Lieferung von Netzwerkkomponenten sowie Wartung-/Support- und Unterstützungsleistungen
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Beschaffung:
— Lieferung von Hardware (Netzwerkkomponenten) zum Austausch, zur Erweiterung / Upgrade der bestehenden Systemlandschaft auf Anforderung des Auftraggebers sowie Abrufe aus Hersteller-Produktkatalog bei Bedarf durch den Auftraggeber,
— Wartung und Instandhaltung des vorhandenen sowie erweiterten Systems,
— Unterstützungsleistungen bei der Betreuung der aktuellen Netzwerkinfrastruktur auf Anforderung des Auftraggebers,
— Unterstützungsleistungen in Form von allgemeiner Beratung in Netzwerk- und Konfigurationsfragen sowie Inbetriebnahmeleistungen.
Informationen zu den Rahmenbedingungen:
Oberstes Gebot ist die Sicherstellung der 100 %ig kompatiblen Systemlandschaft bezogen auf bestehende und neu zu beschaffende Komponenten auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik unter Beibehaltung der Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Gesamtinfrastruktur und den damit verbundenen Betriebs- und Integrations-, Konfigurations- und Überwachungsaufwänden.
Für den erfolgreichen und wirtschaftlichen Betrieb der Netzwerkinfrastruktur ist es unumgänglich, dass die Homogenität / Kompatibilität dieser erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass zu beschaffende Hardware-Komponenten 100 %-ig kompatibel hinsichtlich Hard- und Firmware und insbesondere eingesetzter Protokolle sein müssen und keine Mehraufwände für den Auftraggeber beim Austausch oder Weiterentwicklung anfallen dürfen. Dies bedeutet zudem, Flexibilität i.S. v. Austausch von Komponenten, geringe Produktvielfalt, niedrige Komplexität, vollständige Kompatibilität, Nutzung der vorhandenen Werkzeuge (Management- und Überwachungskonsolen), wirtschaftlicher Einsatz des bisherigen Personals und Vermeidung von zusätzlichem Personalbedarf / Aufwand beim Auftraggeber sowie Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bzw. der Garantien des Herstellers der im Einsatz befindlichen Systeme und Lösungen.
Nachfolgend wird der Ist-Zustand sowie die technischen Rahmenbedingungen bei der SRH grob dargestellt:
Layer 1: an allen Standorten ist eine strukturierte Verkabelung Cat 5 / 6 vorhanden. Alle Standorte sind als geswitchte Fast- bzw. Gigaspeed Ethernet-Netzwerke realisiert. Die Inter-Switch-Kommunikation an den Standorten findet in der Regel über eine 1Gbit-Leitung statt. Zusätzlich werden an kleineren abgesetzten Gebäudeteilen LWL<->Kupfer-Konverter (Allied Telesyn) mit 100 Mbit/s-Durchsatz zur Anbindung kleinerer Switche (z.B. CISCO 2960) verwendet. Die Netzwerkverfügbarkeit wird auf Basis der Bereitstellung bauidentischer Komponenten sowie durch im Rahmen von Service Level Agreements mit den Supportpartnern festgelegten Wiederherstellungszeiten erreicht.
Layer 2 + Layer 3: im Rahmen der Bandbreitenbündelung (Channel) kommen im RZ-Bereich die Protokolle LACP und PAGP zum Einsatz. Im Bereich der eingesetzten Core-/Accessgroupswitche (CISCO 6509/sup720, CISCO 35XX, CISCO 2960xx) werden sowohl das Spanningtree- als auch das Rapid-Spanningtree-Protokoll genutzt. Zur besseren Überwachung und Steuerung des Netzwerktraffics werden VLAN’s (port-basiert) eingesetzt. An kleineren Standorten wird jeweils nur eine Broadcast-Domäne betrieben. Zum Auslesen der geräterelevanten Informationen wird das Cisco CDP-Protokoll eingesetzt. Dieses gilt auch als Voraussetzung für den Einsatz entsprechender NMS-Tools.
Als Routing-Protokoll kommt das EIGRP-Protokoll zum Einsatz. Die Erhöhung der Verfügbarkeit der lokalen Gateways wird durch Einsatz des HSRP-Protokolls erreicht. Auf dem Coresystem (CISCO 6509/sup720) werden über ein Routingmodul mit dem entsprechenden VLAN Trunking Protocol unterschiedliche VLAN’s genutzt, die im weiteren Verlauf über Dark Fibre-Verbindungen teilweise bis in die Außenstellen geschaltet sind. Kleinere Standorte sind entweder über redundante Standleitungen oder über eine ADSL-Leitung + Internet-VPN angebunden. Die Carrier-Router im RZ sind durchgängig redundant ausgelegt. Im Bereich Wireless LAN werden die Systeme Cisco WLC4400 bzw. AIR-LAP1142N eingesetzt. Auf Servern werden keine statischen Routen eingesetzt.
Informationen zum Warenkorbmodell:
Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber jeweils in der ersten Woche eines jeden Monats eine vollständige Herstellerpreisliste über alle Produkte, der in dieser Ausschreibung genannten Produktklassen. Diese Liste stellt den aktuellen Warenkorb dar, aus dem der Auftraggeber bestellen kann. Entsprechendes gilt für Wartungs- und Instandhaltungsleistungen.
Preisanpassungsmodell:
Zur Preisfindung für angebotene Produkte sowie Produkte aus den Warenkörben ist ein Preisanpassungsmodell vorgesehen. Dieses basiert auf offiziellen Produktpreislisten der Hersteller in Euro oder Dollar und festen Rabattsätzen für die anzubietenden Produkte bzw. Produktgruppen. Der Rabattsatz gilt über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für alle Produkte aus dem anzubietenden Warenkorb sowie für künftige im Vertragszeitraum innerhalb des Warenkorbmodells vom jeweiligen Hersteller angebotene Modelle.
Die in der Ausschreibung definierten Warenkörbe lassen sich in drei Bereiche einteilen:
1. fester Warenkorb zum Start der Ausschreibung;
2. Warenkorb mit Produkten aus dem Startwarenkorb mit möglichen Nachfolgermodellen;
3. Warenkorb mit komplett neu aufgenommenen Produkten.
Bezugspreis ist der jeweils aktuelle Preislistenpreis. Mit dem Angebot sind daher für jedes angebotene Produkt offizielle Produktpreislisten des Herstellers bzw. des Lieferanten anzugeben und einzureichen.
Bezugspreis ist der jeweils aktuelle Preislistenpreis. Mit dem Angebot sind daher für jedes angebotene Produkt offizielle Produktpreislisten des Herstellers bzw. des Lieferanten anzugeben und einzureichen. Bei Einreichung von Herstellerpreislisten in Dollar rechnet der AN die erforderlichen Preisabgaben anhand des vom AG festgelegten Wechselkurses um. Dieser Wechselkurs setzt sich aus einem Durchschnitt des Umrechnungskurses der letzten 3 Monate der EZB zusammen und wird für 2 Jahre festgeschrieben und vom AG mit Zusendung der Unterlagen zur Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Wenn sich nach 2 Jahren der EZB Umrechnungskurs zu Ungunsten des AN entwickelt hat, so hat der AN die Möglichkeit den Wechselkurs entsprechend des prozentualen Anstiegs anzupassen und teilt diese Anpassung dem AG unverzüglich mit. Der AG behält sich das Recht der außerordentlichen Kündigung bei einer Erhöhung von mehr als 10 % vor. Die zu gewährenden Rabatte bleiben von der Anpassung unberührt.
Wenn sich nach 2 Jahren der EZB Umrechnungskurs zu Ungunsten des AG entwickelt hat, so hat der AG die Möglichkeit den Wechselkurs entsprechend des prozentualen Anstiegs bis maximal 10 % anzupassen und teilt diese Anpassung dem AN unverzüglich mit. Die zu gewährenden Rabatte bleiben von der Anpassung unberührt. Bei monatlicher Aktualisierung der Preislisten wird für die Aktualisierung der Preise für die Variante 2. und 3. jeweils das am Ausschreibungsstart festgelegte Euro-Dollar Verhältnis als Aufschlagfaktor zur Berechnung herangezogen und hat Fortbestand für 2 Jahre. Für den am Anfang bekannt gegebenen Warenkorb (Variante 1.) gelten die Preise über die Laufzeit von 2 Jahren ohne Änderungen.
Die Preislisten sind jeweils zum ersten Tag eines jeden Monats zu aktualisieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-07-14
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Auftragsbekanntmachung
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2011-12-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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