Das LV ist bei der Vergabestelle abzurufen. Die gem. Ziff. III.2) in der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind 1-fach in Papierform (einseitig bedruckt) zusammen mit dem rechtlich verbindlich unterschriebenen Angebote sowie zusätzlich 1-fach als PDF-Datei inkl. aller Anlagen auf Datenträger (CD,DVD,USB-Stick) einzureichen. Die Nachweise sind entsprechend der Nummerierung in der Bekanntmachung zu sortieren.