Abschluss eines Vertrages - Zeitraum: 2 Jahre - über die Lieferung von ca. 45 000 000 kWh Strom p.a. für die Jahre 2012/2013 aus erneuerbaren Energien für die Gebäude und Liegenschaften des Landschaftsverbandes Rheinland (diverse Verbrauchsstellen/Nieder- und Mittelspannungsanschluss, durch Eigenerzeugungsanlagen schwankende Abnahmemengen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-19.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
“Die Belieferung von Ökostrom an ca. 400 Abnahmestellen, davon 77 Leistungsgemessen, beträgt ca. 45 000 000 kWh p.a.Die genaue Übersicht über die...”
Menge oder Umfang
Die Belieferung von Ökostrom an ca. 400 Abnahmestellen, davon 77 Leistungsgemessen, beträgt ca. 45 000 000 kWh p.a.Die genaue Übersicht über die Abnahmenstellen wird mit den Verdingungsunterlagen übersandt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Kennedy-Ufer 2
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.lvr.de🌏
E-Mail: z24subm@lvr.de📧
Telefon: +49 221809/2753/2700📞
Fax: +49 2218284/0290 📠
“1. Die Lieferung von Ökostrom muss auf eine oder mehrere eindeutig beschriebene und identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückzuführen sein und...”
1. Die Lieferung von Ökostrom muss auf eine oder mehrere eindeutig beschriebene und identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückzuführen sein und bestimmte Qualitätsanforderungen nachweislich erfüllen: netztechnische Verbindung der Abnahmestellen mit der/den Erzeugungsquellen; Gewährleistung einer zeitlich bilanzierten Lieferung; Ausschluss der Doppelvermarktung; Nachweis der Ökostrom-Qualität durch den Lieferanten; 2. Mit der Lieferung von Ökostrom muss eine CO2-Minderung von mindestens 30 % verbunden sein; Differenzierung nach Neuanlagen und Altanlagen; 3. Grundsätzlich Abschluss eines All-inclusive-Stromliefervertrages (einschließlich Netznutzung)
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Quelle: OJS 2011/S 139-230602 (2011-07-19)