Die in III.2 geforderten Nachweise über die Mindestbedingungen sind mit dem Angebot zum Angebotsschlusstermin einzureichen. Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt werden, können bis zum Ablauf der Nachfrist 8.9.2011 angefordert werden (§ 19 Abs. 2 VOL/A-EG). Das Nichtvorliegen der o.g. Unterlagen bis zum Ablauf der Nachfrist hat zur Folge, dass das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 Buchst. a) VOL/A-EG ausgeschlossen und nicht gewertet wird.