Lieferung eines fabrikneuen Polizeihubschraubers

Logistik Zentrum Niedersachsen, - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung eines fabrikneuen Polizeihubschraubers für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Subsystemen, Ausrüstungsteilen, etc. laut Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B). Der vertragsgemäß herzustellende und zu liefernde Hubschrauber in all seinen Bestandteilen und Ausstattungsteilen muss zum Zeitpunkt der Auslieferung dem aktuellen Modifikationsstand entsprechen. Dieses gilt auch für die Triebwerke, Subsysteme, etc.
Zum Lieferumfang des Hubschraubers gehören gemäß der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) insbesondere die beauftragte Ausstattung des Hubschraubers, die beauftragte Missionsausstattung, die beauftragte Vorrüstung für optionale An- und Einbauten, die Integration aller beigestellten Geräte sowie den Zulassungsunterlagen und der Dokumentation. Der zu liefernde Hubschrauber muss gemäß der gültigen Bauvorschriften der JAR für VFR Tag und Nachtflüge, NVG Flüge, IFR Single und Dual Pilot und Luftarbeit (z.B. Außenlast) zugelassen sein. Die Dokumentation muss alle zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hubschraubers erforderlichen Angaben für den Flugbetrieb und die Instandhaltung gemäß deutschem Recht und der Verordnung (EG) 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 (z. B. Serial-Nummer der Baugruppen und Bauteile, genehmigtes Instandhaltungsprogramm, Modifikationsauflistung, EMZ etc.) umfassen.
Der Auftrag ist bis spätestens 24 Monate nach Zuschlagserteilung komplett durchzuführen. Die Lieferfrist gemäß der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) beinhaltet auch die erfolgreiche Abnahme des gelieferten Hubschraubers.
Der Bieter ist alleiniger Auftragnehmer für den beauftragten Lieferumfang einschließlich der Ersatzteilversorgung, Kundendienst und Gewährleistung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-26 Auftragsbekanntmachung
2011-11-18 Ergänzende Angaben
2012-10-25 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hubschrauber
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hubschrauber 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848-299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 166-274348
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung eines fabrikneuen Polizeihubschraubers für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Subsystemen, Ausrüstungsteilen, etc. laut Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B). Der vertragsgemäß herzustellende und zu liefernde Hubschrauber in all seinen Bestandteilen und Ausstattungsteilen muss zum Zeitpunkt der Auslieferung dem aktuellen Modifikationsstand entsprechen. Dieses gilt auch für die Triebwerke, Subsysteme, etc.
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Zum Lieferumfang des Hubschraubers gehören gemäß der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) insbesondere die beauftragte Ausstattung des Hubschraubers, die beauftragte Missionsausstattung, die beauftragte Vorrüstung für optionale An- und Einbauten, die Integration aller beigestellten Geräte sowie den Zulassungsunterlagen und der Dokumentation. Der zu liefernde Hubschrauber muss gemäß der gültigen Bauvorschriften der JAR für VFR Tag und Nachtflüge, NVG Flüge, IFR Single und Dual Pilot und Luftarbeit (z.B. Außenlast) zugelassen sein. Die Dokumentation muss alle zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hubschraubers erforderlichen Angaben für den Flugbetrieb und die Instandhaltung gemäß deutschem Recht und der Verordnung (EG) 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 (z. B. Serial-Nummer der Baugruppen und Bauteile, genehmigtes Instandhaltungsprogramm, Modifikationsauflistung, EMZ etc.) umfassen.
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Der Auftrag ist bis spätestens 24 Monate nach Zuschlagserteilung komplett durchzuführen. Die Lieferfrist gemäß der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) beinhaltet auch die erfolgreiche Abnahme des gelieferten Hubschraubers.
Der Bieter ist alleiniger Auftragnehmer für den beauftragten Lieferumfang einschließlich der Ersatzteilversorgung, Kundendienst und Gewährleistung.
Referenznummer: LZN 3.33 - 260 / 2010

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
Eigenerklärung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards (Vordruck).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck).
Eigenerklärung zur Kenntlichnahme des Hinweises zu § 111 GWB - Akteneinsicht (Vordruck).
Eigenerklärung über das Bestehen von gewerblichen Schutzrechten (Vordruck).
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck).
Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen (Vordruck).
eignungsrelevanten Dritten (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bankerklärung zur Bonität des Unternehmens.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz mit den oder vergleichbaren Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten drei abgeschlossenen Jahren, mit Auftragsumfang, Auftraggeber und Auftragsjahr. (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Lieferumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.
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Zertifikat über die Zulassung als Instandhaltungsbetrieb. Der Betrieb muss nach deutschem und/oder europäischem Recht zertifiziert sein. Der Genehmigungsumfang muss neben den Instandhaltungsmaßnahmen auch Änderungen / Zulassungen sowie Reparaturen beinhalten.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus den Vertragsunterlagen, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Lieferung einschließlich der Mängelhaftung und Schadensersatz, auf erstes Anfordern des Landes Niedersachsen bei oder nach Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 400 000,00 EUR (in Worten vierhunderttausend Euro) entsprechend dem den Vergabeunterlagen beigefügten Muster. Der Auftragnehmer kann die Bürgschaftsurkunde nach Ablauf der vertraglichen Verjährungsfrist für sämtliche etwaigen Mängelansprüche aus den vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leis-tungen zurückverlangen.
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Die Bieter haben das Muster der Bürgschaftsurkunde weder auszufüllen noch zu unterschreiben; eine Einreichung des Musters mit dem Angebot ist nicht erforderlich.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Betrieb muss nach deutschem und / oder europäischem Recht zertifiziert sein. Der Genehmigungsumfang muss neben den Instandhaltungsmaßnahmen auch Änderungen / Zulassungen sowie Reparaturen beinhalten.
Der Bieter ist alleiniger Auftragnehmer für den beauftragten Lieferumfang einschließlich der Ersatzteilversorgung, Kundendienst und Gewährleistung.
Der Auftrag ist bis spätestens 24 Monate nach Zuschlagserteilung komplett durchzuführen. Die Lieferfrist gemäß der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) beinhaltet auch die erfolgreiche Abnahme des gelieferten Hubschraubers.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung ab sofort kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen, - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LZN 3.33 - 260 / 2010
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Quelle: OJS 2011/S 166-274348 (2011-08-26)
Ergänzende Angaben (2011-11-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 225-364182
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 166-274348
ABl. S-Ausgabe: 225
Quelle: OJS 2011/S 225-364182 (2011-11-18)
Ergänzende Angaben (2012-10-25)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 209-342941
ABl. S-Ausgabe: 209
Quelle: OJS 2012/S 209-342941 (2012-10-25)