Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-044 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden).
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-044 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle vorliegen.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Tabelle zur Angabe der Unternehmensreferenzen kann bei der Vergabestelle schriftlich über die E-Mail-Adresse
einkauf@berlin-airport.de angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen).
Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten (gemäß Punkt III.2.2), Ziffer 3).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 300.
2. 100 Punkte auf die Bewertung der gemäß III.2.3) 1) a. bis e. nachgewiesene Leistungen in der eingereichten Referenzen.
Je Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:
a) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) a., also für den Nachweis der Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen für Tetrapol,
b) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) a., also für den Nachweis der Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen für Tetra,
c) 3 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) b., also für den Nachweis der Umsetzung eines Managementsystems für ein Gebäudefunksystem,
d) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) c., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in Projektmanagement,
e) 3 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) c., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in Technischen Entwicklung,
f) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) c., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in Systemintegration,
g) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) c., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in System- und Qualitätstests,
h) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) d., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in der Verlegung und Installation von LWL strukturierter Verkabelung,
i) 2 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer,
1) e., also für den Nachweis vergleichbarer Leistungen in dem Umgang in der für die Entwicklung und Lieferung von Gebäude- oder Tunnelfunksystemen erforderlichen Messtechnik.
Bei Vorlage von weniger als 5 Referenzen werden Punkte nur für die abgegebenen Referenzen vergeben. Bei Vorlage von nur einer Referenz können daher insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Sofern in allen fünf eingereichten Referenzen alle o.g. Leistungen nachgewiesen werden, erhält der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft daher die Maximalpunktzahl von 100 Punkten.
3. Maximal 200 Punkte auf den gemäß III.2.3) Abschnitt 2) benannten Ansprechpartner und dessen Erfahrung in Mitarbeiterführung. Es werden dabei maximal 200 Punkte auf die Angaben zur Mitarbeiterführung des benannten festen Ansprechpartners, gemäß III.2.3) Ziff. 2) vergeben. Die Bewertung erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Durchschnitt der vom benannten Ansprechpartner geführten Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 2 Jahren) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 60 Mitarbeiter) x 200. Die Höchstpunktzahl wird bei Nachweis einer Führung eines Teams von im Durchschnitt 60 Mitarbeitern/Jahr in den vergangenen 2 Jahren erreicht. Sollten mehr als im Durchschnitt 60 Mitarbeiter/Jahr in den vergangenen 2 Jahren in einem Team geführt worden sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
4. Maximal 400 Punkte auf die Bewertung der Desensibilisierung und Empfindlichkeit der im Rahmen vorhandener Projekte gelieferten Anlagen.
a. Maximal 300 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Desensibilisierung der Basisstation durch die Summe der Rauschanteile der Remoteunits (RU) und Fiberoptiken bei Stückzahlen von 30 RU, von 50 RU und von 70 RU. Die Bewertung des Desensibilisierung erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren:
a.1. maximal 100 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Desensibilisierung bei Stückzahlen von 30 RU: der Bewerber mit der größten positiven Differenz zum Referenzwert 9, (bzw. Max(9-Desensibilisierung Bewerber, bei 9-Desensibilisierung>0)), nachfolgend Max (9-Desensibilisierung aller Bewerber) benannt, erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zu diesem Wert Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = (9-Desensibilisierung Bewerber)*100/Max(9-Desensibilisierung aller Bewerber). Bei Abgabe eines Wertes zur Desensibilisierung der eine negative Differenz zum Referenzwert 9 ergibt (bzw. 9-Desensibilisierung Bewerber <0), werden 0 Punkte vergeben. Sollte die Max(9-Desensibilisierung aller Bewerber) gleich 0 sein, erhalten alle Bewerber die die Max(9-Desensibilisierung aller Bewerber) nachweisen, bzw. ein Wert zu Desensibilisierung gleich 9 einreichen, die maximale Punktzahl, bzw. 100 Punkte.
a.2. maximal 100 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Desensibilisierung bei Stückzahlen von 50 RU: der Bewerber mit der größten positiven Differenz zum Referenzwert 11, (bzw. Max(11-Desensibilisierung Bewerber, bei 11-Desensibilisierung>0)), nachfolgend Max (11-Desensibilisierung aller Bewerber) benannt, erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zu diesem Wert Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = (11-Desensibilisierung Bewerber)*100/Max(11-Desensibilisierung aller Bewerber). Bei Abgabe eines Wertes zur Desensibilisierung der eine negative Differenz zum Referenzwert 11 ergibt (bzw. 11-Desensibilisierung Bewerber <0), werden 0 Punkte vergeben. Sollte die Max(11-Desensibilisierung aller Bewerber) gleich 0 sein, erhalten alle Bewerber die die Max(11-Desensibilisierung aller Bewerber) nachweisen, bzw. ein Wert zu Desensibilisierung gleich 11 einreichen, die maximale Punktzahl, bzw. 100 Punkte.
a.3. maximal 100 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Desensibilisierung bei Stückzahlen von 70 RU: der Bewerber mit der größten positiven Differenz zum Referenzwert 13, (bzw. Max(13-Desensibilisierung Bewerber, bei 13-Desensibilisierung>0)), nachfolgend Max (13-Desensibilisierung aller Bewerber) benannt, erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zu diesem Wert Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = (13-Desensibilisierung Bewerber)*100/Max(13-Desensibilisierung aller Bewerber). Bei Abgabe eines Wertes zur Desensibilisierung der eine negative Differenz zum Referenzwert 13 ergibt (bzw. 13-Desensibilisierung Bewerber <0), werden 0 Punkte vergeben. Sollte die Max(13-Desensibilisierung aller Bewerber) gleich 0 sein, erhalten alle Bewerber die die Max(13-Desensibilisierung aller Bewerber) nachweisen, bzw. ein Wert zu Desensibilisierung gleich 13 einreichen, die maximale Punktzahl, bzw. 100 Punkte.
b. Maximal 100 Punkte werden vergeben auf die Bewertung der Empfindlichkeit von Remoteunit. Diese Bewertung erfolgt gemäß folgenden Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Empfindlichkeit der Remoteunit) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 100.
Teilnahmeanträge, die weniger als die Mindestforderungen gemäß III.2.3) Ziffer 1), Ziffer 2), Ziffer 3) und Ziffer 4) aufweisen, werden nicht gewertet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.