Das Leistungsverzeichnis ist abschließend. Darüber hinaus angebotene zulässige Serviceleistungen nach dem Buchpreisbindungsgesetz werden nicht gewertet. Liegen mehrere gleichwertige Angebote vor, ist beabsichtigt, die Vergabeentscheidung im Auslosungsverfahren zu treffen, wobei ein bereits zum Zuge gekommener Bieter für die weiteren Verlosungen ausscheidet.