Lieferung und Montage von Medientechnik für das neue Verwaltungsgebäude der AOK NORDWEST

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und Montage von Konferenz- und Medientechnik für das neue Verwaltungsgebäude der AOK NORDWEST in 44269 Dortmund und eine nachfolgenden Einschulung der Mitarbeiter der AOK in diese Technik. Die Medientechnik ist im wesentlichen für Besprechungs- und Konferenzräume sowie für einen Veranstaltungsraum, den Empfang und den Vorstandsbereich vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-20 Auftragsbekanntmachung
2011-11-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Im wesentlichen sind 3 Besprechungsräume, 6 Konferenzräume, ein Veranstaltungsraum sowie der Empfang und der Vorstandsbereich zu versorgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 3034646-2777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 139-230749
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK-NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund, (2) Die Leistung wird gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG im offenen Verfahren vergeben, (3) Auf die gesetztliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB sowie auf die 15-Tages-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, (4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundenen Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, formlos anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den/der Bietern/Bietergemeinschaft beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und Montage von Konferenz- und Medientechnik für das neue Verwaltungsgebäude der AOK NORDWEST in 44269 Dortmund und eine nachfolgenden Einschulung der Mitarbeiter der AOK in diese Technik. Die Medientechnik ist im wesentlichen für Besprechungs- und Konferenzräume sowie für einen Veranstaltungsraum, den Empfang und den Vorstandsbereich vorgesehen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 44269 Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (nicht älter als ein Jahr, wobei auf die Frist zur Einreichung des Angebotes abzustellen ist),
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(2) Unterzeichnete Eigenerkärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a) - g) VOL/A-EG genannten Straftaten verurteilt worden ist,
(3) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a) - e) VOL/A-EG genannten Fälle zutrifft,
(4) Unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Allgemeine Hinweise:
a) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
b) Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Verfahren beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bieterergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt,
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c) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die genannten Nachweise (1), (2), (3) und (4) einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Gültiger Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Berufshaftpflichtversicherung jeweils für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR, für Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR.
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Allgemeine Hinweise:
Hinsichtlich einer Bietergemeinschaft reicht der Nachweis, dass diese insgesamt über eine solche Haftpflichtversicherung verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben von jeweils 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 3 Jahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind,
(2) Zusage der Beachtung von Vorgaben hinsichtlich der Festlegung der Qualitäten von Bau- und Bauhilfsstoffen gemäß DGNB-Steckbrief 6 - Risiken für die lokale Umwelt -.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch
Kontakt
Kontaktperson: AOK Bundesverband, Zentrale Vergabestelle
Jan Sulk

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-10-24 📅
Datum des Endes: 2012-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK-NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund,
(2) Die Leistung wird gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG im offenen Verfahren vergeben,
(3) Auf die gesetztliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB sowie auf die 15-Tages-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen,
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundenen Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, formlos anzugeben.
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Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den/der Bietern/Bietergemeinschaft beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2011/S 139-230749 (2011-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter VI.3 genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Kontakt
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 222-360208
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 139-230749
ABl. S-Ausgabe: 222

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 44269 Dortmund, DEUTSCHLAND

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-18 📅
Name: VMT Düssel GmbH
Postanschrift: Alte Bottroper Straße 90-92
Postort: Essen
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2011/S 222-360208 (2011-11-16)