Im Rahmen des Gesamtprojektes „Umbau der Schwebebeahnhaltestelle Werther Brücke“ ist es vorgesehen, einen Turmdrehkran (Hakenhöhe ca. 40 m, Ausladung 45,00 m, Tragfähigkeit bei max. Ausladung > 4,0 t) während der Bauzeit vorzuhalten und zu betreiben. Folgende wesentliche Leistungen sind anzubieten: — Lieferung und Montage eines Turmdrehkrans (Liebherr 200 EC-H 10 FR.tronic o.glw) auf einer bauseits vorbereiteten Gründung bestehend aus einem Verbau und einer Bodenaustauschfläche, Aufstellung auf dem Verbau bzw. auf Betonfertigteilen, Hebezeug zur Montage gehört zum Leistungsumfang, — Gestellung von Bedienpersonal über die gesamte Bauzeit sowie für Wartung und Unterhaltung, Bedienung von der Kanzel und über Funkfernbedienung, — Gestellung von mind. 6 Stk. Handfunkgeräten zur Kommunikation zwischen Bediener und Baupersonal, — Abbau und Abtransport des Turmdrehkrans nach Bauzeitende einschl. Hebezeugbeistellung für den Abbau, — Baugeräteversicherung, — Turmdrehkran betriebsfertig anschließen. Vorhaltezeit Turmdrehkran: ca. 14 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-11.
Auftragsbekanntmachung (2011-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: WSW mobil GmbH
Postanschrift: Bromberger Str. 39 - 41
Postleitzahl: 42281
Postort: Wuppertal
Kontakt
Telefon: +49 2025693704📞
Fax: +49 2025694330 📠
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle Formblätter für die Eignungsnachweise abzufordern und diese Formblätter für ihren Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung der Bewerber aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche können aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen nicht abgeleitet werden. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtssprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungsprüfung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzügliche schriftliche darauf hinzuweisen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend im verschlossenen und mit dem Abgabezeitpunkt gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Für Bewerber die nachweislich im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die gemäß VOB/A § 6, Absatz 3 Nr. 2 aufgeführten Nachweise bzw. Eigenerklärungen einzureichen.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle Formblätter für die Eignungsnachweise abzufordern und diese Formblätter für ihren Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung der Bewerber aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche können aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen nicht abgeleitet werden. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtssprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungsprüfung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzügliche schriftliche darauf hinzuweisen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend im verschlossenen und mit dem Abgabezeitpunkt gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Für Bewerber die nachweislich im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die gemäß VOB/A § 6, Absatz 3 Nr. 2 aufgeführten Nachweise bzw. Eigenerklärungen einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Gesamtprojektes „Umbau der Schwebebeahnhaltestelle Werther Brücke“ ist es vorgesehen, einen Turmdrehkran (Hakenhöhe ca. 40 m, Ausladung 45,00 m, Tragfähigkeit bei max. Ausladung > 4,0 t) während der Bauzeit vorzuhalten und zu betreiben.
Im Rahmen des Gesamtprojektes „Umbau der Schwebebeahnhaltestelle Werther Brücke“ ist es vorgesehen, einen Turmdrehkran (Hakenhöhe ca. 40 m, Ausladung 45,00 m, Tragfähigkeit bei max. Ausladung > 4,0 t) während der Bauzeit vorzuhalten und zu betreiben.
Folgende wesentliche Leistungen sind anzubieten:
— Lieferung und Montage eines Turmdrehkrans (Liebherr 200 EC-H 10 FR.tronic o.glw) auf einer bauseits vorbereiteten Gründung bestehend aus einem Verbau und einer Bodenaustauschfläche, Aufstellung auf dem Verbau bzw. auf Betonfertigteilen, Hebezeug zur Montage gehört zum Leistungsumfang,
— Lieferung und Montage eines Turmdrehkrans (Liebherr 200 EC-H 10 FR.tronic o.glw) auf einer bauseits vorbereiteten Gründung bestehend aus einem Verbau und einer Bodenaustauschfläche, Aufstellung auf dem Verbau bzw. auf Betonfertigteilen, Hebezeug zur Montage gehört zum Leistungsumfang,
— Gestellung von Bedienpersonal über die gesamte Bauzeit sowie für Wartung und Unterhaltung, Bedienung von der Kanzel und über Funkfernbedienung,
— Gestellung von mind. 6 Stk. Handfunkgeräten zur Kommunikation zwischen Bediener und Baupersonal,
— Abbau und Abtransport des Turmdrehkrans nach Bauzeitende einschl. Hebezeugbeistellung für den Abbau,
— Baugeräteversicherung,
— Turmdrehkran betriebsfertig anschließen.
Vorhaltezeit Turmdrehkran: ca. 14 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen (nicht älter als 6 Monate) oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich sein/ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht,
— er seine/sie ihre Verpflichtung(en) zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— er im Vergabeverfahren keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben hat/haben,
— sein/ihr Unternehmen und die von ihm als Nachunternehmer vorgesehenen Unternehmen nicht in der "Anti-Terror-Liste" der Europäischen Gemeinschaft aufgeführt sind.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die technische Leistungsfähigkeit besitzt die o. g. Maßnahme durchzuführen
2. Angabe von realisierten Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
3. Eigenerklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften alle Mitglieder) über die Anzahl der Mitarbeiter
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen m Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen m Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften erklären, dass alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften. Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für den Fall, dass der Auftragnehmer hinsichtlich der vertraglich vereinbarten vertragsstrafenbewehrten Termine in Verzug kommt, schuldet er für jeden Werktag der Fristüberschreitung 0,18 % der Netto-Zwischenabrechnungssumme für den betreffenden Abschnitt, maximal 5 % der Netto-Zwischenabrechnungs-summe für den betreffenden Abschnitt.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer hinsichtlich der vertraglich vereinbarten vertragsstrafenbewehrten Termine in Verzug kommt, schuldet er für jeden Werktag der Fristüberschreitung 0,18 % der Netto-Zwischenabrechnungssumme für den betreffenden Abschnitt, maximal 5 % der Netto-Zwischenabrechnungs-summe für den betreffenden Abschnitt.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Liszewski
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-02-01 📅
Datum des Endes: 2013-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsbehörde, Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs- 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs- 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).