Lieferung und Inbetriebnahme von 6 automatisierten Titrationssystemen

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt - Referat Z8

Lieferung und Inbetriebnahme von 6 automatisierten Titrationssystemen im wasserwirtschaftlichen Laborverbund für die Wasserwirtschaftsämter Regensburg, Landshut, Ingolstadt, Donauwörth, Hof (Servicestelle Bayreuth) und Kronach (Servicestelle Bamberg).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-19 Auftragsbekanntmachung
2012-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Menge oder Umfang: 6.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Postleitzahl: 95030
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
Fax: +49 928118004519 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 162-267551
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Die Geräte werden im wasserwirtschaftlichen Laborverbund beschafft. Im Vordergrund steht die Entwicklung einheitlicher Standardarbeitsanweisungen mit dem Ziel einer deutlichen Arbeitszeitersparnis an den einzelnen Standorten und der Etablierung einer hochwertigen Qualitätssicherung. Es ist deshalb eine einheitliche Geräteausstattung notwendig. Maximal sollen zwei Gerätetypen zum Einsatz kommen, wobei derzeit im Laborverbund bereits ein Gerätetyp vorhanden ist. Eine Aufteilung in Lose ist deshalb nicht vorgesehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Inbetriebnahme von 6 automatisierten Titrationssystemen im wasserwirtschaftlichen Laborverbund für die Wasserwirtschaftsämter Regensburg, Landshut, Ingolstadt, Donauwörth, Hof (Servicestelle Bayreuth) und Kronach (Servicestelle Bamberg).
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Referenznummer: Z8-0270-#205/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: diverse in Bayern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung zur Gesetzestreue ist abzugeben als Eigenerklärung auf vom Auftraggeber vorgegebenem Formblatt. Dabei sind Angaben zur Eintragung im Berufs-/Handelsregister zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Referenzliste lt. Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzliste lt. Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Falls der Vertrag bis 24.11.2011 nicht vollständig erfüllt werden kann, wird zu diesem Zeitpunkt Sicherheit durch Bürgschaft nach Maßgabe der Vertragsunterlagen verlangt. Durch diese Bürgschaft in Höhe des gesamten Auftragswertes wird eine Vorabzahlung abgesichert.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Falls der Vertrag bis 24.11.2011 nicht vollständig erfüllt werden kann, wird zu diesem Zeitpunkt Sicherheit durch Bürgschaft nach Maßgabe der Vertragsunterlagen verlangt. Durch diese Bürgschaft in Höhe des gesamten Auftragswertes wird eine Vorabzahlung abgesichert.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt - Referat Z8
Kontakt
Kontaktperson: Referat Z8 Vergabeservicezentrum
Internetadresse: www.lfu.bayern.de 🌏
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt - Referat Z2 (Angebotssammelstelle)
Kontaktperson: Vergabeservicezentrum

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z8-0270-#205/2011

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen.
Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden.
Wird die Information per FAX oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2011/S 162-267551 (2011-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 264 155,04 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 3-003784
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 162-267551
ABl. S-Ausgabe: 3

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-07 📅
Name: Mettler-Toledo GmbH
Postanschrift: Ockerweg 3
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35396
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftraginteressiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriftenunverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWBspätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestellezu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabebei der Vergabestelle zu rügen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2012/S 003-003784 (2012-01-04)