Lieferung und funktionsfähige Implementierung einer Fachsoftware für das kommunale Jobcenter zur Umsetzung der Aufgaben nach dem SGB II
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger für die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gestellt.
Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung wird entsprechend den gesetzlichen Regelun-gen nicht vor April 2011 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Für den Fall, dass die Zulassung nicht erteilt wird, behält sich der Landkreis Mayen-Koblenz ausdrücklich vor, die Ausschreibung aus wichtigem Grund aufzuheben.
Im Falle der Zulassung als kommunaler Träger des Jobcenters benötigt der Landkreis Mayen-Koblenz eine eigene Fachsoftware für ca. 170 Mitarbeiter an den 5 Standorten des Jobcenters, um die mit dem Vollzug des SGB II verbundenen Aufgaben erfüllen zu können.
Die zu beschaffende Fachsoftware ist das zentrale Werkzeug für die sach- und zeitgerechte Abwicklung der Aufgaben im Jobcenter und unverzichtbar für die Leistungserbringung gegenüber den mehr als 6 400 zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften. Die Aufgabenabwicklung im SGB II (Leistungsgewährung, Vermittlung, Fallmanagement sowie Maßnahmeverwaltung) muss inhaltlich und technisch unterstützt werden. Die zu liefernde Software muss alle rechtlichen Vorschriften im Bereich des SGB II und des SGB III umsetzen; sie hat alle Bereiche integrativ in einem Programm abzudecken. Die Fachsoftware muss alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Des Weiteren soll die Gestaltung der einzelnen Masken flexibel und auf die örtlichen Bedürfnisse anpassbar sowie im Bereich Controlling flexibel erweiterbar sein. Im Übrigen sind alle statistischen Anforderungen (X-Sozial) zu erfüllen sowie eine Anbindung an das Buchungs-/Kassensystem des Landkreises sicherzustellen.
Die Software muss sich in die vorhandene IT-Struktur des Landkreises einfügen und soll vom Auftragnehmer eingebunden werden. Die Leistungserbringung durch dem Auftragnehmer schließt die Unterstützung in allen Prozessen der Verfahrenseinführung und der Migration der von der Bundesagentur für Arbeit gelieferten Daten, den Systemservice (Pflege) und Schulungsmaßnahmen für die Systembetreuung sowie für einzelne Anwender (Multiplikatorenschulung) mit ein.
Der rechtzeitige Echtbetrieb der zu beschaffenden Software ist ein erfolgskritischer Faktor für den Übergang des Jobcenters auf den kommunalen Träger. Mit der Implementierung der Fachsoftware ist unmittelbar nach dem Zuschlag zu beginnen. Damit die Aufgaben ab 1.1.2012 erfüllt werden können, ist es nach Auffassung des Landkreises notwendig, dass spätestens ab 15.10.2011 die Falleingabe erfolgen kann. Die Produktivsetzung sollte am 1.12.2011 erfolgen. Mit der Implementierung der Fachsoftware ist unmittelbar nach dem Zuschlag zu beginnen; sie soll spätestens zum 14.10.2011 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-03-10
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Auftragsbekanntmachung
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2011-08-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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