Lieferung von Kopierapier für die Regionaldirektionen der AOK NordWest

Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Kopierapier für die Regionaldirektionen der AOK NordWest aufgeteilt in die Lose Westfalen-Lippe (Los 1) und Schleswig-Holstein (Los 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-01 Auftragsbekanntmachung
2011-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopierpapier
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Jahresbedarf von insgesamt ca. 55 000 000 Blatt, aufgeteilt in die Region Westfalen-Lippe mit ca. 42 000 000 Blatt Papier und die Region Schleswig-Holstein mit ca. 13 000 000 Blatt Papier.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopierpapier 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 170-279873
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund. (2) Die Leistung wird gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG im offenen Verfahren vergeben. (3) Auf die gesetztliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB sowie auf die 15-Tages-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. (4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Von den Bietern sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den Vorgaben unter III.2.) zu erbringen. (5) Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Verfahren beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bieterergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Im Fall von Bietergemeinschaften sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den Vorgaben unter III.2.) zu erbringen. (6) Weitere allgemeine Hinweise zu Ziffer III.2.1), III.2.2) sowie III.2.3): Wird ein verlangter Nachweis mit dem Angebot nicht vorgelegt oder erfüllen die vorgelegten Nachweise nicht die genannten inhaltlichen Anforderungen, kann der Auftraggeber den Bieter auffordern, fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer von der Auftraggeberin festzusetzenden, angemessenen Frist vorzulegen. Die Auftraggeberin kann den Bieter darüber hinaus auffordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Angebote, die nach Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A-EG).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Kopierapier für die Regionaldirektionen der AOK NordWest aufgeteilt in die Lose Westfalen-Lippe (Los 1) und Schleswig-Holstein (Los 2).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Westfalen-Lippe
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Kopierapier für die Regionaldirektionen der AOK NordWest in der Region Westfalen-Lippe.
Menge oder Umfang: Ca. 42 000 000 Blatt jährlich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Kopierapier für die Regionaldirektionen der AOK NordWest in der Region Schleswig-Holstein.
Menge oder Umfang: Ca. 13 000 000 Blatt jährlich.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens dreimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht vier Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Lieferorte liegen in den Regionen der AOK-NordWest.
1.) Westfalen-Lippe,
2.) Schleswig-Holstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet,
2.) Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zur Eignung gem. § 6 Abs. 4 lit. a)–g) VOL/A-EG und gem. § 6 Abs. 6 lit. a)–e) VOL/A-EG.
Allgemeine Hinweise:
a) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
b.) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die genannten Nachweise (1) und (2) einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, ersatzweise Kopie einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR je Versicherungsfall.
Allgemeiner Hinweis:
Hinsichtlich einer Bietergemeinschaft reicht der Nachweis, dass diese insgesamt über eine solche Haftpflichtversicherung verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Je Los eine Angabe von 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 3 Jahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer),
Mehr anzeigen
2.) Technische Datenblätter des jeweils angebotenen Papiers,
3.) Kurze Darstellung der Unternehmensstruktur.
Allgemeiner Hinweis:
Die oben geforderten und aufgeführten Nachweise über die Eignung des Unternehmens können bei Bildung einer Bietergemeinschaft von den Mitgliedern gemeinschaftlich erbracht werden. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von dem Bieter Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-17 📅
Öffnungsort: AOK Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch
Kontakt
Kontaktperson: Jan Sulk

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2012-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund.
(2) Die Leistung wird gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG im offenen Verfahren vergeben.
(3) Auf die gesetztliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB sowie auf die 15-Tages-Frist des § 107 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Von den Bietern sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den Vorgaben unter III.2.) zu erbringen.
Mehr anzeigen
(5) Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Verfahren beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bieterergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Im Fall von Bietergemeinschaften sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den Vorgaben unter III.2.) zu erbringen.
Mehr anzeigen
(6) Weitere allgemeine Hinweise zu Ziffer III.2.1), III.2.2) sowie III.2.3):
Wird ein verlangter Nachweis mit dem Angebot nicht vorgelegt oder erfüllen die vorgelegten Nachweise nicht die genannten inhaltlichen Anforderungen, kann der Auftraggeber den Bieter auffordern, fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer von der Auftraggeberin festzusetzenden, angemessenen Frist vorzulegen. Die Auftraggeberin kann den Bieter darüber hinaus auffordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Angebote, die nach Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A-EG).
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB - Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB - Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
§ 114 GWB - Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 170-279873 (2011-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter VI.2 genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postort: Berlin-Mitte

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 244-395016
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 170-279873
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Auftrageberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Westfalen-Lippe.
Schleswig-Holstein.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-06 📅
Name: Papier Union GmbH
Postanschrift: Hauptstr. 293-301
Postort: Hemer
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2011/S 244-395016 (2011-12-15)