Der Zuschlag wurde jeweils auf das Angebot erteilt, welches nach der vereinfachten Leistungs-/Preismethode gemäß UfAB V (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2.0) das wirtschaftlichste war, also das Angebot, welches alle A-Kriterien erfüllte und den besten Preis hatte. Der Preis setzte sich dabei aus dem Angebotsendpreis und den Betriebskosten über die Nutzungsdauer zusammen.