Lieferung von 4 Großraum-Funkstreifenwagen neutral (Tatortfahrzeuge) für die Zentrale Polizeidirektion Hannover.
Bei zu liefernden Fahrzeugen handelt es sich um Spezialfahrzeuge für die ermittelnde Arbeit an polizeilichen Tatorten. Die mitzuführenden kriminaltechnischen Geräte müssen im Laderaum in einer festgelegten und landesweit einheitlichen Sortierung untergebracht werden.
Unabhängig von der "polizeispezifischen Ausstattung" muss jedes Fahrzeug mindestens über folgende Ausstattung verfügen: Fahrzeug der Klasse M1 (gem. der Richtlinie 2007/46/EG) als Mehrzweckfahrzeug aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt) mit ausreichender Zuladung und unter Berücksichtigung einer ausreichenden Innenraumhöhe, die als Stehhöhe genutzt werden. Der Betrieb muss auch auf unbefestigten Straßen möglich sein. Zulässiges Gesamtgewicht <3 500 kg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Menge oder Umfang:
“4 Großraum-Funkstreifenwagen neutral (Tatortfahrzeuge).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Hanomagstraße 13
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 511109-6550 📠
“Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse...”
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 049-080432 (2011-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-06-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge