Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen Angebot oder als Mietglied einer Bietergemeinschaft teilnehmen. Im Falle, dass mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote vorliegen wird eine Zuschlagserteilung per Auslosungsverfahren herbeigeführt, wobei durch eine Loslimitierung ein bereits zum Zuge gekommener Bieter für das weitere Verfahren ausscheidet. Begonnen wird mit Los Nummer 1 in aufsteigender Reihenfolge (s. Leistungsbeschreibung). Eine Auslosung erfolgt im Beisein der Vergabekontrollstelle des Landkreises Esslingen.