Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Linienverkehr im Buspersonennah- sowie im AST-Verkehr im Bereich des Schwalm-Eder-Kreises. Linie 422 Homberg (Efze) - Ostheim - Homberg (Efze). Linie 423 Homberg (Efze) - Remsfeld - Rengshausen. Das Linienbündel "408: Homberger Hochland" besteht aus den 2 Buslinien 422 und 423. Die Linie 422 umfasst schulrelevante Fahrten von/zu den Schulen in der Kreisstadt Homberg (Efze) und bedarfgesteuerten Jedermannverkehr im Rundverkehr. Die Linie 423 dient zur Erschließung der Schulen in Rengshausen, Remsfeld und Homberg (Efze) sowie zur Erschließung der Ortsteile der Gemeinde Knüllwald im Jedermannverkehr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (1 Gelenkbus GB, 3 Standardbusse B, 1 Kleinbus KB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Kalkulationsgrundlagen" mit gerundeten 106 917 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 2 957 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 13 821 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Fahrplanmäßig kann der für den Busverkehr vorgesehene Kleinbus auch im AST-Verkehr eingesetzt werden, so dass zur Leistungserbringung im AST-Verkehr nur ein weiterer Kleinbus notwendig ist.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (1 Gelenkbus GB, 3 Standardbusse B, 1 Kleinbus KB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Kalkulationsgrundlagen" mit gerundeten 106 917 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 2 957 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 13 821 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Fahrplanmäßig kann der für den Busverkehr vorgesehene Kleinbus auch im AST-Verkehr eingesetzt werden, so dass zur Leistungserbringung im AST-Verkehr nur ein weiterer Kleinbus notwendig ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Parkstraße 6
Postleitzahl: 34576
Postort: Homberg/Efze
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
Nachr. HAD-Ref.: 990/137.
Nachr. V-Nr/AKZ: 1953.
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
Nachr. HAD-Ref.: 990/137.
Nachr. V-Nr/AKZ: 1953.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Linienverkehr im Buspersonennah- sowie im AST-Verkehr im Bereich des Schwalm-Eder-Kreises.
Linie 422 Homberg (Efze) - Ostheim - Homberg (Efze).
Linie 423 Homberg (Efze) - Remsfeld - Rengshausen.
Das Linienbündel "408: Homberger Hochland" besteht aus den 2 Buslinien 422 und 423. Die Linie 422 umfasst schulrelevante Fahrten von/zu den Schulen in der Kreisstadt Homberg (Efze) und bedarfgesteuerten Jedermannverkehr im Rundverkehr. Die Linie 423 dient zur Erschließung der Schulen in Rengshausen, Remsfeld und Homberg (Efze) sowie zur Erschließung der Ortsteile der Gemeinde Knüllwald im Jedermannverkehr.
Das Linienbündel "408: Homberger Hochland" besteht aus den 2 Buslinien 422 und 423. Die Linie 422 umfasst schulrelevante Fahrten von/zu den Schulen in der Kreisstadt Homberg (Efze) und bedarfgesteuerten Jedermannverkehr im Rundverkehr. Die Linie 423 dient zur Erschließung der Schulen in Rengshausen, Remsfeld und Homberg (Efze) sowie zur Erschließung der Ortsteile der Gemeinde Knüllwald im Jedermannverkehr.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (1 Gelenkbus GB, 3 Standardbusse B, 1 Kleinbus KB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Kalkulationsgrundlagen" mit gerundeten 106 917 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 2 957 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (1 Gelenkbus GB, 3 Standardbusse B, 1 Kleinbus KB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Kalkulationsgrundlagen" mit gerundeten 106 917 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 2 957 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 13 821 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Fahrplanmäßig kann der für den Busverkehr vorgesehene Kleinbus auch im AST-Verkehr eingesetzt werden, so dass zur Leistungserbringung im AST-Verkehr nur ein weiterer Kleinbus notwendig ist.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 13 821 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Fahrplanmäßig kann der für den Busverkehr vorgesehene Kleinbus auch im AST-Verkehr eingesetzt werden, so dass zur Leistungserbringung im AST-Verkehr nur ein weiterer Kleinbus notwendig ist.
Beschreibung der Optionen:
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 1 x 3 Jahren bis 7.12.2019, d.h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2020. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich bis zum 30.6.2016 eingehend beim Auftragnehmer.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 1 x 3 Jahren bis 7.12.2019, d.h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2020. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich bis zum 30.6.2016 eingehend beim Auftragnehmer.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 1953
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschließlich der Erklärung nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 in der Fassung vom 14.11.2007 (StAnz. S. 2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärungen siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschließlich der Erklärung nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 in der Fassung vom 14.11.2007 (StAnz. S. 2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärungen siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Selbsteinschätzung: Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärungen siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärungen siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage F zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten),
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärungen siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage F zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten),
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen.). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen,
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen.). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen,
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV:
—— Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt, oder,
—— Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt, oder,
—— Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden, oder,
—— Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden, oder,
—— Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden.
—— Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bewerbers hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärungen siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bewerbers hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärungen siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Angabe von vergleichbaren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe von vergleichbaren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.),
— Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle mit Angebotsabgabe darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle mit Angebotsabgabe darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs des durchschnittlichen Kalenderjahres bereit stellen.
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs des durchschnittlichen Kalenderjahres bereit stellen.
Die Sicherheitsleistung ist durch Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage abzugeben.
Die Sicherheitsleistung ist durch Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage abzugeben.
Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der AN die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der AN die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B (in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung gültigen Fassung) soweit im Verkehrsvertrag nebst Anlagen nicht etwas anderes geregelt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
— Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform,
— Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft.
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" abzugeben. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass nicht nur unter der Anlage F zum Angebotsschreiben "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" die Unterschriften sowie Firmenstempel aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft erforderlich sind, sondern auch unter dem Angebotsschreiben sowie allen mit einem eigenen Unterschriftenfeld versehenen Anlagen zum Angebotsschreiben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" abzugeben. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass nicht nur unter der Anlage F zum Angebotsschreiben "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" die Unterschriften sowie Firmenstempel aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft erforderlich sind, sondern auch unter dem Angebotsschreiben sowie allen mit einem eigenen Unterschriftenfeld versehenen Anlagen zum Angebotsschreiben.
Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch - bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters - des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch - bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters - des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bar, Verrechnungscheck, Überweisung.
Empfänger: IGDB GmbH.
Kontonummer: 46131314.
Bankleitzahl: 506 521 24 bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt.
Verwendungszweck (bitte immer mit angeben!): "LB 408: Homberger Hochland".
Preis enthält 19 % Mehrwertsteuer.
Zum Erhalt der Vergabeunterlagen bitte die Informationen gem. Ziffer VI.3) beachten.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Kontaktperson: Herrn Fiedler
Telefon: +49 61035067-220📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Fax: +49 61035067-121 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igdb.de🌏
URL der Dokumente: http://www.igdb.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-12-11 📅
Datum des Endes: 2016-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-06-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1953
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 118-178738
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
Nachr. HAD-Ref.: 990/137.
Nachr. V-Nr/AKZ: 1953.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 094-154267 (2011-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-09-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge