Lieferung, Montage, Konfiguration, Inbetriebnahme und Service eines Telekommunikationsverbundes für die IHK Schwaben für die Standorte: Augsburg, Neu-Ulm, Günzburg, Lauingen, Kempten, Donauwörth, Memmingen, Lindau und Kaufbeuren. Weiterhin werden folgende Zusatzsysteme für den Telekommunikationsverbund beschafft: — Gebührenauswertungssystem, — Unified Communication mit Anbindung an Lotus Notes sowie 400 Clientlizenzen, — Management System für die Administration, — ACD System mit Skill Based Routing mit 25 Agenten, — DECT System für 7 Standorte, — Datenschränke und Zubehör. Der ausgeschrieben Wartungsvertrag ist für 48 Monate vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2011-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Menge oder Umfang: Es wird auf Punkt II 1.5 verwiesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsanlage📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Stettenstraße 1+3
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwaben.ihk.de🌏
E-Mail: tk-ausschreibung@schwaben.ihk.de📧
Telefon: +49 8213162308📞
Fax: +49 8213162497 📠
Rückfragen:
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per Post, Telefax oder E-Mail) beantwortet, die bei der angegebenen Kontaktstelle eingehen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.7.2011, 12:00 Uhr bei der angegebenen Kontaktstelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist.
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per Post, Telefax oder E-Mail) beantwortet, die bei der angegebenen Kontaktstelle eingehen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.7.2011, 12:00 Uhr bei der angegebenen Kontaktstelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage, Konfiguration, Inbetriebnahme und Service eines Telekommunikationsverbundes für die IHK Schwaben für die Standorte: Augsburg, Neu-Ulm, Günzburg, Lauingen, Kempten, Donauwörth, Memmingen, Lindau und Kaufbeuren.
Weiterhin werden folgende Zusatzsysteme für den Telekommunikationsverbund beschafft:
— Gebührenauswertungssystem,
— Unified Communication mit Anbindung an Lotus Notes sowie 400 Clientlizenzen,
— Management System für die Administration,
— ACD System mit Skill Based Routing mit 25 Agenten,
— DECT System für 7 Standorte,
— Datenschränke und Zubehör.
Der ausgeschrieben Wartungsvertrag ist für 48 Monate vorgesehen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen: Die Optionen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Referenznummer: Vergabenummer 1620
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE27-Schwaben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 VOL/A-EG und § 6 Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen und keine Teilnahmen an unzulässigen Absprachen/Maßnahmen erfolgte.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von jedem Mitglied vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Bereich TK-Anlagen, jeweils für die Jahre 2008 bis 2010.
Mindeststandards:
Angaben zur Haftpflichtversicherung.
Eigenerklärung nach § 6 Abs. 4 VOL/A-EG und §6 Abs. 6.
Eigenerklärung nach § 7 VOL/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung des Bewerbers zu Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter über ein Qualitätsmanagementsystem und ein QM-Handbuch verfügt.
3. Vorlage von Schulungszertifikaten des Herstellers des anzubietenden Systems.
Mindeststandards:
1. Mindestens 2 Referenzprojekte, die jeweils mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der Auftragswert muss jeweils mindestens 100 000,00 EUR netto betragen. Anzugeben sind jeweils der Auftraggeber, ein Ansprechpartner mit Telefonnummer für etwaige Rückfragen, der Auftragswert sowie eine kurze Beschreibung des Projekts.
1. Mindestens 2 Referenzprojekte, die jeweils mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der Auftragswert muss jeweils mindestens 100 000,00 EUR netto betragen. Anzugeben sind jeweils der Auftraggeber, ein Ansprechpartner mit Telefonnummer für etwaige Rückfragen, der Auftragswert sowie eine kurze Beschreibung des Projekts.
Es muss sich jeweils um Projekte handeln, die in den letzten drei Jahren entweder beendet wurden oder bei denen die Leistungen überwiegend bereits erbracht wurden.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt über zwei entsprechende Referenzobjekte verfügen.
2. Der Bieter muss über ein mit EN ISO 9000 vergleichbares Qualitätsmanagementsystem und QM-Handbuch verfügen. Das QM-Handbuch ist auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied über ein mit EN ISO 9000 vergleichbares Qualitätsmanagementsystem sowie QM-Handbuch verfügen.
3. Vorlage von Schulungszertifikaten des Herstellers des anzubietenden Systems für mindestens drei Mitarbeiter. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt entsprechende Schulungszertifikate für 3 Mitarbeiter vorlegt.
3. Vorlage von Schulungszertifikaten des Herstellers des anzubietenden Systems für mindestens drei Mitarbeiter. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt entsprechende Schulungszertifikate für 3 Mitarbeiter vorlegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaft für Mängelhaftungsansprüche 5 % der Gesamtauftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe ggf. Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Mitglieder von Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. Bietergemeinschaften müssen ferner ihre Mitglieder und einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mitglieder von Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. Bietergemeinschaften müssen ferner ihre Mitglieder und einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages benennen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden per Post versendet, sobald der Verrechnungsscheck über 50,00 EUR bei der angegebenen Kontaktstelle eingegangen ist oder 50,00 EUR unter Angabe des Aktenzeichens: Projekt 1620 IHK Schwaben; auf folgendem Konto eingegangen sind: GPC GmbH, Hessheim, Konto-Nr.: 1807404 BLZ 545 613 10.
Die Vergabeunterlagen werden per Post versendet, sobald der Verrechnungsscheck über 50,00 EUR bei der angegebenen Kontaktstelle eingegangen ist oder 50,00 EUR unter Angabe des Aktenzeichens: Projekt 1620 IHK Schwaben; auf folgendem Konto eingegangen sind: GPC GmbH, Hessheim, Konto-Nr.: 1807404 BLZ 545 613 10.
Es obliegt allein den Bietern, die Vergabeunterlagen so rechtzeitig bei der angegebenen Kontaktstelle unter Vorlage des Verrechnungsschecks bzw. Veranlassung der Überweisung anzufordern, dass den Bietern die Vergabeunterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen.
Es obliegt allein den Bietern, die Vergabeunterlagen so rechtzeitig bei der angegebenen Kontaktstelle unter Vorlage des Verrechnungsschecks bzw. Veranlassung der Überweisung anzufordern, dass den Bietern die Vergabeunterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-08-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Matthias Otte
Name: GPC GmbH
Postanschrift: Kleiststraße 1
Postort: Hessheim
Postleitzahl: 67258
Kontaktperson: GPC GmbH
Herrn Dieter Bernauer
Telefon: +49 623337660📞
E-Mail: d.bernauer@it-gpc.de📧
Fax: +49 6233376620 📠
URL für weitere Informationen: www.it-gpc.de🌏
URL der Dokumente: www.it-gpc.de🌏
Name: Industrie- und Handelskammer Schwaben
URL der Teilnahme: www.schwaben.ihk.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-10-07 📅
Datum des Endes: 2011-12-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabenummer 1620
Zusätzliche Informationen
Rückfragen:
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per Post, Telefax oder E-Mail) beantwortet, die bei der angegebenen Kontaktstelle eingehen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.7.2011, 12:00 Uhr bei der angegebenen Kontaktstelle eingehen.
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per Post, Telefax oder E-Mail) beantwortet, die bei der angegebenen Kontaktstelle eingehen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.7.2011, 12:00 Uhr bei der angegebenen Kontaktstelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 095-155863 (2011-05-14)
Ergänzende Angaben (2011-08-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben