Die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden wird auf mindestens 3, maximal jedoch auf 5 Teilnehmer beschränkt. Als objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern werden die unter III.2 geforderten Nachweise herangezogen. Sie werden von der Vergabestelle auf Ihre Vollständigkeit geprüft und hinsichtlich Qualität, Gesamteindruck und Bedeutung für den Auftrag bewertet.