Die in III.2.1, III 2.2 und III 2.3 geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Das Nichtvorliegen der Nachweise hat zur Folge, dass das Angebot gem. § 19 Abs. 3 EG VOL/A ausgeschlossen und nicht gewertet wird. Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes auch den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A über nicht berücksichtigte Angebote. Es gilt Deutsches Recht.