Lieferung von Strom an das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt in Straßfurt

Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH

Lieferung von Strom an das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt in Straßfurt für 24 Monate ab dem 1.1.2012 mit Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-15 Auftragsbekanntmachung
2012-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: Ca. 1 250 MWh/a Strom für 2 Jahre, Option auf 2 weitere Jahre.320 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 320 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Am Schütz 5
Postleitzahl: 39418
Postort: Staßfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfw-sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: bley@bfw-sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3925221011 📞
Fax: +49 3925621128 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 157-261168
ABl. S-Ausgabe: 157

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom an das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt in Straßfurt für 24 Monate ab dem 1.1.2012 mit Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Menge oder Umfang: Ca. 1 250 MWh/a Strom für 2 Jahre, Option auf 2 weitere Jahre.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um 24 Monate.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Straßfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Zulassung als Energieversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland nach § 3 EnWG.
Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Unterlage, nicht älter als drei Monate gerechnet ab Datumdieser Vergabebekanntmachung. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden ihres Herkunftslandes vorlegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters darüber, dass:
a) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) er sich nicht in Liquidation befindet,
c) er keine nachweislich schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
d) er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Dies ist durch Vorlage einer entsprechendenschriftlichen und von allen ARGE-Gesellschaftern unterzeichneten Bietererklärung zu erklären. Die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften nach Abgabe des Angebots ist unstatthaft und führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-12 📅
Öffnungsort: Bfw Sachsen-Anhalt, Staßfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Bfw Sachsen-Anhalt, Staßfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH
Herrn Bley
Name: MegaWATT Ingenieurgesellschaft für Wärme- und Energietechnik mbH
Postanschrift: Paul-Linke-Ufer 8 b
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10999
Kontaktperson: MegaWATT Ingenieurgesellschaft für Wärme - und Energietechnik mbH
Jörg Weyden
Telefon: +49 30857918-0 📞
E-Mail: joerg.weyden@megawatt.de 📧
Fax: +49 30857918-99 📠
URL für weitere Informationen: www.megawatt.de 🌏
Kontaktperson: MegaWATT Ingenieurgesellschaft für Wärme- und Energietechnik mbH
URL der Dokumente: www.megawatt.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345514-1529 📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=16466 🌏
Fax: +49 345514-1115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung desVergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Ablehnung in Briefform,beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 101a Abs. 1GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 157-261168 (2011-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 293 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 2-002300
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 157-261168
ABl. S-Ausgabe: 2

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-18 📅
Name: Energieversorgung Oberhausen AG
Postanschrift: Postfach 100420
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46004
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Bley

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Ablehnung in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 101a Abs. 1GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 002-002300 (2012-01-04)