Lieferung einer ganzheitlichen Fachsoftware für den Erzgebirgskreis für die Aufgabenwahrnehmung nach SGB II

Landratsamt Erzgebirgskreis

— Lieferung einer ganzheitlichen Fachsoftware für den Erzgebirgskreis für die Aufgabenwahrnehmung nach SGB II, Anpassung an die Organisation und Integration an die bestehende Systemumgebung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Schulung der Mitarbeiter.
Die Aufgabenabwicklung im SGB II (Leistungsgewährung, Vermittlung, Fallmanagement sowie Maßnahmeverwaltung) muss integiert und in einer Fachsoftware inhaltlich und technisch unterstützt werden. Im Falle der Zulassung als kommunaler Träger des Erzgebirgskreises muss eine ganzheitliche Fachsoftware für ca. 550 Mitarbeiter eingeführt werden. Sie muss alle rechtlichen Vorschriften im Bereich des SGB II umsetzen. Die zu liefernde Software hat alle Bereiche integrativ in einem Programm abzudecken sowie an die Organisation und Intregration in die bestehende Systemumgebung und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Schulung der Mitarbeiter. Die Software muss in die vorhandene IT-Struktur des Landratsamtes einbindbar und vom Auftragnehmer eingebunden werden. Mit der Implementierung der Fachsoftware ist unmittelbar nach der Zulassung als kommunaler Träger zu beginnen. Die Fachsoftware muss alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat beschlossen, einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger gem. § 6a Abs. 2 SGB II zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu stellen. Für den Fall der Zulassung benötigt der Erzgebirgskreis dann sofort eine Fachsoftware, um die damit verbundenen Aufgaben ab 1.1.2012 erfüllen zu können. Das setzt nach Auffassung des Erzgebirgkreises die Produktivsetzung der Software bis August 2011 voraus.
Eine Entscheidung über den Antrag wird entsprechend dem dazu einzuhaltenden Verfahrensverlauf von der zuständigen Stelle (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) zum Ende des zweiten Quartals 2011 erwartet. Für den Fall, dass die Zulassung nicht erteilt wird, behält sich der Erzgebirgskreis vor, die Ausschreibung aus wichtigem Grund aufzuheben. Im Übrigen beabsichtigt der Landkreis, den Vertrag auch im Falle einer Verzögerung der Entscheidung des Bundesministeriums zu schließen. Der Vertrag soll jedoch für den Fall einer späteren Ablehnung des Bundesministeriums des Erzgebirgskreises berechtigen, die Softwarelizenzen gegen Erstattung des Kaufpreises an den Auftragnehmer zurückzugeben. Der Auftragnehmer soll dann nur noch einen Anspruch auf Vergütung der bis zur Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erbrachten Dienstleistungen haben.
— Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden die Bieter zu einer Präsentation eingeladen. Die Präsentation soll voraussichtlich in der 21. KW-23. KW 2011 stattfinden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-18.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-18 Auftragsbekanntmachung
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