Lieferung von 2 Stück Gas-Laugeseparatorsystemen. Für die weitere Erkundung des Salzstockes Gorleben werden 2 Gas-Laugeseparatorsysteme für den untertägigen Einsatz benötigt, die mit dieser Ausschreibung beschafft werden sollen. Es werden unter Tage 2 Bohranlagen betrieben, die vom Niveau der Erkundungssohle bei 840 m Bohrungen bis zu einer Teufe von 1 300 m stoßen sollen. Resultierend aus den Ergebnissen der bisher erstellten Bohrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zuflüsse in Form von gasförmigen und flüssigen Medien erbohrt werden. Die Gas-Laugeseparatorsysteme sollen zur Trennung und Ableitung dieser Zuflüsse eingesetzt werden. Für den Bau und Betrieb der Anlagen ist zu beachten, dass der Einsatz unter Tage geschieht und hierfür das einschlägige Regelwerk zu beachten ist. Aufgrund der angestrebten Bohrteufe ist als Auslegungsdruck für das Choke-Manifold als Hochdruckbestandteil der Gas-Laugeseparatorsysteme 5000 PSI vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-10.
Auftragsbekanntmachung (2011-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sammelbehälter
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sammelbehälter📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Eschenstraße 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
E-Mail: vergabe@dbe.de📧
Telefon: +49 5171431271📞
Fax: +49 5171431502 📠
Für die weitere Erkundung des Salzstockes Gorleben werden 2 Gas-Laugeseparatorsysteme für den untertägigen Einsatz benötigt, die mit dieser Ausschreibung beschafft werden sollen.
Es werden unter Tage 2 Bohranlagen betrieben, die vom Niveau der Erkundungssohle bei 840 m Bohrungen bis zu einer Teufe von 1 300 m stoßen sollen.
Resultierend aus den Ergebnissen der bisher erstellten Bohrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zuflüsse in Form von gasförmigen und flüssigen Medien erbohrt werden. Die Gas-Laugeseparatorsysteme sollen zur Trennung und Ableitung dieser Zuflüsse eingesetzt werden.
Resultierend aus den Ergebnissen der bisher erstellten Bohrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zuflüsse in Form von gasförmigen und flüssigen Medien erbohrt werden. Die Gas-Laugeseparatorsysteme sollen zur Trennung und Ableitung dieser Zuflüsse eingesetzt werden.
Für den Bau und Betrieb der Anlagen ist zu beachten, dass der Einsatz unter Tage geschieht und hierfür das einschlägige Regelwerk zu beachten ist.
Aufgrund der angestrebten Bohrteufe ist als Auslegungsdruck für das Choke-Manifold als Hochdruckbestandteil der Gas-Laugeseparatorsysteme 5000 PSI vorgesehen.
Referenznummer: GVOLE1-11-13-Pt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Handelsregisterauszug,
— Eigenerklärung / Nachweis über die Zahlung von…
… Steuern und Abgaben,
… Sozialversicherungsbeiträgen,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement.
Sämtliche Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden / Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind geforderte Erklärungen oder Nachweise, die mit dem Angebot nicht vorgelegt werden, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden geforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Sämtliche Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden / Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind geforderte Erklärungen oder Nachweise, die mit dem Angebot nicht vorgelegt werden, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden geforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben über das zur Verfügung stehende Fachpersonal; Nennung von Referenzen vergleichbarer Leistungsgegenstände mit Angabe der technischen Daten, des Baujahrs und eines Ansprechpartners des Auftraggebers.
Mindeststandards:
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001ff (oder gleichwertig). Der Auftraggeber behält sich vor, das QM-System des Bewerbers im Rahmen der Angebotsauswertung oder der Auftragabwicklung zu auditieren.
Herstellerqualifikation für die Ausführung von Schweißarbeiten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft,
— Gewährleistungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend, Bennenung eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Petry
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GVOLE1-11-13-Pt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 107 GWB zu beachten:
(1) die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werde,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2011/S 154-256135 (2011-08-10)
Ergänzende Angaben (2011-10-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben