Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und Pflege eines Gebäudefunksystems und des zugehörigen Managementsystems zur Steuerung und Überwachung

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und Pflege eines Gebäudefunksystems mit aktiver linearer Fiber-Optic Transceiver-Technik in redundanten Verteilern (Masterunit) und Funkwiederholverstärker (Remoteunits) für Tetrapol und Tetra (Frequenzbänder 442,0 MHz bis 447,3 MHz mit einem Duplex-Abstand von 5 MHz mit 24 Kanälen in einem Kanalabstand von 12,5KHz für Tetrapol und im BOS-digital Frequenzband 380 MHz bis 395 Mhz mit 8 gleichzeitig betriebenen Kanälen mit einem Duplex-Abstand von 25 KHz in einem Kanalabstand von drei Kanälen für Tetra) in einem Gehäuse, zzgl. Lieferung, Installation, Inbtriebnahme, Schulung, Wartung und Pflege eines Managementsystems zur Steuerung und Überwachung der Systemfunktion und Paramter des Gebäudefunksystems durch den Auftraggeber. USV (im Systemschrank, bzw. dezentral) für 12 Stunden. Der Auftrag besteht aus zwei in Redundanz agierende Masterunits und 50 Remoteunits.
Die Wartung und Pflege ist gemäß DIN 31051 im wesentlichen bestehend aus den vier Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung, durchzuführen. Die Wartung wird in regelmäßigen zeitlichen Abständen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-25 Auftragsbekanntmachung
2011-03-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funkfrequenzverstärker
Menge oder Umfang:
Der Auftrag besteht aus ca. 50 Remoteunits, zwei Masterunits, und ein Managementsystem gemäß Beschreibung unter II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkfrequenzverstärker 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 42-069047
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-044 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden). Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-044 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle vorliegen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die Tabelle zur Angabe der Unternehmensreferenzen kann bei der Vergabestelle schriftlich über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen). Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)). Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen: 1. Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten (gemäß Punkt III.2.2), Ziffer 3). Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 300. 2. 100 Punkte auf die Bewertung der gemäß III.2.3) 1) a. bis e. nachgewiesene Leistungen in der eingereichten Referenzen. Je Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen: a) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) a., also für den Nachweis der Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen für Tetrapol, b) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) a., also für den Nachweis der Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen für Tetra, c) 3 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) b., also für den Nachweis der Umsetzung eines Managementsystems für ein Gebäudefunksystem, d) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) c., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in Projektmanagement, e) 3 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) c., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in Technischen Entwicklung, f) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) c., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in Systemintegration, g) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) c., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in System- und Qualitätstests, h) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) d., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in der Verlegung und Installation von LWL strukturierter Verkabelung, i) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer, 1) e., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in dem Umgang in der für die Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen erforderlichen Messtechnik. Bei Vorlage von weniger als 5 Referenzen werden Punkte nur für die abgegebenen Referenzen vergeben. Bei Vorlage von nur einer Referenz können daher insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Sofern in allen fünf eingereichten Referenzen alle o.g. Leistungen nachgewiesen werden, erhält der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft daher die Maximalpunktzahl von 100 Punkten. 3. Maximal 200 Punkte auf den gemäß III.2.3) Abschnitt 2) benannten Ansprechpartner und dessen Erfahrung in Mitarbeiterführung. Es werden dabei maximal 200 Punkte auf die Angaben zur Mitarbeiterführung des benannten festen Ansprechpartners, gemäß III.2.3) Ziff. 2) vergeben. Die Bewertung erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Durchschnitt der vom benannten Ansprechpartner geführten Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 2 Jahren) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 60 Mitarbeiter) x 200. Die Höchstpunktzahl wird bei Nachweis einer Führung eines Teams von im Durchschnitt 60 Mitarbeitern/Jahr in den vergangenen 2 Jahren erreicht. Sollten mehr als im Durchschnitt 60 Mitarbeiter/Jahr in den vergangenen 2 Jahren in einem Team geführt worden sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden. 4. Maximal 400 Punkte auf die Bewertung der Desensibilisierung und Empfindlichkeit der im Rahmen vorhandener Projekte gelieferten Anlagen. a. Maximal 300 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Desensibilisierung der Basisstation durch die Summe der Rauschanteile der Remoteunits (RU) und Fiberoptiken bei Stückzahlen von 30 RU, von 50 RU und von 70 RU. Die Bewertung des Desensibilisierung erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: a.1. maximal 100 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Desensibilisierung bei Stückzahlen von 30 RU: der Bewerber mit der größten positiven Differenz zum Referenzwert 9, (bzw. Max(9-Desensibilisierung Bewerber, bei 9-Desensibilisierung>0)), nachfolgend Max (9-Desensibilisierung aller Bewerber) benannt, erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zu diesem Wert Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = (9-Desensibilisierung Bewerber)*100/Max(9-Desensibilisierung aller Bewerber). Bei Abgabe eines Wertes zur Desensibilisierung der eine negative Differenz zum Referenzwert 9 ergibt (bzw. 9-Desensibilisierung Bewerber <0), werden 0 Punkte vergeben. Sollte die Max(9-Desensibilisierung aller Bewerber) gleich 0 sein, erhalten alle Bewerber die die Max(9-Desensibilisierung aller Bewerber) nachweisen, bzw. ein Wert zu Desensibilisierung gleich 9 einreichen, die maximale Punktzahl, bzw. 100 Punkte. a.2. maximal 100 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Desensibilisierung bei Stückzahlen von 50 RU: der Bewerber mit der größten positiven Differenz zum Referenzwert 11, (bzw. Max(11-Desensibilisierung Bewerber, bei 11-Desensibilisierung>0)), nachfolgend Max (11-Desensibilisierung aller Bewerber) benannt, erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zu diesem Wert Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = (11-Desensibilisierung Bewerber)*100/Max(11-Desensibilisierung aller Bewerber). Bei Abgabe eines Wertes zur Desensibilisierung der eine negative Differenz zum Referenzwert 11 ergibt (bzw. 11-Desensibilisierung Bewerber <0), werden 0 Punkte vergeben. Sollte die Max(11-Desensibilisierung aller Bewerber) gleich 0 sein, erhalten alle Bewerber die die Max(11-Desensibilisierung aller Bewerber) nachweisen, bzw. ein Wert zu Desensibilisierung gleich 11 einreichen, die maximale Punktzahl, bzw. 100 Punkte. a.3. maximal 100 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Desensibilisierung bei Stückzahlen von 70 RU: der Bewerber mit der größten positiven Differenz zum Referenzwert 13, (bzw. Max(13-Desensibilisierung Bewerber, bei 13-Desensibilisierung>0)), nachfolgend Max (13-Desensibilisierung aller Bewerber) benannt, erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zu diesem Wert Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = (13-Desensibilisierung Bewerber)*100/Max(13-Desensibilisierung aller Bewerber). Bei Abgabe eines Wertes zur Desensibilisierung der eine negative Differenz zum Referenzwert 13 ergibt (bzw. 13-Desensibilisierung Bewerber <0), werden 0 Punkte vergeben. Sollte die Max(13-Desensibilisierung aller Bewerber) gleich 0 sein, erhalten alle Bewerber die die Max(13-Desensibilisierung aller Bewerber) nachweisen, bzw. ein Wert zu Desensibilisierung gleich 13 einreichen, die maximale Punktzahl, bzw. 100 Punkte. b. Maximal 100 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Empfindlichkeit von Remoteunit. Diese Bewertung erfolgt gemäß folgenden Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Empfindlichkeit der Remoteunit) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 100. Teilnahmeanträge, die weniger als die Mindestforderungen gemäß III.2.3) Ziffer 1), Ziffer 2), Ziffer 3) und Ziffer 4) aufweisen, werden nicht gewertet. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und Pflege eines Gebäudefunksystems mit aktiver linearer Fiber-Optic Transceiver-Technik in redundanten Verteilern (Masterunit) und Funkwiederholverstärker (Remoteunits) für Tetrapol und Tetra (Frequenzbänder 442,0 MHz bis 447,3 MHz mit einem Duplex-Abstand von 5 MHz mit 24 Kanälen in einem Kanalabstand von 12,5KHz für Tetrapol und im BOS-digital Frequenzband 380 MHz bis 395 Mhz mit 8 gleichzeitig betriebenen Kanälen mit einem Duplex-Abstand von 25 KHz in einem Kanalabstand von drei Kanälen für Tetra) in einem Gehäuse, zzgl. Lieferung, Installation, Inbtriebnahme, Schulung, Wartung und Pflege eines Managementsystems zur Steuerung und Überwachung der Systemfunktion und Paramter des Gebäudefunksystems durch den Auftraggeber. USV (im Systemschrank, bzw. dezentral) für 12 Stunden. Der Auftrag besteht aus zwei in Redundanz agierende Masterunits und 50 Remoteunits.
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Die Wartung und Pflege ist gemäß DIN 31051 im wesentlichen bestehend aus den vier Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung, durchzuführen. Die Wartung wird in regelmäßigen zeitlichen Abständen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.
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Referenznummer: EA-2011-044
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Brandenburg BER.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben oder vergleichbare Dokumente.
2) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit im Auftragsfall detailliert zu beschreiben.
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3) Eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 21 Absatz 1 Nr. 1 bis 7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist,
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
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c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachkommen.
Die vorstehend unter 1) - 3) (3)a) bis 3)c)) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu 1) - 3) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristen des für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten, dargestellt als Gesamtumsatz im jeweiligen Geschäftsjahr.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den vorgenannten Geschäftsjahren von mindestens 6 000 000 EUR/Jahr.
3) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
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Unter vergleichbaren Leistungen sind Entwicklung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung und Pflege von Gebäude- und Tunnelfunksystemen zu verstehen.
Die Umsatzangaben für 2) und 3) sind für jedes Geschäftsjahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Das Geschäftsjahr ist definiert als das Geschäftsjahr des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welches in dem jeweiligen geforderten Jahr endete.
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Die vorstehend unter 1)-3) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 2) und 3) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen für Aufträge, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben, nachweisen. Hierzu sind mindestens eine, maximal jedoch fünf Referenzen aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (gemäß II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind insofern:
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a. Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen für Tetrapol und Tetra,
b. Umsetzung eines Managementsystems für ein Gebäudefunksystem,
c. Projektmanagement, technische Entwicklung, Systemintegration und notwendige System- und Qualitätstests von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen,
d. Verlegung und Installation von LWL strukturierter Verkabelung,
e. Umgang mit der für die Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen erforderlichen Messtechnik.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderung):
I) Die als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, mithin nach dem Januar 2006, erbracht worden sein oder erbracht werden.
II) Bei diesen Referenzen muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die mindestens eine der unter Ziff. III.2.3) 1) a., b., c., d. und e. genannten Leistungen beinhaltet haben bzw. beinhalten.
III) Insgesamt müssen mit allen der maximal fünf einzureichenden Referenzen alle unter Ziff. III.2.3) 1) a., b., c., d. und e. genannten Leistungen nachgewiesen werden.
Sofern keine Referenz eingereicht wird, wird der Teilnahmeantrag aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat auf den Referenzen eindeutig anzugeben, für welche der o.g. (a. bis e.) Leistungen die Referenz als Mindestanforderung gelten und gemäß VI.3)2. gewertet werden soll. Sofern eine Referenz für mehrere der o.g. (a. bis e.) Leistungen als Mindestanforderung gelten und gemäß VI.3)2. gewertet werden soll, ist dies ebenfalls auf der jeweiligen Referenz eindeutig zu kennzeichnen. Bei Vorlage von mehr als fünf Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den eingereichten Referenzen eindeutig anzugeben welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind und für die Wertung gemäß VI.3) 2. zu verwenden sind. Bei Vorlage von weniger als fünf Referenzen, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb, sofern die vorgelegten Referenzen alle der oben unter a. bis e. beschriebenen Leistungen abdecken. Sofern mittels der eingereichten Referenzen eine, mehrere oder alle Leistungen aus den vorgenannten Ziffern a., b., c., d. und e. des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft nicht nachweisen kann, wird die Vergabestelle den Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausschließen.
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IV) Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Eine geeignete Tabelle kann bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de schriftlich angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen):
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1. Referenzkunde mit Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
2. Ausführungszeitraum,
3. Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere in Bezug auf folgende Leistungen:
a) vergleichbare Leistungen in der Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksysteme für Tetrapol,
b) vergleichbare Leistungen in der Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksysteme für Tetra,
c) vergleichbare Leistungen in der Entwicklung und Lieferung eines Managementsystems für ein Gebäudefunksystem,
d) vergleichbare Leistungen auf den Gebiet des Projektmanagements für die unter II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) benannten Leistungen,
e) vergleichbare Leistungen auf den Gebiet der Technischen Entwicklung der unter II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) benannten Anlagen,
f) vergleichbare Leistungen auf den Gebiet der Durchführung einer Systemintegration für die unter II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) benannten Anlagen,
g) vergleichbare Leistungen auf den Gebiet der Entwicklung und Umsetzung von System- und Qualitätstests für die unter II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) benannten Anlagen,
h) Verlegung und Installation von LWL strukturierter Verkabelung,
i) Erfahrung mit dem Umgang in der für die Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen erforderlichen Messtechnik.
4. Anzahl der Kanäle in den Frequenzbereichen.
2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welcher in der gesamten Vertragslaufzeit als Ansprechpartner des Auftraggebers vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei in Form von einem detaillierten Lebenslauf die berufliche Erfahrung und die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person, seine/ihre Erfahrungen im Bereich vergleichbarer Leistungen gemäß III.2.3) 1) Punkt a. bis e. in einer ähnlichen Funktion, z.B. als Teamleiter mit Mitarbeiterführung und Erfahrungen mit der Leitung von Entwicklungs- und Umsetzungsprojekten.
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Dazu ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass diese Person in der bisherigen beruflichen Tätigkeit ein Team geführt hat, die Leitung von Projekten übernommen und diese Projekte im laufenden Betrieb umgesetzt hat. Die Eigenerklärung muss explizit die durchschnittliche Anzahl an geführten Mitarbeitern pro Jahr in den vergangenen 2 Jahren darstellen. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss der benannten Ansprechpartner in den vergangenen 2 Jahren mindestens 15 Mitarbeitern im operativen Tagesgeschäft geführt haben.
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3) Als Mindestanforderungen für die Teilnahme am Wettbewerb müssen ferner folgende Nachweise und Erklärungen vorgelegt werden:
a. Erklärung der Sicherheitsüberprüfung Ü1 bis spätestens zum Zeitpunkt der Beginn der Auftragsdurchführung der für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter,
b. Erklärung, dass eine störungsfreie und unverfälschte Übertragung (RX-Uplink-Level zwischen -40dB und-113dB, TX Downlink-Level Kanalleistung von 16 dBm und einer Gesamtleistung von 36 dBm) der Tetrapolsignale in den Frequenzbändern 442,0 MHz bis 447,3 MHz, mit einem Duplex-Abstand von 5 MHz, mit 24 fortlaufenden und gleichzeitig betriebenen Kanälen in einem einen Kanalabstand von 12,5 KHz, mit dem in einen etwaigen Angebot vorgesehenen Gebäudefunksystem realisiert werden kann,
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c. Erklärung, dass eine störungsfreie und unverfälschte Übertragung (RX-Uplink-Level zwischen -40 dB und -113 dBm, TX Downlink-Level Kanalleistung 21 dBm und eine Gesamtleistung von 30 dBm) der BOS digital Signale im BOS digital Frequenzband 380 MHz bis 395 Mhz mit 8 gleichzeitig betriebenen Kanälen mit eine Dublexabstand von 25 KHz, in einem Kanalabstand von drei Kanälen, mit dem in einen etwaigen Angebot vorgesehenen Gebäudefunksystem realisiert werden kann,
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d. Erklärung, dass die Anschaltung der Remoteunit an die Masterunit mit einer LWL Faser ohne Beeinflussung der Tetrapol- und Tetrasignale untereinander ausgeführt werden kann,
e. Erklärung, dass alle zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültigen DIN- und EU-Normen für die Erfüllung der Leistungen gemäß II.1.5) eingehalten werden,
f. Erklärung, dass die zum Einsatz vorgesehenen Komponenten, alle in der EU gültigen Normen und Zertifizierungen (UIC, CCITT; CE, R&TTE) für die Erfüllung der Leistungen gemäß II.1.5) erfüllen,
g. Erklärung, dass die zum Einsatz vorgesehenen Messmitteln zum Zeitpunkt der Leistungserbringung innerhalb des vergangenen Jahres zertifiziert und kalibriert wurden.
Sollten wie unter a. bis g. Erklärungen und Nachweise genannt, im Teilnahmeantrag fehlen, wird der Teilnameantrag aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
4) Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von Angaben zur Desensibilisierung der Basisstation durch die Rauschanteile der Übertragungsstrecke und der Remoteunit sowie der Empfindlichkeit der Remoteunit anhand der in bisher realisierten Projekten gelieferten Anlagen nachweisen.
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Dazu sind folgende Angaben mit dem Teilnahmewettbewerb abzugeben (Mindestanforderung):
a. Desensibilisierung der Basisstation durch die Rauschanteile der Übertragungsstrecke und der Remoteunit für eine Anzahl von:
a.1. 30 Remoteunits,
a.2. 50 Remoteunits,
a.3. 70 Remoteunits,
b. Angaben zur Empfindlichkeit der Remoteunits für Tetra und Tetrapol.
Sollten wie unter a. und b. Erklärungen und Nachweise genannt, im Teilnahmeantrag fehlen, wird der Teilnameantrag aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Zur Wertung der eingereichten Referenzen, Nachweise und Erklärungen wird auf Teil VI.3) 1., 2., 3. und 4. dieser Bekanntmachung verwiesen.
Sofern der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1) bis 4) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß
§ 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein, da ausgeschriebene Leistungen im sensiblen Luftsicherheitsbereich zu erbringen sind.
Sicherheitsüberprüfung Ü1 erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
Das vom Auftragnehmer eingesetzte System muss eine störungsfreie und unverfälschte Übertragung (RX-Uplink-Level zwischen -40dB und-113dB, TX Downlink-Level Kanalleistung von 16 dBm und einer Gesamtleistung von 36 dBm) der Tetrapolsignale in den Frequenzbändern 442,0 MHz bis 447,3 MHz, mit einem Duplex-Abstand von 5 MHz, mit 24 fortlaufenden und gleichzeitig betriebenen Kanälen in einem Kanalabstand von 12,5 KHz gewährleisten.
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Das von Auftragnehmer eingesetzte System muss eine störungsfreie und unverfälschte Übertragung (RX-Uplink-Level zwischen -40 dB und -113 dBm, TX Downlink-Level Kanalleistung 21 dBm und eine Gesamtleistung von 30 dBm) der BOS digital Signale im BOS digital Frequenzband 380MHz bis 395Mhz mit 8 gleichzeitig betriebenen Kanälen mit einem Duplex-Abstand von 25KHz, in einem Kanalabstand von drei Kanälen gewährleisten.
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Die Anschaltung der Remoteunit an die Masterunit ist mit einer LWL Faser ohne Beeinflussung der Tetrapol- und Tetrasignale untereinander auszuführen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-08-08 📅
Datum des Endes: 2015-12-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2011/S 042-069047 (2011-02-25)
Ergänzende Angaben (2011-03-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 56-090335
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 42-069047
ABl. S-Ausgabe: 56
Quelle: OJS 2011/S 056-090335 (2011-03-17)