Lieferung von einem Mehrzweckgeräteträger mit Kran

Logistik Zentrum Niedersachsen - Ast. Hannover -

Lieferung eines 2-Achs-Allrad-Mehrzweckgeräteträgers mit Dieselmotor (mind. 175 KW Leistung als Richtwert) für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in Stade.
Radstand bis 3 080 mm, bei einer zulässigen Gesamtmasse von ca. 12 000 kg. Antriebsmöglichkeiten für Vorbaugeräte hydraulisch sowie Aufsatzgeräte hydraulisch.
Das Fahrzeug soll für Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben für landeseigene Gewässer und Sperrwerke verwendet werden.
Vorgesehene Geräte sind Kranarbeiten und Winterdienst mit Schneepflug. Einsatzmöglichkeiten als Zugfahrzeug müssen gegeben sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geländegängige Fahrzeuge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geländegängige Fahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Hanomagstraße 13
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de 📧
Fax: +49 511109-6550 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 29-047891
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines 2-Achs-Allrad-Mehrzweckgeräteträgers mit Dieselmotor (mind. 175 KW Leistung als Richtwert) für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in Stade.
Radstand bis 3 080 mm, bei einer zulässigen Gesamtmasse von ca. 12 000 kg. Antriebsmöglichkeiten für Vorbaugeräte hydraulisch sowie Aufsatzgeräte hydraulisch.
Das Fahrzeug soll für Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben für landeseigene Gewässer und Sperrwerke verwendet werden.
Vorgesehene Geräte sind Kranarbeiten und Winterdienst mit Schneepflug. Einsatzmöglichkeiten als Zugfahrzeug müssen gegeben sein.
Referenznummer: LZN 3.33 - 072 / 2010

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, oder beabsichtigen die Bieter für die Auftragsausführung die Inanspruchnahme von Zulieferern, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer bzw. Zulieferer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer und/oder Zulieferer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
— Eigenerklärung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit (Vordruck),
— Eigenerklärung über die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards (Vordruck),
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder Arbeitnehmerentsendungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bzw. -buße belegt wurde (Vordruck),
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— Erklärung des Bieters, dass er den Hinweis zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen gem. § 111 GWB zur Kenntnis genommen hat (Vordruck),
— Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen von gewerblichen Schutzrechten (Vordruck),
— Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (Vordruck),
— Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6 EG Abs. 6 a) – e) VOL/A (Vordruck),
— Erklärung des Bieters über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen und Zulieferern (Vordruck),
eignungsrelevanten Drittunternehmen (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bankerklärung zur Bonität des Unternehmens.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz mit den oder vergleichbaren Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren, mit Auftragsumfang, Auftraggeber und Auftragsjahr. (Vordruck).
Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Erklärung des Bieters, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet, ein solches Verfahren nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich auch nicht in Liquidation befindet, er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachkommt und in der Vergangenheit nachgekommen ist, sowie die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Lieferungen/Leistungen erfüllt. (Vordruck).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Lieferumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. (Vordruck).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Verdingungsunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de.
Nach kostenfreier Registrierung ab sofort kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-04-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Ast. Hannover -
Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LZN 3.33 - 072 / 2010
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber findet nicht statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestele weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 029-047891 (2011-02-08)