Lieferung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten Hologram Folienstreifen und Folienpatch für die Applikation auf Euro-Banknotenpapier
Die Bundesdruckerei GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Hologram Folienstreifen und Folienpatch für die Applikation auf Euro-Banknotenpapier der Serie 1 (ES 1) in einem besonders gesichertem Verfahren (bezüglich Herstellung und Transport) mit maximal 3 von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit und Qualität zertifizierten Folienlieferanten abzuschließen. Anträge auf Zertifizierung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt / Main DEUTSCHLAND gestellt werden. Der Umfang der Abrufe aus der Rahmenvereinbarung richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-21.
Auftragsbekanntmachung (2011-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Banknoten
Menge oder Umfang:
Richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.2 500 000,005 500 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Banknoten📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Oranienstrasse 91
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de🌏
E-Mail: antje.janz@bdr.de📧
Telefon: +49 302598-1513📞
Fax: +49 302598-1550 📠
Der Teilnahmeantrag kann in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden. Das Angebot kann nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist am 11.5.2011 / 14:00 Uhr vorzulegen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Die Bewerber, die ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Teilnahmeanträge können schriftlich oder per E-Mail (Unterlagen eingescannt im PDF-Format) an die in I.1) genannte Angebotssammelstelle eingereicht werden.
Persönliche Abgabe / Abgabe durch Privatkurier bei der folgenden Anschrift:
Bundesdruckerei GmbH, Oranienstrasse 91, Poststelle, 10969 Berlin (7:00 bis 14:00 Uhr). Die Kosten / der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten. Eine gesonderte Anforderung von Vergabeunterlagen ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge vertraulich behandeln.
Der Teilnahmeantrag kann in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden. Das Angebot kann nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist am 11.5.2011 / 14:00 Uhr vorzulegen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Die Bewerber, die ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Teilnahmeanträge können schriftlich oder per E-Mail (Unterlagen eingescannt im PDF-Format) an die in I.1) genannte Angebotssammelstelle eingereicht werden.
Persönliche Abgabe / Abgabe durch Privatkurier bei der folgenden Anschrift:
Bundesdruckerei GmbH, Oranienstrasse 91, Poststelle, 10969 Berlin (7:00 bis 14:00 Uhr). Die Kosten / der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten. Eine gesonderte Anforderung von Vergabeunterlagen ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge vertraulich behandeln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 000,00 💰
5 500 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Die Bundesdruckerei GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Hologram Folienstreifen und Folienpatch für die Applikation auf Euro-Banknotenpapier der Serie 1 (ES 1) in einem besonders gesichertem Verfahren (bezüglich Herstellung und Transport) mit maximal 3 von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit und Qualität zertifizierten Folienlieferanten abzuschließen. Anträge auf Zertifizierung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt / Main DEUTSCHLAND gestellt werden. Der Umfang der Abrufe aus der Rahmenvereinbarung richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.
Die Bundesdruckerei GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Hologram Folienstreifen und Folienpatch für die Applikation auf Euro-Banknotenpapier der Serie 1 (ES 1) in einem besonders gesichertem Verfahren (bezüglich Herstellung und Transport) mit maximal 3 von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit und Qualität zertifizierten Folienlieferanten abzuschließen. Anträge auf Zertifizierung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt / Main DEUTSCHLAND gestellt werden. Der Umfang der Abrufe aus der Rahmenvereinbarung richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Folienstreifen
Kurze Beschreibung: Hologram Folienstreifen für Euro-Banknoten gemäß EZB Spezifikation.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000,00 💰
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Festlegung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Folienpatch
Kurze Beschreibung: Hologram Folienpatch für Euro-Banknotenpapier gemäß EZB Spezifikation.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0,01 💰
2 000 000,00 💰
Menge oder Umfang:
Richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.
Beschreibung der Optionen: 3 Verlängerungen um jeweils 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: BNF-2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Teilnahme sind nur von der Europäischen Zentralbank hinsichtlich Sicherheit und Qualität für die Herstellung von Hologram Folienstreifen und Folienpatch zertifizierte Lieferanten berechtigt. Bei Bewerbern bzw. Bietergemeinschaften müssen nur diejenigen Mitglieder zertifiziert sein, die die Herstellung von Hologram Folienstreifen und Foienpatch übernehmen.
Zur Teilnahme sind nur von der Europäischen Zentralbank hinsichtlich Sicherheit und Qualität für die Herstellung von Hologram Folienstreifen und Folienpatch zertifizierte Lieferanten berechtigt. Bei Bewerbern bzw. Bietergemeinschaften müssen nur diejenigen Mitglieder zertifiziert sein, die die Herstellung von Hologram Folienstreifen und Foienpatch übernehmen.
Die nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht etwa abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle vorzulegen. Sämtliche Nachweise (ausgenommen dem EZB-Zertifikat) dürfen nicht älter als vom 1.9.2010 sein. Das EZB-Zertifiakt kann vor dem 1.9.2010 ausgestellt sein, muss aber zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch Gültigkeit haben. Unvollständige Teilnahmeanträge führen nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen analog § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Bieter können jedoch nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. Die Vorlage einfacher Kopien (bei Bewerbungen mittels e-mail eingescannt in pdf.format) ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich jedoch bei der Vorlage einfacher Kopien vor, die Originalunterlagen nachzufordern.
Die nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht etwa abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle vorzulegen. Sämtliche Nachweise (ausgenommen dem EZB-Zertifikat) dürfen nicht älter als vom 1.9.2010 sein. Das EZB-Zertifiakt kann vor dem 1.9.2010 ausgestellt sein, muss aber zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch Gültigkeit haben. Unvollständige Teilnahmeanträge führen nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen analog § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Bieter können jedoch nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. Die Vorlage einfacher Kopien (bei Bewerbungen mittels e-mail eingescannt in pdf.format) ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich jedoch bei der Vorlage einfacher Kopien vor, die Originalunterlagen nachzufordern.
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Eigenerklärung des Bewerbers, wonach er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet.
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Eigenerklärung des Bewerbers, wonach er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziffer III.2.1) - III.2.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der: sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind, ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird, die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziffer III.2.1) - III.2.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der: sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind, ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird, die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Lieferung von Hologram Folienstreifen und Folienpatch), jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010.
Erklärung über Anzahl und Kapazität der vorgesehenen Produktionsstätte (n) für diesen Auftrag.
Anzahl der Mitarbeiter in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010.
Größe des festen Personalstammes des bei der Herstellung der Hologram Folienstreifen und Folienpatch eingesetzten Personals.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu abgewickelten Referenzaufträgen aus den Jahren 2008, 2009 und 2010. Der Bewerber muss in den Jahren 2008, 2009 und 2010 mindestens einmal Hologram Folienstreifen und Folienpatch für eine Banknoten Denomination (Stückelung) produziert haben.
Angaben zu abgewickelten Referenzaufträgen aus den Jahren 2008, 2009 und 2010. Der Bewerber muss in den Jahren 2008, 2009 und 2010 mindestens einmal Hologram Folienstreifen und Folienpatch für eine Banknoten Denomination (Stückelung) produziert haben.
Referenzaufträge zur Herstellung und Lieferung von Hologram Folienstreifen und Folienpatch, welche auf einer Applikationsmaschine Typ OptiNotaH in den Jahren 2008, 2009, 2010 verarbeitet wurden.
Referenzaufträge aus den Jahren 2008, 2009, 2010 zur Herstellung und Lieferung von Folienformulierungen für Euro-Banknotenpapier von verschiedenen Papierherstellern.
Auflistung aller aufgetretenen Qualitätsmängel sowie den Umfang des Mangels in den Jahren 2008, 2009, 2010, welche an die nationalen Zentralbanken und die EZB gemeldet wurden und im User Feedback System enthalten sind.
Bescheinigung über Zertifizierung des Unternehmens von Europäischer Zentralbank bzgl. Sicherheit und Qualität für Herstellung und Lieferung von Hologram Folienstreifen und Folienpatch.
Beabsichtigt der Bewerber die Herstellung von Banknotenpapier an Nachunternehmer zu vergeben, so ist dieser Nachunternehmer zu benennen. Ferner ist auch für den Nachunternehmer die Bescheinigung über die Zertifizierung von der Europäischen Zentralbank vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber die Herstellung von Banknotenpapier an Nachunternehmer zu vergeben, so ist dieser Nachunternehmer zu benennen. Ferner ist auch für den Nachunternehmer die Bescheinigung über die Zertifizierung von der Europäischen Zentralbank vorzulegen.
Außerdem hat der Bewerber in geeigneter Weise nachzuweisen, dass ihm die Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, z.B. mit einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. Dieser Nachweis muss jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, sondern ist gegebenenfalls auf besondere Anforderung des Auftraggebers einzureichen.
Außerdem hat der Bewerber in geeigneter Weise nachzuweisen, dass ihm die Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, z.B. mit einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. Dieser Nachweis muss jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, sondern ist gegebenenfalls auf besondere Anforderung des Auftraggebers einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Festlegung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Festlegung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen einen Bevollmächtigten bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichtet haben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für den Rahmenvertrag gelten die Bedingungen und Konditionen der Bundesdruckerei, welche in den Vertragsunterlagen festgelegt sind. Bezüglich Qualität, Sicherheit, Transport und Lagerung gelten die Vorschriften der jeweiligen nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Grundlage der Rahmenvereinbarung ist deutsches Recht.
Für den Rahmenvertrag gelten die Bedingungen und Konditionen der Bundesdruckerei, welche in den Vertragsunterlagen festgelegt sind. Bezüglich Qualität, Sicherheit, Transport und Lagerung gelten die Vorschriften der jeweiligen nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Grundlage der Rahmenvereinbarung ist deutsches Recht.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zur Einhaltung der Lieferverpflichtung gegenüber den nationalen Zentralbanken ist unter Berücksichtigung des Zeitraums für ein ordnungsgemäßes Auswahl- und Angebotsverfahren eine Verkürzung der Fristen erforderlich.
Mindestzahl der Bewerber: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Bereich PUR RHB
Frau Janz
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BNF-2011
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag kann in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden. Das Angebot kann nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist am 11.5.2011 / 14:00 Uhr vorzulegen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Die Bewerber, die ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Teilnahmeanträge können schriftlich oder per E-Mail (Unterlagen eingescannt im PDF-Format) an die in I.1) genannte Angebotssammelstelle eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag kann in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden. Das Angebot kann nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist am 11.5.2011 / 14:00 Uhr vorzulegen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Die Bewerber, die ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Teilnahmeanträge können schriftlich oder per E-Mail (Unterlagen eingescannt im PDF-Format) an die in I.1) genannte Angebotssammelstelle eingereicht werden.
Persönliche Abgabe / Abgabe durch Privatkurier bei der folgenden Anschrift:
Bundesdruckerei GmbH, Oranienstrasse 91, Poststelle, 10969 Berlin (7:00 bis 14:00 Uhr). Die Kosten / der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten. Eine gesonderte Anforderung von Vergabeunterlagen ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge vertraulich behandeln.
Bundesdruckerei GmbH, Oranienstrasse 91, Poststelle, 10969 Berlin (7:00 bis 14:00 Uhr). Die Kosten / der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten. Eine gesonderte Anforderung von Vergabeunterlagen ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge vertraulich behandeln.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 11.5.2011 / 14:00 Uhr, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen. Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Die Vergabekammer entscheidet auch über die Zulässigkeit des Rechtsweges. Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle erteilen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 11.5.2011 / 14:00 Uhr, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen. Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Die Vergabekammer entscheidet auch über die Zulässigkeit des Rechtsweges. Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle erteilen.
Quelle: OJS 2011/S 080-131871 (2011-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-08-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-07-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemonblerstr.76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 11.5.2011 (14:00), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen. Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Die Vergabekammer entscheidet auch über die Zulässigkeit des Rechtsweges. Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle erteilen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 11.5.2011 (14:00), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen. Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Die Vergabekammer entscheidet auch über die Zulässigkeit des Rechtsweges. Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle erteilen.