Zusätzliche Informationen
A.
Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
B.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
C.
Sie werden gebeten, sich unter
einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
D.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
E.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen.
F.
Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden.
G.
Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
H.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
I.
Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
J.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Unternehmens- und Koordinatorenreferenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3)), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 940 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 250 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten (gemäß Punkt III.2.2), Ziffer 2).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 250.
2. Maximal 330 Punkte auf die Bewertung der 3 für die vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft als zur Wertung bestimmt definierten Unternehmensreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 1) geforderten Darstellungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens 3 Referenzen gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 1), wird hierdurch nicht berührt.
Bei Einreichung von 3 Referenzen können insgesamt maximal 330 Punkte erreicht werden, die sich, wie folgt,zusammensetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Wertung gemäß nachstehender Kriterien a) bis e) insgesamt nur 3 Referenzen vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft ausgewählt und von der Vergabestelle zur Wertung herausgezogen werden können:
a) maximal 90 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) I). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber für den Nachweis der Durchführung von Aufträgen mit mehr als 30 Personen im Einsatz, gemäß III.2.3 1) I je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) erfüllen, können dennoch nur maximal 90 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge mit weniger oder gleich 30 Personen in Einsatz nachweisen, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) c) erfüllen, werden 0 Punkte für die jeweilige Referenz vergeben;
b) maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) II). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 20 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern im Bereich Flughafen, gemäß III.2.3 1) II) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) II) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen ohne den Einsatz von Mitarbeitern im Bereich Flughafen nachzuweisen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben;
c) maximal 45 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) III). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 15 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern auf Baustellen gemäß III.2.3 1) III), je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) III) erfüllen, können dennoch nur maximal 45 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen ohne den Einsatz von Mitarbeitern auf Baustellen nachzuweisen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben;
d) maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) IV). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 20 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern zum Einsatz im Sicherheitsbereich von Flughäfen, gemäß III.2.3 1) IV) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) IV) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen ohne den Einsatz von Mitarbeitern im Sicherheitsbereich von Flughäfen nachzuweisen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben;
e) maximal 75 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) V). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 25 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis von erfüllten Aufträgen mit flexiblem Personaleinsatz bei kurzfristigen Bedarfsschwankungen bzw. Abdeckung von zusätzlichen 70 % Personalbedarf mit einer Woche Bekanntmachungsfrist. gemäß III.2.3 1) V) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) V) erfüllen, können dennoch nur maximal 75 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen, bei denen der zusätzliche Personalbedarf unter 70 % und/oder die Bekanntmachungsfrist über einer Woche liegen, werden für die jeweilige Referenz Punkte wie folgt vergeben: Bei Unterschreitung der 70 % an zusätzlichem Personalbedarf bis zu einer Grenze von bis zu 50 % zusätzlichem Personalbedarf werden für die Wertung der jeweiligen Referenz 5 Punkte vom maximal erreichbaren Wert von 25 Punkten abgezogen, sofern weniger als 50 % an zusätzlichem Personalbedarf nachgewiesen wurde, wird die jeweilige Referenz insgesamt mit 0 Punkten bewertet. Bei Überschreitung der Bekanntmachungsfrist von einer Woche bis zu einer Grenze von 2 Wochen werden für die Wertung der jeweiligen Referenz 5 Punkte vom maximal erreichbaren Wert von 25 Punkten abgezogen, sofern mehr als 2 Wochen Bekanntmachungsfrist nachgewiesen wurden, wird die jeweilige Referenz insgesamt mit 0 Punkten bewertet.
3. Maximal 360 Punkte auf die Bewertung der Koordinatorenreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 3.) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens einer, jedoch maximal drei Referenzen je Person gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 3) wird hierdurch nicht berührt.
Bei Einreichung von 3 Referenzen können insgesamt maximal 90 Punkte je Koordinator erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Wertung gemäß nachstehender Kriterien a) bis e) insgesamt nur 3 Referenzen vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft je angegebenen Koordinator ausgewählt und von der Vergabestelle zur Wertung herausgezogen werden können.
a) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Führung von 15 oder mehr Mitarbeitern gemäß III.2.3 2) I. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) I., insbesondere im Bezug auf den Nachweis der Führung von 15 und mehr Mitarbeitern, erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die jeweils die Führung von 15 oder mehr Mitarbeitern durch den benannten Koordinator nachweisen. Sofern eine Referenz nicht die Führung von 15 oder mehr Mitarbeitern nachweist, wird die jeweilige Referenz in diesem Punkt mit 0 Punkten bewertet;
b) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Führung von Mitarbeitern über einen Zeitraum von 3 Monaten oder länger gemäß III.2.3 2) I. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) I., insbesondere im Bezug auf den Nachweis der Führung von Mitarbeitern über einen Zeitraum von 3 Monaten oder länger, erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die jeweils die Führung von Mitarbeitern durch den benannten Koordinator über einen Zeitraum von jeweils mindestens 3 Monaten nachweisen. Sofern eine Referenz nicht die Führung von Mitarbeitern über mindestens 3 Monate nachweist, wird die jeweilige Referenz in diesem Punkt mit 0 Punkten bewertet;
c) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der selbstständigen Strukturierung und Verteilung von Aufgaben und die Einteilung von Personalressourcen und Tätigkeitsbereichen gemäß III.2.3 2) II. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) II. erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die die selbstständige Strukturierung und Verteilung von Aufgaben und die Einteilung von Personalressourcen und Tätigkeitsbereichen nachweisen. Sofern eine Referenz einen der vier Aspekte der selbstständigen (1) Strukturierung und (2) Verteilung von Aufgaben und die Einteilung von (3) Personalressourcen und (4) Tätigkeitsbereichen nicht nachweist, vergibt die Vergabestelle für die jeweilige Referenz nur 3 von maximal 6 Punkten. Sofern mehr als einer der 4 vorgenannten Aspekte bei der jeweiligen Referenz nicht nachgewiesen wurde, vergibt die Vergabestelle für die jeweilige Referenz 0 Punkte;
d) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Durchführung einer Tätigkeit die die Kommunikation und Abstimmung mit dritten Unternehmen beinhaltete gemäß III.2.3 2) III. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) III. erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die die Kommunikation und Abstimmung mit dritten Unternehmen nachweisen. Sofern eine Referenz die Kommunikation und Abstimmung mit dritten Unternehmen nicht nachweist, vergibt die Vergabestelle für die jeweilige Referenz 0 Punkte;
e) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Erfahrung im Flughafenbereich gemäß III.2.3 2) IV. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind.. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) IV. erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die jeweils Erfahrungen im Flughafenbereich nachweisen. Sofern eine Referenz keine Erfahrungen im Flughafenbereich nachweist, wird die jeweilige Referenz mit 0 Punkten bewertet.
Abschließend wird entsprechend der Punktsumme über alle Kriterien eine Rangfolge der Bieter erstellt.
Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2. Ziffer 1 und III.2.3. Ziff 1 und Ziffer 2 aufweisen, werden nicht gewertet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Der Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.