Folgende Leistungen sind Gegenstand der Beschaffung: — Lieferung von Hardware (Netzwerkkomponenten) zum Austausch, zur Erweiterung / Upgrade der bestehenden Systemlandschaft auf Anforderung des Auftraggebers sowie Abrufe aus Hersteller-Produktkatalog bei Bedarf durch den Auftraggeber, — Wartung und Instandhaltung des vorhandenen sowie erweiterten Systems, — Unterstützungsleistungen bei der Betreuung der aktuellen Netzwerkinfrastruktur auf Anforderung des Auftraggebers, — Unterstützungsleistungen in Form von allgemeiner Beratung in Netzwerk- und Konfigurationsfragen sowie Inbetriebnahmeleistungen. Informationen zu den Rahmenbedingungen: Oberstes Gebot ist die Sicherstellung der 100 %ig kompatiblen Systemlandschaft bezogen auf bestehende und neu zu beschaffende Komponenten auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik unter Beibehaltung der Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Gesamtinfrastruktur und den damit verbundenen Betriebs- und Integrations-, Konfigurations- und Überwachungsaufwänden. Für den erfolgreichen und wirtschaftlichen Betrieb der Netzwerkinfrastruktur ist es unumgänglich, dass die Homogenität / Kompatibilität dieser erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass zu beschaffende Hardware-Komponenten 100 %-ig kompatibel hinsichtlich Hard- und Firmware und insbesondere eingesetzter Protokolle sein müssen und keine Mehraufwände für den Auftraggeber beim Austausch oder Weiterentwicklung anfallen dürfen. Dies bedeutet zudem, Flexibilität i.S. v. Austausch von Komponenten, geringe Produktvielfalt, niedrige Komplexität, vollständige Kompatibilität, Nutzung der vorhandenen Werkzeuge (Management- und Überwachungskonsolen), wirtschaftlicher Einsatz des bisherigen Personals und Vermeidung von zusätzlichem Personalbedarf / Aufwand beim Auftraggeber sowie Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bzw. der Garantien des Herstellers der im Einsatz befindlichen Systeme und Lösungen. Nachfolgend wird der Ist-Zustand sowie die technischen Rahmenbedingungen bei der SRH grob dargestellt: Layer 1: an allen Standorten ist eine strukturierte Verkabelung Cat 5 / 6 vorhanden. Alle Standorte sind als geswitchte Fast- bzw. Gigaspeed Ethernet-Netzwerke realisiert. Die Inter-Switch-Kommunikation an den Standorten findet in der Regel über eine 1Gbit-Leitung statt. Zusätzlich werden an kleineren abgesetzten Gebäudeteilen LWL<->Kupfer-Konverter (Allied Telesyn) mit 100 Mbit/s-Durchsatz zur Anbindung kleinerer Switche (z.B. CISCO 2960) verwendet. Die Netzwerkverfügbarkeit wird auf Basis der Bereitstellung bauidentischer Komponenten sowie durch im Rahmen von Service Level Agreements mit den Supportpartnern festgelegten Wiederherstellungszeiten erreicht. Layer 2 + Layer 3: im Rahmen der Bandbreitenbündelung (Channel) kommen im RZ-Bereich die Protokolle LACP und PAGP zum Einsatz. Im Bereich der eingesetzten Core-/Accessgroupswitche (CISCO 6509/sup720, CISCO 35XX, CISCO 2960xx) werden sowohl das Spanningtree- als auch das Rapid-Spanningtree-Protokoll genutzt. Zur besseren Überwachung und Steuerung des Netzwerktraffics werden VLAN’s (port-basiert) eingesetzt. An kleineren Standorten wird jeweils nur eine Broadcast-Domäne betrieben. Zum Auslesen der geräterelevanten Informationen wird das Cisco CDP-Protokoll eingesetzt. Dieses gilt auch als Voraussetzung für den Einsatz entsprechender NMS-Tools. Als Routing-Protokoll kommt das EIGRP-Protokoll zum Einsatz. Die Erhöhung der Verfügbarkeit der lokalen Gateways wird durch Einsatz des HSRP-Protokolls erreicht. Auf dem Coresystem (CISCO 6509/sup720) werden über ein Routingmodul mit dem entsprechenden VLAN Trunking Protocol unterschiedliche VLAN’s genutzt, die im weiteren Verlauf über Dark Fibre-Verbindungen teilweise bis in die Außenstellen geschaltet sind. Kleinere Standorte sind entweder über redundante Standleitungen oder über eine ADSL-Leitung + Internet-VPN angebunden. Die Carrier-Router im RZ sind durchgängig redundant ausgelegt. Im Bereich Wireless LAN werden die Systeme Cisco WLC4400 bzw. AIR-LAP1142N eingesetzt. Auf Servern werden keine statischen Routen eingesetzt. Informationen zum Warenkorbmodell: Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber jeweils in der ersten Woche eines jeden Monats eine vollständige Herstellerpreisliste über alle Produkte, der in dieser Ausschreibung genannten Produktklassen. Diese Liste stellt den aktuellen Warenkorb dar, aus dem der Auftraggeber bestellen kann. Entsprechendes gilt für Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Preisanpassungsmodell: Zur Preisfindung für angebotene Produkte sowie Produkte aus den Warenkörben ist ein Preisanpassungsmodell vorgesehen. Dieses basiert auf offiziellen Produktpreislisten der Hersteller in Euro oder Dollar und festen Rabattsätzen für die anzubietenden Produkte bzw. Produktgruppen. Der Rabattsatz gilt über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für alle Produkte aus dem anzubietenden Warenkorb sowie für künftige im Vertragszeitraum innerhalb des Warenkorbmodells vom jeweiligen Hersteller angebotene Modelle. Die in der Ausschreibung definierten Warenkörbe lassen sich in drei Bereiche einteilen: 1. fester Warenkorb zum Start der Ausschreibung; 2. Warenkorb mit Produkten aus dem Startwarenkorb mit möglichen Nachfolgermodellen; 3. Warenkorb mit komplett neu aufgenommenen Produkten. Bezugspreis ist der jeweils aktuelle Preislistenpreis. Mit dem Angebot sind daher für jedes angebotene Produkt offizielle Produktpreislisten des Herstellers bzw. des Lieferanten anzugeben und einzureichen. Bezugspreis ist der jeweils aktuelle Preislistenpreis. Mit dem Angebot sind daher für jedes angebotene Produkt offizielle Produktpreislisten des Herstellers bzw. des Lieferanten anzugeben und einzureichen. Bei Einreichung von Herstellerpreislisten in Dollar rechnet der AN die erforderlichen Preisabgaben anhand des vom AG festgelegten Wechselkurses um. Dieser Wechselkurs setzt sich aus einem Durchschnitt des Umrechnungskurses der letzten 3 Monate der EZB zusammen und wird für 2 Jahre festgeschrieben und vom AG mit Zusendung der Unterlagen zur Angebotsaufforderung mitgeteilt. Wenn sich nach 2 Jahren der EZB Umrechnungskurs zu Ungunsten des AN entwickelt hat, so hat der AN die Möglichkeit den Wechselkurs entsprechend des prozentualen Anstiegs anzupassen und teilt diese Anpassung dem AG unverzüglich mit. Der AG behält sich das Recht der außerordentlichen Kündigung bei einer Erhöhung von mehr als 10 % vor. Die zu gewährenden Rabatte bleiben von der Anpassung unberührt. Wenn sich nach 2 Jahren der EZB Umrechnungskurs zu Ungunsten des AG entwickelt hat, so hat der AG die Möglichkeit den Wechselkurs entsprechend des prozentualen Anstiegs bis maximal 10 % anzupassen und teilt diese Anpassung dem AN unverzüglich mit. Die zu gewährenden Rabatte bleiben von der Anpassung unberührt. Bei monatlicher Aktualisierung der Preislisten wird für die Aktualisierung der Preise für die Variante 2. und 3. jeweils das am Ausschreibungsstart festgelegte Euro-Dollar Verhältnis als Aufschlagfaktor zur Berechnung herangezogen und hat Fortbestand für 2 Jahre. Für den am Anfang bekannt gegebenen Warenkorb (Variante 1.) gelten die Preise über die Laufzeit von 2 Jahren ohne Änderungen. Die Preislisten sind jeweils zum ersten Tag eines jeden Monats zu aktualisieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkaufrüstung
Menge oder Umfang:
Die Ermittlung des Beschaffungsvolumens erfolgt auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Beschaffungsperioden sowie einer unverbindlichen Prognose unter Berücksichtigung möglicher unvorhergesehener Bedarfe:— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 48 port 10/100/1000mb RJ45 ca. 4 Stück,— Switchmodul für Catalyst 6509 /WS-SUP720-3B 48 port 1gig SFP ca. 2 Stück,— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 8 port 10gig X2 ca. 2 Stück,— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 16 port 10GBASE-T ca. 4 Stück,— Supervisor Engine für Catalyst 6509 SUP-2T ca. 2 Stück,— Switch für den Access-Bereich L2 / L3 (2 Netzteile, 2 Lüfter, 10 Gig Uplinks) ca. 30 Stück,— Switch für den Access-Bereich L2 / L3 (2 Netzteile, 2 Lüfter, 10 Gig Uplinks) POE+ ca. 30 Stück,— Router ca. 5 Stück,— X2 Optic für 8 port 10gig Switchmodul ca. 20 Stück,— Netzteil für Catalyst 6509 6000w ca. 4 Stück.Entsprechende Bedarfe bestehen bzgl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Weiterhin bestehen Bedarfe bzgl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für vorhandene Systeme.Für Unterstützungsleistungen bestehen Bedarfe i.H.v. ca. 50 Personentagen.Bei vorstehenden Angaben handelt es sich um das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 4 EG Abs. 1 EG VOL/A, aus welchem weder eine Abnahmeverpflichtung noch eine Obergrenze abgeleitet werden kann. Diese Prognosemengen können überschritten und unterschritten werden.
Die Ermittlung des Beschaffungsvolumens erfolgt auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Beschaffungsperioden sowie einer unverbindlichen Prognose unter Berücksichtigung möglicher unvorhergesehener Bedarfe:— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 48 port 10/100/1000mb RJ45 ca. 4 Stück,— Switchmodul für Catalyst 6509 /WS-SUP720-3B 48 port 1gig SFP ca. 2 Stück,— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 8 port 10gig X2 ca. 2 Stück,— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 16 port 10GBASE-T ca. 4 Stück,— Supervisor Engine für Catalyst 6509 SUP-2T ca. 2 Stück,— Switch für den Access-Bereich L2 / L3 (2 Netzteile, 2 Lüfter, 10 Gig Uplinks) ca. 30 Stück,— Switch für den Access-Bereich L2 / L3 (2 Netzteile, 2 Lüfter, 10 Gig Uplinks) POE+ ca. 30 Stück,— Router ca. 5 Stück,— X2 Optic für 8 port 10gig Switchmodul ca. 20 Stück,— Netzteil für Catalyst 6509 6000w ca. 4 Stück.Entsprechende Bedarfe bestehen bzgl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Weiterhin bestehen Bedarfe bzgl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für vorhandene Systeme.Für Unterstützungsleistungen bestehen Bedarfe i.H.v. ca. 50 Personentagen.Bei vorstehenden Angaben handelt es sich um das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 4 EG Abs. 1 EG VOL/A, aus welchem weder eine Abnahmeverpflichtung noch eine Obergrenze abgeleitet werden kann. Diese Prognosemengen können überschritten und unterschritten werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkaufrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Bullerdeich 19
Postleitzahl: 20537
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtreinigung-hh.de🌏
E-Mail: u.jenke@srhh.de📧
Telefon: +49 402576-1608📞
Fax: +49 402576-1600 📠
A) Die Vordrucke für die Erklärungen / Fragenbogen können entweder über die Webseite www.stadtreinigung-hh.de als Download bezogen werden oder diese sind in dem Dokument „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb über die Lieferung von Netzwerkkomponenten sowie Wartungs-/Support- und Unterstützungsleistungen“, welches bei der SRH anzufordern ist, enthalten.
Die Vergabestelle lässt das Präqualifizierungssystem PQ-VOL des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) gemäß § 97 Abs. 4a GWB zu. Bewerber und Bieter können demnach ihre Eignung auch durch dieses Präqualifizierungssystem PQ-VOL nachweisen. Die Eigenerklärung gem. des PQ-VOL-Zertifikates ersetzt iedoch nicht die Eigenerklärung gem. Nr. 4.1 der „Richtlinie über den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen (RL Schwere Verfehlungen) vom 1. November 2008".
B) Der Bewerber gilt als nicht geeignet, wenn eine der in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen fehlt oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. Bewerber können nicht davon ausgehen, dass die geforderten Unterlagen bei der SRH vorliegen; dies gilt auch, wenn sie bereits im Zusammenhang mit anderen Leistungserbringungen in der Vergangenheit vorgelegt wurden.
Die Vergabestelle wird angeforderte Erklärungen und Nachweise, die auf bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden mit einmaliger Fristsetzung nachfordern. Bei erfolgloser Nachforderung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
C) Es besteht die Möglichkeit, dass Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beauftragt werden, auch über den Zeitpunkt des Endes der Rahmenvereinbarung hinaus fortdauern (längstens 12 Monate).
D) Der in Ziffer II.1.4) angegebene Gesamtwert wurde geschätzt auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs der vergangenen Beschaffungsperioden sowie einer unverbindlichen Prognose unter Berücksichtigung möglicher unvorhergesehener Bedarfe. Aus diesem Wert kann weder eine Abnahmeverpflichtung noch eine Obergrenze abgeleitet werden kann. Dieser geschätzte Gesamtwert kann überschritten und unterschritten werden.
E) Werden bei III 2.3) J) mehr Referenzprojekte als die geforderte Anzahl (3) eingereicht, so werden nur die aktuellsten 3 Referenzprojekte (bezogen auf den Projektbeginn) gewertet.
F) Für eingereichte Unterlagen sowie entstandene Aufwände im Rahmen eines Teilnahmeantrags/-wettbewerbes erfolgt keine Kostenerstattung.
G) Änderungen der Angaben aus dem Teilnahmeantrag im Rahmen des Angebotes sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausnahmsweise kann die Vergabestelle dies genehmigen.
H) Wichtiger Hinweis:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vordrucke entsprechen. Die Vergabestelle schließt unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren aus.
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern:
I) Kurze Managementzusammenfassung
II) Erläuterung der Bewerberkonstellation, Angabe des Antragstellers sowie der sonstigen beteiligten Unternehmen einschließlich der Aufgabenverteilung bzgl. des Leistungsgegenstandes.
III) Angaben und Erklärungen zu III.2.1).
IV) Angaben und Erklärungen zu III.2.2).
V) Angaben und Erklärungen zu III.2.3).
VI)) Ausgefüllte Vordrucke zu als Anlagen.
— Vordruck Managementsysteme (siehe www.stadtreinigung-hh.de),
— Vordruck Bietererklärung (siehe www.stadtreinigung-hh.de),
— Vordruck Eigenerklärung (siehe www.stadtreinigung-hh.de),
— Vordruck Nichtausschlusserklärung (siehe www.stadtreinigung-hh.de),
— Vordruck Bietergemeinschaft (siehe www.stadtreinigung-hh.de),
— Vordruck Referenzen (siehe „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“),
— Vordruck Erklärung Zur Mittelbereitstellung (siehe „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“).
VII) Etwaige sonstige Anlagen.
VIII) Datum und Unterschrift.
Der Teilnahmeantrag ist in schriftlicher Form und in deutscher Sprache zu stellen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Teilnahmeantrag ist in einem fensterlosen Briefumschlag oder vergleichbaren Versandbehältnis einzureichen und zu verschließen. Dieser Briefumschlag ist mit der Firmenanschrift und deutlich mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren „Beschaffung Netzwerkkomponenten – Aktenzeichen NV-V-RV 2011.90“ zu versehen. Der so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Briefumschlag oder Versandbehälter unterzubringen und muss vor Ablauf der Teilnahmefrist (siehe Ziffer IV.3.4) bei der Vergabestelle (siehe Ziffer I.1) eingegangen sein. Teilnahmeanträge können per Post oder Paketdienst eingereicht werden. Andere Zustellformen (z.B. elektronische Post, Telefax usw.) sind nicht möglich und ersetzen die oben genannte Form nicht. Neben dem Exemplar in Papierform ist der Teilnahmeantrag auch in einer identischen elektronischen Form als CD-ROM in einem lesbaren Standardformat (.PDF) zu übersenden. Diese PDF-Fassungen sollen nicht eingescannt, sondern generiert werden, damit die Suchfunktion nutzbar ist.
Dabei sind möglichst wenige Einzeldateien zu verwenden. Es sind 2 identische CD-ROM beizufügen. Bei widersprüchlichen Inhalten der Papierfassung und der Fassung in elektronischer Form gilt allein die Papierfassung des Teilnahmeantrags als verbindlich. Bei Abweichungen von den Formvorgaben behält sich die Vergabestelle den Ausschluss entsprechender Teilnahmeanträge vom Verfahren vor.
I) Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft als auch als Einzelbewerber abgeben, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerber-/Bietergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Denn ein solches Verhalten wäre im Falle der folgenden Angebotsabgabe als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und würde gemäß § 19 EG Abs. 3 lit f. VOL/A zum Ausschluss beider Angebote führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerber-/ Bietergemeinschaften beteiligt.
A) Die Vordrucke für die Erklärungen / Fragenbogen können entweder über die Webseite www.stadtreinigung-hh.de als Download bezogen werden oder diese sind in dem Dokument „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb über die Lieferung von Netzwerkkomponenten sowie Wartungs-/Support- und Unterstützungsleistungen“, welches bei der SRH anzufordern ist, enthalten.
Die Vergabestelle lässt das Präqualifizierungssystem PQ-VOL des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) gemäß § 97 Abs. 4a GWB zu. Bewerber und Bieter können demnach ihre Eignung auch durch dieses Präqualifizierungssystem PQ-VOL nachweisen. Die Eigenerklärung gem. des PQ-VOL-Zertifikates ersetzt iedoch nicht die Eigenerklärung gem. Nr. 4.1 der „Richtlinie über den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen (RL Schwere Verfehlungen) vom 1. November 2008".
B) Der Bewerber gilt als nicht geeignet, wenn eine der in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen fehlt oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. Bewerber können nicht davon ausgehen, dass die geforderten Unterlagen bei der SRH vorliegen; dies gilt auch, wenn sie bereits im Zusammenhang mit anderen Leistungserbringungen in der Vergangenheit vorgelegt wurden.
Die Vergabestelle wird angeforderte Erklärungen und Nachweise, die auf bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden mit einmaliger Fristsetzung nachfordern. Bei erfolgloser Nachforderung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
C) Es besteht die Möglichkeit, dass Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beauftragt werden, auch über den Zeitpunkt des Endes der Rahmenvereinbarung hinaus fortdauern (längstens 12 Monate).
D) Der in Ziffer II.1.4) angegebene Gesamtwert wurde geschätzt auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs der vergangenen Beschaffungsperioden sowie einer unverbindlichen Prognose unter Berücksichtigung möglicher unvorhergesehener Bedarfe. Aus diesem Wert kann weder eine Abnahmeverpflichtung noch eine Obergrenze abgeleitet werden kann. Dieser geschätzte Gesamtwert kann überschritten und unterschritten werden.
E) Werden bei III 2.3) J) mehr Referenzprojekte als die geforderte Anzahl (3) eingereicht, so werden nur die aktuellsten 3 Referenzprojekte (bezogen auf den Projektbeginn) gewertet.
F) Für eingereichte Unterlagen sowie entstandene Aufwände im Rahmen eines Teilnahmeantrags/-wettbewerbes erfolgt keine Kostenerstattung.
G) Änderungen der Angaben aus dem Teilnahmeantrag im Rahmen des Angebotes sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausnahmsweise kann die Vergabestelle dies genehmigen.
H) Wichtiger Hinweis:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vordrucke entsprechen. Die Vergabestelle schließt unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren aus.
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern:
I) Kurze Managementzusammenfassung
II) Erläuterung der Bewerberkonstellation, Angabe des Antragstellers sowie der sonstigen beteiligten Unternehmen einschließlich der Aufgabenverteilung bzgl. des Leistungsgegenstandes.
— Vordruck Referenzen (siehe „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“),
— Vordruck Erklärung Zur Mittelbereitstellung (siehe „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“).
VII) Etwaige sonstige Anlagen.
VIII) Datum und Unterschrift.
Der Teilnahmeantrag ist in schriftlicher Form und in deutscher Sprache zu stellen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Teilnahmeantrag ist in einem fensterlosen Briefumschlag oder vergleichbaren Versandbehältnis einzureichen und zu verschließen. Dieser Briefumschlag ist mit der Firmenanschrift und deutlich mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren „Beschaffung Netzwerkkomponenten – Aktenzeichen NV-V-RV 2011.90“ zu versehen. Der so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Briefumschlag oder Versandbehälter unterzubringen und muss vor Ablauf der Teilnahmefrist (siehe Ziffer IV.3.4) bei der Vergabestelle (siehe Ziffer I.1) eingegangen sein. Teilnahmeanträge können per Post oder Paketdienst eingereicht werden. Andere Zustellformen (z.B. elektronische Post, Telefax usw.) sind nicht möglich und ersetzen die oben genannte Form nicht. Neben dem Exemplar in Papierform ist der Teilnahmeantrag auch in einer identischen elektronischen Form als CD-ROM in einem lesbaren Standardformat (.PDF) zu übersenden. Diese PDF-Fassungen sollen nicht eingescannt, sondern generiert werden, damit die Suchfunktion nutzbar ist.
Dabei sind möglichst wenige Einzeldateien zu verwenden. Es sind 2 identische CD-ROM beizufügen. Bei widersprüchlichen Inhalten der Papierfassung und der Fassung in elektronischer Form gilt allein die Papierfassung des Teilnahmeantrags als verbindlich. Bei Abweichungen von den Formvorgaben behält sich die Vergabestelle den Ausschluss entsprechender Teilnahmeanträge vom Verfahren vor.
I) Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft als auch als Einzelbewerber abgeben, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerber-/Bietergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Denn ein solches Verhalten wäre im Falle der folgenden Angebotsabgabe als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und würde gemäß § 19 EG Abs. 3 lit f. VOL/A zum Ausschluss beider Angebote führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerber-/ Bietergemeinschaften beteiligt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Beschaffung:
— Lieferung von Hardware (Netzwerkkomponenten) zum Austausch, zur Erweiterung / Upgrade der bestehenden Systemlandschaft auf Anforderung des Auftraggebers sowie Abrufe aus Hersteller-Produktkatalog bei Bedarf durch den Auftraggeber,
— Wartung und Instandhaltung des vorhandenen sowie erweiterten Systems,
— Unterstützungsleistungen bei der Betreuung der aktuellen Netzwerkinfrastruktur auf Anforderung des Auftraggebers,
— Unterstützungsleistungen in Form von allgemeiner Beratung in Netzwerk- und Konfigurationsfragen sowie Inbetriebnahmeleistungen.
Informationen zu den Rahmenbedingungen:
Oberstes Gebot ist die Sicherstellung der 100 %ig kompatiblen Systemlandschaft bezogen auf bestehende und neu zu beschaffende Komponenten auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik unter Beibehaltung der Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Gesamtinfrastruktur und den damit verbundenen Betriebs- und Integrations-, Konfigurations- und Überwachungsaufwänden.
Oberstes Gebot ist die Sicherstellung der 100 %ig kompatiblen Systemlandschaft bezogen auf bestehende und neu zu beschaffende Komponenten auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik unter Beibehaltung der Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Gesamtinfrastruktur und den damit verbundenen Betriebs- und Integrations-, Konfigurations- und Überwachungsaufwänden.
Für den erfolgreichen und wirtschaftlichen Betrieb der Netzwerkinfrastruktur ist es unumgänglich, dass die Homogenität / Kompatibilität dieser erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass zu beschaffende Hardware-Komponenten 100 %-ig kompatibel hinsichtlich Hard- und Firmware und insbesondere eingesetzter Protokolle sein müssen und keine Mehraufwände für den Auftraggeber beim Austausch oder Weiterentwicklung anfallen dürfen. Dies bedeutet zudem, Flexibilität i.S. v. Austausch von Komponenten, geringe Produktvielfalt, niedrige Komplexität, vollständige Kompatibilität, Nutzung der vorhandenen Werkzeuge (Management- und Überwachungskonsolen), wirtschaftlicher Einsatz des bisherigen Personals und Vermeidung von zusätzlichem Personalbedarf / Aufwand beim Auftraggeber sowie Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bzw. der Garantien des Herstellers der im Einsatz befindlichen Systeme und Lösungen.
Für den erfolgreichen und wirtschaftlichen Betrieb der Netzwerkinfrastruktur ist es unumgänglich, dass die Homogenität / Kompatibilität dieser erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass zu beschaffende Hardware-Komponenten 100 %-ig kompatibel hinsichtlich Hard- und Firmware und insbesondere eingesetzter Protokolle sein müssen und keine Mehraufwände für den Auftraggeber beim Austausch oder Weiterentwicklung anfallen dürfen. Dies bedeutet zudem, Flexibilität i.S. v. Austausch von Komponenten, geringe Produktvielfalt, niedrige Komplexität, vollständige Kompatibilität, Nutzung der vorhandenen Werkzeuge (Management- und Überwachungskonsolen), wirtschaftlicher Einsatz des bisherigen Personals und Vermeidung von zusätzlichem Personalbedarf / Aufwand beim Auftraggeber sowie Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bzw. der Garantien des Herstellers der im Einsatz befindlichen Systeme und Lösungen.
Nachfolgend wird der Ist-Zustand sowie die technischen Rahmenbedingungen bei der SRH grob dargestellt:
Layer 1: an allen Standorten ist eine strukturierte Verkabelung Cat 5 / 6 vorhanden. Alle Standorte sind als geswitchte Fast- bzw. Gigaspeed Ethernet-Netzwerke realisiert. Die Inter-Switch-Kommunikation an den Standorten findet in der Regel über eine 1Gbit-Leitung statt. Zusätzlich werden an kleineren abgesetzten Gebäudeteilen LWL<->Kupfer-Konverter (Allied Telesyn) mit 100 Mbit/s-Durchsatz zur Anbindung kleinerer Switche (z.B. CISCO 2960) verwendet. Die Netzwerkverfügbarkeit wird auf Basis der Bereitstellung bauidentischer Komponenten sowie durch im Rahmen von Service Level Agreements mit den Supportpartnern festgelegten Wiederherstellungszeiten erreicht.
Layer 1: an allen Standorten ist eine strukturierte Verkabelung Cat 5 / 6 vorhanden. Alle Standorte sind als geswitchte Fast- bzw. Gigaspeed Ethernet-Netzwerke realisiert. Die Inter-Switch-Kommunikation an den Standorten findet in der Regel über eine 1Gbit-Leitung statt. Zusätzlich werden an kleineren abgesetzten Gebäudeteilen LWL<->Kupfer-Konverter (Allied Telesyn) mit 100 Mbit/s-Durchsatz zur Anbindung kleinerer Switche (z.B. CISCO 2960) verwendet. Die Netzwerkverfügbarkeit wird auf Basis der Bereitstellung bauidentischer Komponenten sowie durch im Rahmen von Service Level Agreements mit den Supportpartnern festgelegten Wiederherstellungszeiten erreicht.
Layer 2 + Layer 3: im Rahmen der Bandbreitenbündelung (Channel) kommen im RZ-Bereich die Protokolle LACP und PAGP zum Einsatz. Im Bereich der eingesetzten Core-/Accessgroupswitche (CISCO 6509/sup720, CISCO 35XX, CISCO 2960xx) werden sowohl das Spanningtree- als auch das Rapid-Spanningtree-Protokoll genutzt. Zur besseren Überwachung und Steuerung des Netzwerktraffics werden VLAN’s (port-basiert) eingesetzt. An kleineren Standorten wird jeweils nur eine Broadcast-Domäne betrieben. Zum Auslesen der geräterelevanten Informationen wird das Cisco CDP-Protokoll eingesetzt. Dieses gilt auch als Voraussetzung für den Einsatz entsprechender NMS-Tools.
Layer 2 + Layer 3: im Rahmen der Bandbreitenbündelung (Channel) kommen im RZ-Bereich die Protokolle LACP und PAGP zum Einsatz. Im Bereich der eingesetzten Core-/Accessgroupswitche (CISCO 6509/sup720, CISCO 35XX, CISCO 2960xx) werden sowohl das Spanningtree- als auch das Rapid-Spanningtree-Protokoll genutzt. Zur besseren Überwachung und Steuerung des Netzwerktraffics werden VLAN’s (port-basiert) eingesetzt. An kleineren Standorten wird jeweils nur eine Broadcast-Domäne betrieben. Zum Auslesen der geräterelevanten Informationen wird das Cisco CDP-Protokoll eingesetzt. Dieses gilt auch als Voraussetzung für den Einsatz entsprechender NMS-Tools.
Als Routing-Protokoll kommt das EIGRP-Protokoll zum Einsatz. Die Erhöhung der Verfügbarkeit der lokalen Gateways wird durch Einsatz des HSRP-Protokolls erreicht. Auf dem Coresystem (CISCO 6509/sup720) werden über ein Routingmodul mit dem entsprechenden VLAN Trunking Protocol unterschiedliche VLAN’s genutzt, die im weiteren Verlauf über Dark Fibre-Verbindungen teilweise bis in die Außenstellen geschaltet sind. Kleinere Standorte sind entweder über redundante Standleitungen oder über eine ADSL-Leitung + Internet-VPN angebunden. Die Carrier-Router im RZ sind durchgängig redundant ausgelegt. Im Bereich Wireless LAN werden die Systeme Cisco WLC4400 bzw. AIR-LAP1142N eingesetzt. Auf Servern werden keine statischen Routen eingesetzt.
Als Routing-Protokoll kommt das EIGRP-Protokoll zum Einsatz. Die Erhöhung der Verfügbarkeit der lokalen Gateways wird durch Einsatz des HSRP-Protokolls erreicht. Auf dem Coresystem (CISCO 6509/sup720) werden über ein Routingmodul mit dem entsprechenden VLAN Trunking Protocol unterschiedliche VLAN’s genutzt, die im weiteren Verlauf über Dark Fibre-Verbindungen teilweise bis in die Außenstellen geschaltet sind. Kleinere Standorte sind entweder über redundante Standleitungen oder über eine ADSL-Leitung + Internet-VPN angebunden. Die Carrier-Router im RZ sind durchgängig redundant ausgelegt. Im Bereich Wireless LAN werden die Systeme Cisco WLC4400 bzw. AIR-LAP1142N eingesetzt. Auf Servern werden keine statischen Routen eingesetzt.
Informationen zum Warenkorbmodell:
Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber jeweils in der ersten Woche eines jeden Monats eine vollständige Herstellerpreisliste über alle Produkte, der in dieser Ausschreibung genannten Produktklassen. Diese Liste stellt den aktuellen Warenkorb dar, aus dem der Auftraggeber bestellen kann. Entsprechendes gilt für Wartungs- und Instandhaltungsleistungen.
Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber jeweils in der ersten Woche eines jeden Monats eine vollständige Herstellerpreisliste über alle Produkte, der in dieser Ausschreibung genannten Produktklassen. Diese Liste stellt den aktuellen Warenkorb dar, aus dem der Auftraggeber bestellen kann. Entsprechendes gilt für Wartungs- und Instandhaltungsleistungen.
Preisanpassungsmodell:
Zur Preisfindung für angebotene Produkte sowie Produkte aus den Warenkörben ist ein Preisanpassungsmodell vorgesehen. Dieses basiert auf offiziellen Produktpreislisten der Hersteller in Euro oder Dollar und festen Rabattsätzen für die anzubietenden Produkte bzw. Produktgruppen. Der Rabattsatz gilt über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für alle Produkte aus dem anzubietenden Warenkorb sowie für künftige im Vertragszeitraum innerhalb des Warenkorbmodells vom jeweiligen Hersteller angebotene Modelle.
Zur Preisfindung für angebotene Produkte sowie Produkte aus den Warenkörben ist ein Preisanpassungsmodell vorgesehen. Dieses basiert auf offiziellen Produktpreislisten der Hersteller in Euro oder Dollar und festen Rabattsätzen für die anzubietenden Produkte bzw. Produktgruppen. Der Rabattsatz gilt über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für alle Produkte aus dem anzubietenden Warenkorb sowie für künftige im Vertragszeitraum innerhalb des Warenkorbmodells vom jeweiligen Hersteller angebotene Modelle.
Die in der Ausschreibung definierten Warenkörbe lassen sich in drei Bereiche einteilen:
1. fester Warenkorb zum Start der Ausschreibung;
2. Warenkorb mit Produkten aus dem Startwarenkorb mit möglichen Nachfolgermodellen;
3. Warenkorb mit komplett neu aufgenommenen Produkten.
Bezugspreis ist der jeweils aktuelle Preislistenpreis. Mit dem Angebot sind daher für jedes angebotene Produkt offizielle Produktpreislisten des Herstellers bzw. des Lieferanten anzugeben und…
… einzureichen.
… einzureichen. Bei Einreichung von Herstellerpreislisten in Dollar rechnet der AN die erforderlichen Preisabgaben anhand des vom AG festgelegten Wechselkurses um. Dieser Wechselkurs setzt sich aus einem Durchschnitt des Umrechnungskurses der letzten 3 Monate der EZB zusammen und wird für 2 Jahre festgeschrieben und vom AG mit Zusendung der Unterlagen zur Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Wenn sich nach 2 Jahren der EZB Umrechnungskurs zu Ungunsten des…
… AN entwickelt hat, so hat der AN die Möglichkeit den Wechselkurs entsprechend des prozentualen Anstiegs anzupassen und teilt diese Anpassung dem AG unverzüglich mit. Der AG behält sich das Recht der außerordentlichen Kündigung bei einer Erhöhung von mehr als 10 % vor. Die zu gewährenden Rabatte bleiben von der Anpassung unberührt.
… AG entwickelt hat, so hat der AG die Möglichkeit den Wechselkurs entsprechend des prozentualen Anstiegs bis maximal 10 % anzupassen und teilt diese Anpassung dem AN unverzüglich mit. Die zu gewährenden Rabatte bleiben von der Anpassung unberührt. Bei monatlicher Aktualisierung der Preislisten wird für die Aktualisierung der Preise für die Variante 2. und 3. jeweils das am Ausschreibungsstart festgelegte Euro-Dollar Verhältnis als Aufschlagfaktor zur Berechnung herangezogen und hat Fortbestand für 2 Jahre. Für den am Anfang bekannt gegebenen Warenkorb (Variante 1.) gelten die Preise über die Laufzeit von 2 Jahren ohne Änderungen.
Die Preislisten sind jeweils zum ersten Tag eines jeden Monats zu aktualisieren.
Menge oder Umfang:
Die Ermittlung des Beschaffungsvolumens erfolgt auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Beschaffungsperioden sowie einer unverbindlichen Prognose unter Berücksichtigung möglicher unvorhergesehener Bedarfe:
— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 48 port 10/100/1000mb RJ45 ca. 4 Stück,
— Switchmodul für Catalyst 6509 /WS-SUP720-3B 48 port 1gig SFP ca. 2 Stück,
— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 8 port 10gig X2 ca. 2 Stück,
— Switchmodul für Catalyst 6509 / WS-SUP720-3B 16 port 10GBASE-T ca. 4 Stück,
— Supervisor Engine für Catalyst 6509 SUP-2T ca. 2 Stück,
— Switch für den Access-Bereich L2 / L3 (2 Netzteile, 2 Lüfter, 10 Gig Uplinks)…
… ca. 30 Stück,
… POE+ ca. 30 Stück,
— Router ca. 5 Stück,
— X2 Optic für 8 port 10gig Switchmodul ca. 20 Stück,
— Netzteil für Catalyst 6509 6000w ca. 4 Stück.
Entsprechende Bedarfe bestehen bzgl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Weiterhin bestehen Bedarfe bzgl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für vorhandene Systeme.
Für Unterstützungsleistungen bestehen Bedarfe i.H.v. ca. 50 Personentagen.
Bei vorstehenden Angaben handelt es sich um das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 4 EG Abs. 1 EG VOL/A, aus welchem weder eine Abnahmeverpflichtung noch eine Obergrenze abgeleitet werden kann. Diese Prognosemengen können überschritten und unterschritten werden.
Bei vorstehenden Angaben handelt es sich um das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 4 EG Abs. 1 EG VOL/A, aus welchem weder eine Abnahmeverpflichtung noch eine Obergrenze abgeleitet werden kann. Diese Prognosemengen können überschritten und unterschritten werden.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: NV-V-RV 2011.90
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Maßgaben für Anforderungen gemäß III.2.1) bis III.2.3):
Der Bewerber gilt als nicht geeignet, wenn eine der geforderten Erklärungen fehlt oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. Bewerber können nicht davon ausgehen, dass die geforderten Erklärungen bei der SRH vorliegen; dies gilt auch, wenn sie bereits im Zusammenhang mit anderen Leistungserbringungen in der Vergangenheit vorgelegt wurden.
Der Bewerber gilt als nicht geeignet, wenn eine der geforderten Erklärungen fehlt oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. Bewerber können nicht davon ausgehen, dass die geforderten Erklärungen bei der SRH vorliegen; dies gilt auch, wenn sie bereits im Zusammenhang mit anderen Leistungserbringungen in der Vergangenheit vorgelegt wurden.
Die Bewerberkonstellation ist zu erläutern (Angabe des Antragstellers sowie der sonstigen beteiligten Unternehmen).
Die zu III.2.1) geforderten Angaben / Erklärungen und Nachweise sind in jedem Fall für jedes beteiligte Unternehmen (Mitglieder der Bietergemeinschaft oder Nachunternehmen) einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften hat jedes beteiligte Unternehmen die unter III.2.2) – III. 2.3) geforderten Angaben und Erklärungen für seinen jeweiligen Auftragsteil zu machen / abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bewerber haben etwaige Nachunternehmer, die sie zum Nachweise der Eignung einbeziehen, zu benennen und die die unter III.2.2) – III. 2.3) geforderten Angaben und Erklärungen für den jeweiligen Auftragsteil des Nachunternehmers zu machen/abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Nachunternehmer haben den Vordruck Mittelbereitstellungserklärung (siehe Ziffer VI.3) zu unterzeichnen.
Die Bewerber haben etwaige Nachunternehmer, die sie zum Nachweise der Eignung einbeziehen, zu benennen und die die unter III.2.2) – III. 2.3) geforderten Angaben und Erklärungen für den jeweiligen Auftragsteil des Nachunternehmers zu machen/abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Nachunternehmer haben den Vordruck Mittelbereitstellungserklärung (siehe Ziffer VI.3) zu unterzeichnen.
Folgende Anforderungen sind bezüglich III.2.1) zu erfüllen:
A. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Managementsysteme-Fragebogen (Vordruck Managementsysteme; siehe Ziffer VI.3) ein.
B. Bitte reichen Sie Eigenerklärung über die nicht illegale Beschäftigung von Arbeitskräften sowie über die Zahlung von Steuern und Abgaben (siehe Ziffer VI.3) ein.
Bitte reichen Sie eine Eigenerklärung ein, wonach bei Ihrem Unternehmen aktuell keine Gewerbezentralregisterereinträge bestehen bzgl. Verstößen gegen:
— das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz bzw.,
— das Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.,
— das Mindestarbeitsbedingungsgesetz.
(Vordrucke Bietererklärung und Eigenerklärung siehe Ziffer VI.3).
C. Bitte reichen Sie eine Eigenerklärung ein, wonach Ihr Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister angemeldet ist.
D. Gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A gilt folgendes:
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
— die sich in Liquidation befinden, (gesonderter Hinweis durch den Bewerber, falls zutreffend),
— die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
— die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Bitte bestätigen Sie, dass keiner der vorstehenden Tatbestände auf Ihr Unternehmen zutrifft (Vordruck Nichtausschlusserklärung, siehe Ziffer VI.3).
E. Bei Zusammenschluss von Arbeits-/ Bietergemeinschaften oder Einsatz von Subunternehmen der jeweils entsprechende Vordruck (Bietergemeinschaft siehe Ziffer VI.3)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
F. Bestätigen Sie, dass bei der Leistungserbringung die Vertrags- und Betreuungssprache Deutsch ist. [A-Kriterium]
G. Bitte machen Sie Angaben über den von Ihrem Unternehmen im Bereich des Leistungsgegenstands in den letzten 3 Jahren (2008 bis 2010) erzielten Umsatz (in Euro exkl. Mehrwertsteuer).
Gefordert wird ein durchschnittlicher Jahresmindestumsatz in Höhe von 1 000 000 EUR (in EUR exkl. Mehrwertsteuer). [A-Kriterium].
H. Bitte machen Sie Ausführungen über Ihre Liefer-/Roll-Out-Organisation sowie Service- und Supportorganisation vor dem Hintergrund notwendiger Wartungs- und Instandhaltungsleistungen auf dem Gebiet der Hansestadt Hamburg an Standorten der SRH.
Teilen Sie mit, welche Organisationseinheit bzw., sofern mehrere Unternehmen bzw. freie Mitarbeiter tätig werden, welches Unternehmen oder welche freien Mitarbeiter in welchem Bereich (Lieferung und Implementierung von Netzwerkkomponenten / Wartung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten / Unterstützungsleistungen von Netzwerkkomponenten) tätig werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Teilen Sie mit, welche Organisationseinheit bzw., sofern mehrere Unternehmen bzw. freie Mitarbeiter tätig werden, welches Unternehmen oder welche freien Mitarbeiter in welchem Bereich (Lieferung und Implementierung von Netzwerkkomponenten / Wartung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten / Unterstützungsleistungen von Netzwerkkomponenten) tätig werden soll.
Gehen Sie in diesem Zusammenhang darauf ein, wie Sie die Kontinuität bei der Leistungserbringung sicherstellen. [B-Kriterium – Gewicht 25].
I. Schildern Sie, wie Sie eine zeitnahe Vor-Ort-Präsenz (1 h vor Ort Einsatz im Rechenzentrum, Bullerdeich 19 nach Störungsmeldfung) und kurze Wiederherstellungszeiten (Störungsbehebung in 4 h ab Störungsmeldung) bei Störungen auf dem Gebiet der Hansestadt Hamburg sicherstellen können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
I. Schildern Sie, wie Sie eine zeitnahe Vor-Ort-Präsenz (1 h vor Ort Einsatz im Rechenzentrum, Bullerdeich 19 nach Störungsmeldfung) und kurze Wiederherstellungszeiten (Störungsbehebung in 4 h ab Störungsmeldung) bei Störungen auf dem Gebiet der Hansestadt Hamburg sicherstellen können.
[B-Kriterium – Gewicht 15].
J. Welche Maßnahmen führt der Bewerber durch, um die Qualität der Leistungserbringung im Bereich Lieferung, Implementierung, Wartung und Instandhaltung sowie Unterstützungsleistungen von Netzwerkkomponenten zu gewährleisten.
[B-Kriterium – Gewicht 10].
Mindeststandards:
Erfüllung aller Ausschlusskriterien (A-Kriterien).
Erreichung von mindestens 50 % der erreichbaren 10 Punkte je Bewertungskriterium (B-Kriterium).
Erreichung von mindestens 50 % der erreichbaren gewichteten Eignungspunkte (alle B-Kriterien aus III.2.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
K. Machen Sie Angaben zu in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen. Erwartet werden drei bzgl. der eingesetzten Komponenten sowie der Servicequalität vergleichbare Referenzleistungen.
Verwenden Sie dazu den Vordruck „Referenzen“. [B-Kriterium – Gewicht 15].
L. Führen Sie aus, wie Sie produkt- und technologiebezogene Mitarbeiterkenntnisse sicherstellen. [B-Kriterium – Gewicht 15].
M. Führen Sie aus, wie Sie die Befähigung zur Produktwartung sowie -konfiguration bzgl. aller zu wartenden Produkte (siehe Bekanntmachung Ziffer II.1.5) sicherstellen. Essentiell ist dabei die Aufrechterhaltung der Gewährleistung bzw. der Garantien des Herstellers (z.B. Zugriff auf priorisierten Herstellerservice sowie –support, Zertifizierungen oder vergleichbare Maßnahmen). [B-Kriterium – Gewicht 20].
M. Führen Sie aus, wie Sie die Befähigung zur Produktwartung sowie -konfiguration bzgl. aller zu wartenden Produkte (siehe Bekanntmachung Ziffer II.1.5) sicherstellen. Essentiell ist dabei die Aufrechterhaltung der Gewährleistung bzw. der Garantien des Herstellers (z.B. Zugriff auf priorisierten Herstellerservice sowie –support, Zertifizierungen oder vergleichbare Maßnahmen). [B-Kriterium – Gewicht 20].
N. Bestätigen Sie, dass mindestens die nachfolgend angegebene Zahl Mitarbeiter für die Ausführung des konkreten Auftrags bei der Stadtreinigung Hamburg in den folgenden Bereichen verfügbar ist:
— Know how Bereich Routing und Switching.
Mindestens: 2.
— Know how Bereich Security.
— Know how Bereich Wireless LAN.
— Know how Bereich Unified Communication.
Bestätigen Sie weiterhin, dass mindestens ein wie vorstehend qualifizierter Mitarbeiter bei Bedarf kurzfristig (1 h) vor Ort präsent sein kann.
Mitarbeiter müssen entsprechende Qualifikationen nachweisen und dürfen nur mit Zustimmung der SRH eingesetzt oder ausgetauscht werden; der dabei ggf. erforderliche Wissenstransfer ist vom Auftragnehmer sicherzustellen und erfolgt zu dessen Lasten. [A-Kriterium].
Mitarbeiter müssen entsprechende Qualifikationen nachweisen und dürfen nur mit Zustimmung der SRH eingesetzt oder ausgetauscht werden; der dabei ggf. erforderliche Wissenstransfer ist vom Auftragnehmer sicherzustellen und erfolgt zu dessen Lasten. [A-Kriterium].
Mindeststandards:
Erreichung von mindestens 50 % der erreichbaren gewichteten Eignungspunkte (bezüglich aller B-Kriterien aus III.2.3).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfalle zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, werden zugelassen.
Dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Anlage beigefügt sein,
— in der alle Mitglieder verzeichnet sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— die eine Erklärung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei hinreichender Anzahl von geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl durch Bewertung der unter den Ziffern III.2.1, III.2.2 und III.2.3 genannten Kriterien. Alle Ausschlusskriterien (A-Kriterien) müssen vom Bewerber erfüllt werden. Dabei wird jedes Bewertungskriterium (B-Kriterium) mit 0 bis 10 Punkten bewertet. Die Mindestpunktzahl von 50 % der erreichbaren 10 Punkte muss bei jedem (B-Kriterium) vom Bewerber erreicht werden. Die ermittelte Punktzahl wird je B-Kriterium mit dem jeweils in III.2.2 und III.2.3 verzeichneten Gewicht multipliziert und das Gesamtergebnis durch Summierung der Ergebnisse für alle Einzelkriterien festgestellt. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl beim Gesamtergebnis ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach dem erreichten Gesamtergebnis gebildet. Bei Nichterfüllung von Mindeststandards (vollständige Ziffer III.2.1 und Ziffern III.2.2 sowie III.2.3, soweit dort vermerkt) oder Nichterreichen der Mindestgesamtpunktzahl in Höhe von 50 % der erreichbaren Punktzahl sowie bei unvollständigen Teilnahmeanträgen behält sich die Stadtreinigung Hamburg den Ausschluss vom Verfahren vor.
Bei hinreichender Anzahl von geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl durch Bewertung der unter den Ziffern III.2.1, III.2.2 und III.2.3 genannten Kriterien. Alle Ausschlusskriterien (A-Kriterien) müssen vom Bewerber erfüllt werden. Dabei wird jedes Bewertungskriterium (B-Kriterium) mit 0 bis 10 Punkten bewertet. Die Mindestpunktzahl von 50 % der erreichbaren 10 Punkte muss bei jedem (B-Kriterium) vom Bewerber erreicht werden. Die ermittelte Punktzahl wird je B-Kriterium mit dem jeweils in III.2.2 und III.2.3 verzeichneten Gewicht multipliziert und das Gesamtergebnis durch Summierung der Ergebnisse für alle Einzelkriterien festgestellt. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl beim Gesamtergebnis ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach dem erreichten Gesamtergebnis gebildet. Bei Nichterfüllung von Mindeststandards (vollständige Ziffer III.2.1 und Ziffern III.2.2 sowie III.2.3, soweit dort vermerkt) oder Nichterreichen der Mindestgesamtpunktzahl in Höhe von 50 % der erreichbaren Punktzahl sowie bei unvollständigen Teilnahmeanträgen behält sich die Stadtreinigung Hamburg den Ausschluss vom Verfahren vor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-09-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtreinigung Hamburg
Kontakt
Kontaktperson: Ulrike Jenke
Internetadresse: www.stadtreinigung-hh.de🌏
Name: Stadtreinigung Hamburg
Kontaktperson: Alina Schuldt
E-Mail: a.schuldt@srhh.de📧
URL für weitere Informationen: www.stadtreinigung-hh.de🌏
Kontaktperson: Hauptgeschäftszimmer
URL der Teilnahme: www.stadtreinigung-hh.de🌏
A) Die Vordrucke für die Erklärungen / Fragenbogen können entweder über die Webseite www.stadtreinigung-hh.de als Download bezogen werden oder diese sind in dem Dokument „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb über die Lieferung von Netzwerkkomponenten sowie Wartungs-/Support- und Unterstützungsleistungen“, welches bei der SRH anzufordern ist, enthalten.
A) Die Vordrucke für die Erklärungen / Fragenbogen können entweder über die Webseite www.stadtreinigung-hh.de als Download bezogen werden oder diese sind in dem Dokument „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb über die Lieferung von Netzwerkkomponenten sowie Wartungs-/Support- und Unterstützungsleistungen“, welches bei der SRH anzufordern ist, enthalten.
Die Vergabestelle lässt das Präqualifizierungssystem PQ-VOL des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) gemäß § 97 Abs. 4a GWB zu. Bewerber und Bieter können demnach ihre Eignung auch durch dieses Präqualifizierungssystem PQ-VOL nachweisen. Die Eigenerklärung gem. des PQ-VOL-Zertifikates ersetzt iedoch nicht die Eigenerklärung gem. Nr. 4.1 der „Richtlinie über den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen (RL Schwere Verfehlungen) vom 1. November 2008".
Die Vergabestelle lässt das Präqualifizierungssystem PQ-VOL des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) gemäß § 97 Abs. 4a GWB zu. Bewerber und Bieter können demnach ihre Eignung auch durch dieses Präqualifizierungssystem PQ-VOL nachweisen. Die Eigenerklärung gem. des PQ-VOL-Zertifikates ersetzt iedoch nicht die Eigenerklärung gem. Nr. 4.1 der „Richtlinie über den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen (RL Schwere Verfehlungen) vom 1. November 2008".
B) Der Bewerber gilt als nicht geeignet, wenn eine der in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen fehlt oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. Bewerber können nicht davon ausgehen, dass die geforderten Unterlagen bei der SRH vorliegen; dies gilt auch, wenn sie bereits im Zusammenhang mit anderen Leistungserbringungen in der Vergangenheit vorgelegt wurden.
B) Der Bewerber gilt als nicht geeignet, wenn eine der in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen fehlt oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. Bewerber können nicht davon ausgehen, dass die geforderten Unterlagen bei der SRH vorliegen; dies gilt auch, wenn sie bereits im Zusammenhang mit anderen Leistungserbringungen in der Vergangenheit vorgelegt wurden.
Die Vergabestelle wird angeforderte Erklärungen und Nachweise, die auf bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden mit einmaliger Fristsetzung nachfordern. Bei erfolgloser Nachforderung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die Vergabestelle wird angeforderte Erklärungen und Nachweise, die auf bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden mit einmaliger Fristsetzung nachfordern. Bei erfolgloser Nachforderung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
C) Es besteht die Möglichkeit, dass Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beauftragt werden, auch über den Zeitpunkt des Endes der Rahmenvereinbarung hinaus fortdauern (längstens 12 Monate).
D) Der in Ziffer II.1.4) angegebene Gesamtwert wurde geschätzt auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs der vergangenen Beschaffungsperioden sowie einer unverbindlichen Prognose unter Berücksichtigung möglicher unvorhergesehener Bedarfe. Aus diesem Wert kann weder eine Abnahmeverpflichtung noch eine Obergrenze abgeleitet werden kann. Dieser geschätzte Gesamtwert kann überschritten und unterschritten werden.
D) Der in Ziffer II.1.4) angegebene Gesamtwert wurde geschätzt auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs der vergangenen Beschaffungsperioden sowie einer unverbindlichen Prognose unter Berücksichtigung möglicher unvorhergesehener Bedarfe. Aus diesem Wert kann weder eine Abnahmeverpflichtung noch eine Obergrenze abgeleitet werden kann. Dieser geschätzte Gesamtwert kann überschritten und unterschritten werden.
E) Werden bei III 2.3) J) mehr Referenzprojekte als die geforderte Anzahl (3) eingereicht, so werden nur die aktuellsten 3 Referenzprojekte (bezogen auf den Projektbeginn) gewertet.
F) Für eingereichte Unterlagen sowie entstandene Aufwände im Rahmen eines Teilnahmeantrags/-wettbewerbes erfolgt keine Kostenerstattung.
G) Änderungen der Angaben aus dem Teilnahmeantrag im Rahmen des Angebotes sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausnahmsweise kann die Vergabestelle dies genehmigen.
H) Wichtiger Hinweis:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vordrucke entsprechen. Die Vergabestelle schließt unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren aus.
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern:
I) Kurze Managementzusammenfassung
II) Erläuterung der Bewerberkonstellation, Angabe des Antragstellers sowie der sonstigen beteiligten Unternehmen einschließlich der Aufgabenverteilung bzgl. des Leistungsgegenstandes.
— Vordruck Referenzen (siehe „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“),
— Vordruck Erklärung Zur Mittelbereitstellung (siehe „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“).
VII) Etwaige sonstige Anlagen.
VIII) Datum und Unterschrift.
Der Teilnahmeantrag ist in schriftlicher Form und in deutscher Sprache zu stellen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Teilnahmeantrag ist in einem fensterlosen Briefumschlag oder vergleichbaren Versandbehältnis einzureichen und zu verschließen. Dieser Briefumschlag ist mit der Firmenanschrift und deutlich mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren „Beschaffung Netzwerkkomponenten – Aktenzeichen NV-V-RV 2011.90“ zu versehen. Der so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Briefumschlag oder Versandbehälter unterzubringen und muss vor Ablauf der Teilnahmefrist (siehe Ziffer IV.3.4) bei der Vergabestelle (siehe Ziffer I.1) eingegangen sein. Teilnahmeanträge können per Post oder Paketdienst eingereicht werden. Andere Zustellformen (z.B. elektronische Post, Telefax usw.) sind nicht möglich und ersetzen die oben genannte Form nicht. Neben dem Exemplar in Papierform ist der Teilnahmeantrag auch in einer identischen elektronischen Form als CD-ROM in einem lesbaren Standardformat (.PDF) zu übersenden. Diese PDF-Fassungen sollen nicht eingescannt, sondern generiert werden, damit die Suchfunktion nutzbar ist.
Der Teilnahmeantrag ist in schriftlicher Form und in deutscher Sprache zu stellen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Teilnahmeantrag ist in einem fensterlosen Briefumschlag oder vergleichbaren Versandbehältnis einzureichen und zu verschließen. Dieser Briefumschlag ist mit der Firmenanschrift und deutlich mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren „Beschaffung Netzwerkkomponenten – Aktenzeichen NV-V-RV 2011.90“ zu versehen. Der so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Briefumschlag oder Versandbehälter unterzubringen und muss vor Ablauf der Teilnahmefrist (siehe Ziffer IV.3.4) bei der Vergabestelle (siehe Ziffer I.1) eingegangen sein. Teilnahmeanträge können per Post oder Paketdienst eingereicht werden. Andere Zustellformen (z.B. elektronische Post, Telefax usw.) sind nicht möglich und ersetzen die oben genannte Form nicht. Neben dem Exemplar in Papierform ist der Teilnahmeantrag auch in einer identischen elektronischen Form als CD-ROM in einem lesbaren Standardformat (.PDF) zu übersenden. Diese PDF-Fassungen sollen nicht eingescannt, sondern generiert werden, damit die Suchfunktion nutzbar ist.
Dabei sind möglichst wenige Einzeldateien zu verwenden. Es sind 2 identische CD-ROM beizufügen. Bei widersprüchlichen Inhalten der Papierfassung und der Fassung in elektronischer Form gilt allein die Papierfassung des Teilnahmeantrags als verbindlich. Bei Abweichungen von den Formvorgaben behält sich die Vergabestelle den Ausschluss entsprechender Teilnahmeanträge vom Verfahren vor.
Dabei sind möglichst wenige Einzeldateien zu verwenden. Es sind 2 identische CD-ROM beizufügen. Bei widersprüchlichen Inhalten der Papierfassung und der Fassung in elektronischer Form gilt allein die Papierfassung des Teilnahmeantrags als verbindlich. Bei Abweichungen von den Formvorgaben behält sich die Vergabestelle den Ausschluss entsprechender Teilnahmeanträge vom Verfahren vor.
I) Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft als auch als Einzelbewerber abgeben, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerber-/Bietergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Denn ein solches Verhalten wäre im Falle der folgenden Angebotsabgabe als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und würde gemäß § 19 EG Abs. 3 lit f. VOL/A zum Ausschluss beider Angebote führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerber-/ Bietergemeinschaften beteiligt.
I) Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft als auch als Einzelbewerber abgeben, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerber-/Bietergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Denn ein solches Verhalten wäre im Falle der folgenden Angebotsabgabe als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und würde gemäß § 19 EG Abs. 3 lit f. VOL/A zum Ausschluss beider Angebote führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerber-/ Bietergemeinschaften beteiligt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde - Organisation und Zentrale Dienste –
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB i.V.m. § 101a Absatz 1 Satz 3 und 4 GWB.
Es wird im Einzelnen darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. innerhalb von 10 Tagen - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird im Einzelnen darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. innerhalb von 10 Tagen - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 136-226412 (2011-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis einschl. Zahlungsbedingungen (60)
2. Leistung (verteilt wie folgt) (40)
3. 2.1 Bewertungskriterium K 3.2 (Wartungs-, Instandhaltungs-und Pflegekonzept) (50)
4. 2.2 Bewertungskriterium K 3.6 (Information) (25)
5. 2.3 Bewertungskriterium K 3.7 (Kontinuität) (25)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-07 📅
Name: NK Networks & Services GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 13, Chilehaus C
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1