Logistik-Team zur Durchführung des Probebetriebs, welches für die Organisation der logistischen Komponenten des Probebetriebs als Vorbereitung der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) verantwortlich ist

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Der Probebetrieb (PB) ist eines der Hauptelemente des "Operational Readiness and Airport Transfer" (ORAT) Programms BBI und führt zum ersten Mal alle operativen Nutzer des neuen Flughafens BBI zusammen. Während des sechsmonatigen Probebetriebs - voraussichtlich vom 24.11.2011 bis zum 16.5.2012 - werden alle notwendigen Anlagen, Systeme, Prozesse und Einrichtungen durch die Nutzer auf ihre operative Verwendbarkeit hin erprobt und geprüft. Anfangs wird in diesem Zeitraum an wöchentlich zwei Tagen (dienstags und donnerstags) der Probebetrieb stattfinden; in den letzten 3 Monaten findet montags, mittwochs und freitags ebenfalls zusätzlich ein Probebetrieb der Gepäckförderanlage statt.
Ziel des Probebetriebs ist es, alle inbetriebnahme- und betriebskritischen Prozesse am Flughafen (intern und extern) auf ihre Funktionalität und Interoperabilität im Flughafenbetrieb zu erproben, um erforderliche Anpassungen bereits im Vorfeld vornehmen und potentielle Probleme schon vor Inbetriebnahme aufdecken und lösen zu können.
In der Durchführungsphase des Probebetriebs soll ein Logistik-Team eingesetzt werden, welches für die Organisation der logistischen Komponenten des Probebetriebs verantwortlich ist. Zu seinen Tätigkeiten gehören:
— die Koordination und Verteilung von im Probebetrieb genutzten Gepäckstücken,
— die Einteilung, Organisation und Betreuung der am Probebetrieb beteiligten Passagierkomparsen,
— die Koordination und Aufgabenverteilung für das Gepäckteam und das Passagierteam,
— sonstige logistische Aufgaben (u.a. z.B. Koordination von Verpflegung, Transporten etc.) gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.
Dieses Logistik-Team ist Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens.
Das Logistik-Team soll aus vier Koordinatoren (Koordinator Gesamtlogistik, Koordinator Gepäcklogistik, Koordinator Passagierlogistik (PAX) und Koordinator Sonstiges) sowie weiteren 15 Personen für die Gepäckverteilung (Gepäckteam) und 10 Personen für die Koordination der im Probebetrieb beteiligten Passagierkomparsen (Passagier-Team) bestehen. Der Auftragnehmer ist dem Probebetriebskoordinator des Auftraggebers untergeordnet und untersteht direkt deren Anweisungen.
Das Logistik-Team muss im Zeitraum des Probebetriebes generell wie folgt verfügbar sein:— alle 4 Koordinatoren müssen 5 Tage pro Woche,i.d.R. Montag bis Freitag gemäß II.2.1 anwesend sein o Das Gepäck-Team muss die 5 Tage pro Woche, i.d.R. Montag bis Freitag gemäß II.2.1 anwesend sein,
— das Passagier-Team muss nur an Probebetriebstagen, i.d.R. dienstags und donnerstags anwesend sein; zusätzlich 2 der 10 Mitarbeiter des Passagier-Teams auch am Tag vor dem Probebetrieb d.h. i.d.R. montags und mittwochs o Optional wird bei zusätzlichem Bedarf das Logistikteam durch sogenannte Springer ergänzt, welche voraussichtlich von Ende November 2011 bis Ende Mai 2012 sowohl das Gepäckteam als auch das Passagierteam bedarfsweise ergänzen,
— darüber hinaus sollen auch optional bei zusätzlichem Bedarf einzelne Mitarbeiter auf Stundenbasis voraussichtlich ab Ende des Probebetriebs bis Ende Juni 2012 abgerufen werden können. Diese Mitarbeiter werden für Tätigkeiten eingesetzt, wie die der Mitarbeiter des Gepäckteams oder des Passagier-Teams.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Menge oder Umfang:
Zur Durchführung des Probebetriebs werden im Zeitraum von voraussichtlich Ende Oktober 2011 bis etwa Ende Mai 2012 4 Koordinatoren benötigt, welche die übergeordnete Organisation und Koordination der Gesamtlogistik, Passagierlogistik, Gepäcklogistik und sonstiger Logistik im Probebetrieb übernehmen. Abhängig vom Verlauf des Probebetriebs werden nicht alle Koordinatoren gleichzeitig abgerufen; es ist anzunehmen, dass der zeitliche Bedarf für alle vier Koordinatoren insgesamt ca. 450 Manntage ergibt.Das Gepäckteam wird voraussichtlich im Zeitraum von Anfang November 2011 bis Ende Mai 2012 für den Probebetrieb benötigt. Hierfür sind 15 Personen vorgesehen und der notwendige Manntagebedarf des Gepäckteams ist mit ca. 2 000 Tagen angesetzt.Das Passagierteam wird voraussichtlich im Zeitraum von Anfang Januar 2012 bis Mitte Mai 2012 für den Probebetrieb benötigt. Hierfür sind 10 Personen vorgesehen und der notwendige Manntagebedarf des Passagierteams ist mit ca. 450 Tagen angesetzt.Optional wird bei zusätzlichem Bedarf das Logistikteam durch sogenannte Springer ergänzt, welche voraussichtlich von Ende November 2011 bis Ende Mai 2012 sowohl das Gepäckteam als auch das Passagierteam bedarfsweise ergänzen. Der maximale Bedarf an Manntagen für Springer beläuft sich auf ca. 1 800 Tage.Darüber hinaus sollen auch optional bei zusätzlichem Bedarf einzelne Mitarbeiter auf Stundenbasis voraussichtlich ab Ende des Probebetriebes bis Ende Juni 2012 abgerufen werden können.Zu den o.g Personentagen sind die für die Vorbereitung und Abstimmung des Projekts notwendige Aufwände miteinzuplanen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 60-097613
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
A. Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. B. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. C. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. D. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. E. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. F. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden. G. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. H. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. I. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3). Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. J. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Unternehmens- und Koordinatorenreferenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3)), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 940 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen: 1. Maximal 250 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten (gemäß Punkt III.2.2), Ziffer 2). Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 250. 2. Maximal 330 Punkte auf die Bewertung der 3 für die vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft als zur Wertung bestimmt definierten Unternehmensreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 1) geforderten Darstellungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens 3 Referenzen gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 1), wird hierdurch nicht berührt. Bei Einreichung von 3 Referenzen können insgesamt maximal 330 Punkte erreicht werden, die sich, wie folgt,zusammensetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Wertung gemäß nachstehender Kriterien a) bis e) insgesamt nur 3 Referenzen vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft ausgewählt und von der Vergabestelle zur Wertung herausgezogen werden können: a) maximal 90 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) I). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber für den Nachweis der Durchführung von Aufträgen mit mehr als 30 Personen im Einsatz, gemäß III.2.3 1) I je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) erfüllen, können dennoch nur maximal 90 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge mit weniger oder gleich 30 Personen in Einsatz nachweisen, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) c) erfüllen, werden 0 Punkte für die jeweilige Referenz vergeben; b) maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) II). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 20 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern im Bereich Flughafen, gemäß III.2.3 1) II) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) II) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen ohne den Einsatz von Mitarbeitern im Bereich Flughafen nachzuweisen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben; c) maximal 45 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) III). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 15 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern auf Baustellen gemäß III.2.3 1) III), je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) III) erfüllen, können dennoch nur maximal 45 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen ohne den Einsatz von Mitarbeitern auf Baustellen nachzuweisen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben; d) maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) IV). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 20 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern zum Einsatz im Sicherheitsbereich von Flughäfen, gemäß III.2.3 1) IV) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) IV) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen ohne den Einsatz von Mitarbeitern im Sicherheitsbereich von Flughäfen nachzuweisen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben; e) maximal 75 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) V). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 25 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis von erfüllten Aufträgen mit flexiblem Personaleinsatz bei kurzfristigen Bedarfsschwankungen bzw. Abdeckung von zusätzlichen 70 % Personalbedarf mit einer Woche Bekanntmachungsfrist. gemäß III.2.3 1) V) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) V) erfüllen, können dennoch nur maximal 75 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen, bei denen der zusätzliche Personalbedarf unter 70 % und/oder die Bekanntmachungsfrist über einer Woche liegen, werden für die jeweilige Referenz Punkte wie folgt vergeben: Bei Unterschreitung der 70 % an zusätzlichem Personalbedarf bis zu einer Grenze von bis zu 50 % zusätzlichem Personalbedarf werden für die Wertung der jeweiligen Referenz 5 Punkte vom maximal erreichbaren Wert von 25 Punkten abgezogen, sofern weniger als 50 % an zusätzlichem Personalbedarf nachgewiesen wurde, wird die jeweilige Referenz insgesamt mit 0 Punkten bewertet. Bei Überschreitung der Bekanntmachungsfrist von einer Woche bis zu einer Grenze von 2 Wochen werden für die Wertung der jeweiligen Referenz 5 Punkte vom maximal erreichbaren Wert von 25 Punkten abgezogen, sofern mehr als 2 Wochen Bekanntmachungsfrist nachgewiesen wurden, wird die jeweilige Referenz insgesamt mit 0 Punkten bewertet. 3. Maximal 360 Punkte auf die Bewertung der Koordinatorenreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 3.) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens einer, jedoch maximal drei Referenzen je Person gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 3) wird hierdurch nicht berührt. Bei Einreichung von 3 Referenzen können insgesamt maximal 90 Punkte je Koordinator erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Wertung gemäß nachstehender Kriterien a) bis e) insgesamt nur 3 Referenzen vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft je angegebenen Koordinator ausgewählt und von der Vergabestelle zur Wertung herausgezogen werden können. a) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Führung von 15 oder mehr Mitarbeitern gemäß III.2.3 2) I. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) I., insbesondere im Bezug auf den Nachweis der Führung von 15 und mehr Mitarbeitern, erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die jeweils die Führung von 15 oder mehr Mitarbeitern durch den benannten Koordinator nachweisen. Sofern eine Referenz nicht die Führung von 15 oder mehr Mitarbeitern nachweist, wird die jeweilige Referenz in diesem Punkt mit 0 Punkten bewertet; b) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Führung von Mitarbeitern über einen Zeitraum von 3 Monaten oder länger gemäß III.2.3 2) I. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) I., insbesondere im Bezug auf den Nachweis der Führung von Mitarbeitern über einen Zeitraum von 3 Monaten oder länger, erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die jeweils die Führung von Mitarbeitern durch den benannten Koordinator über einen Zeitraum von jeweils mindestens 3 Monaten nachweisen. Sofern eine Referenz nicht die Führung von Mitarbeitern über mindestens 3 Monate nachweist, wird die jeweilige Referenz in diesem Punkt mit 0 Punkten bewertet; c) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der selbstständigen Strukturierung und Verteilung von Aufgaben und die Einteilung von Personalressourcen und Tätigkeitsbereichen gemäß III.2.3 2) II. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) II. erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die die selbstständige Strukturierung und Verteilung von Aufgaben und die Einteilung von Personalressourcen und Tätigkeitsbereichen nachweisen. Sofern eine Referenz einen der vier Aspekte der selbstständigen (1) Strukturierung und (2) Verteilung von Aufgaben und die Einteilung von (3) Personalressourcen und (4) Tätigkeitsbereichen nicht nachweist, vergibt die Vergabestelle für die jeweilige Referenz nur 3 von maximal 6 Punkten. Sofern mehr als einer der 4 vorgenannten Aspekte bei der jeweiligen Referenz nicht nachgewiesen wurde, vergibt die Vergabestelle für die jeweilige Referenz 0 Punkte; d) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Durchführung einer Tätigkeit die die Kommunikation und Abstimmung mit dritten Unternehmen beinhaltete gemäß III.2.3 2) III. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) III. erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die die Kommunikation und Abstimmung mit dritten Unternehmen nachweisen. Sofern eine Referenz die Kommunikation und Abstimmung mit dritten Unternehmen nicht nachweist, vergibt die Vergabestelle für die jeweilige Referenz 0 Punkte; e) 6 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Erfahrung im Flughafenbereich gemäß III.2.3 2) IV. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen pro Koordinator hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind.. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen pro Koordinator, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) IV. erfüllen, können dennoch nur maximal 18 Punkte je Koordinator vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 3 Referenzen erreicht, die jeweils Erfahrungen im Flughafenbereich nachweisen. Sofern eine Referenz keine Erfahrungen im Flughafenbereich nachweist, wird die jeweilige Referenz mit 0 Punkten bewertet. Abschließend wird entsprechend der Punktsumme über alle Kriterien eine Rangfolge der Bieter erstellt. Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2. Ziffer 1 und III.2.3. Ziff 1 und Ziffer 2 aufweisen, werden nicht gewertet. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Der Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 22
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Der Probebetrieb (PB) ist eines der Hauptelemente des "Operational Readiness and Airport Transfer" (ORAT) Programms BBI und führt zum ersten Mal alle operativen Nutzer des neuen Flughafens BBI zusammen. Während des sechsmonatigen Probebetriebs - voraussichtlich vom 24.11.2011 bis zum 16.5.2012 - werden alle notwendigen Anlagen, Systeme, Prozesse und Einrichtungen durch die Nutzer auf ihre operative Verwendbarkeit hin erprobt und geprüft. Anfangs wird in diesem Zeitraum an wöchentlich zwei Tagen (dienstags und donnerstags) der Probebetrieb stattfinden; in den letzten 3 Monaten findet montags, mittwochs und freitags ebenfalls zusätzlich ein Probebetrieb der Gepäckförderanlage statt.
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Ziel des Probebetriebs ist es, alle inbetriebnahme- und betriebskritischen Prozesse am Flughafen (intern und extern) auf ihre Funktionalität und Interoperabilität im Flughafenbetrieb zu erproben, um erforderliche Anpassungen bereits im Vorfeld vornehmen und potentielle Probleme schon vor Inbetriebnahme aufdecken und lösen zu können.
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In der Durchführungsphase des Probebetriebs soll ein Logistik-Team eingesetzt werden, welches für die Organisation der logistischen Komponenten des Probebetriebs verantwortlich ist. Zu seinen Tätigkeiten gehören:
— die Koordination und Verteilung von im Probebetrieb genutzten Gepäckstücken,
— die Einteilung, Organisation und Betreuung der am Probebetrieb beteiligten Passagierkomparsen,
— die Koordination und Aufgabenverteilung für das Gepäckteam und das Passagierteam,
— sonstige logistische Aufgaben (u.a. z.B. Koordination von Verpflegung, Transporten etc.) gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.
Dieses Logistik-Team ist Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens.
Das Logistik-Team soll aus vier Koordinatoren (Koordinator Gesamtlogistik, Koordinator Gepäcklogistik, Koordinator Passagierlogistik (PAX) und Koordinator Sonstiges) sowie weiteren 15 Personen für die Gepäckverteilung (Gepäckteam) und 10 Personen für die Koordination der im Probebetrieb beteiligten Passagierkomparsen (Passagier-Team) bestehen. Der Auftragnehmer ist dem Probebetriebskoordinator des Auftraggebers untergeordnet und untersteht direkt deren Anweisungen.
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Das Logistik-Team muss im Zeitraum des Probebetriebes generell wie folgt verfügbar sein:— alle 4 Koordinatoren müssen 5 Tage pro Woche,i.d.R. Montag bis Freitag gemäß II.2.1 anwesend sein o Das Gepäck-Team muss die 5 Tage pro Woche, i.d.R. Montag bis Freitag gemäß II.2.1 anwesend sein,
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— das Passagier-Team muss nur an Probebetriebstagen, i.d.R. dienstags und donnerstags anwesend sein; zusätzlich 2 der 10 Mitarbeiter des Passagier-Teams auch am Tag vor dem Probebetrieb d.h. i.d.R. montags und mittwochs o Optional wird bei zusätzlichem Bedarf das Logistikteam durch sogenannte Springer ergänzt, welche voraussichtlich von Ende November 2011 bis Ende Mai 2012 sowohl das Gepäckteam als auch das Passagierteam bedarfsweise ergänzen,
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— darüber hinaus sollen auch optional bei zusätzlichem Bedarf einzelne Mitarbeiter auf Stundenbasis voraussichtlich ab Ende des Probebetriebs bis Ende Juni 2012 abgerufen werden können. Diese Mitarbeiter werden für Tätigkeiten eingesetzt, wie die der Mitarbeiter des Gepäckteams oder des Passagier-Teams.
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Menge oder Umfang:
Zur Durchführung des Probebetriebs werden im Zeitraum von voraussichtlich Ende Oktober 2011 bis etwa Ende Mai 2012 4 Koordinatoren benötigt, welche die übergeordnete Organisation und Koordination der Gesamtlogistik, Passagierlogistik, Gepäcklogistik und sonstiger Logistik im Probebetrieb übernehmen. Abhängig vom Verlauf des Probebetriebs werden nicht alle Koordinatoren gleichzeitig abgerufen; es ist anzunehmen, dass der zeitliche Bedarf für alle vier Koordinatoren insgesamt ca. 450 Manntage ergibt.
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Das Gepäckteam wird voraussichtlich im Zeitraum von Anfang November 2011 bis Ende Mai 2012 für den Probebetrieb benötigt. Hierfür sind 15 Personen vorgesehen und der notwendige Manntagebedarf des Gepäckteams ist mit ca. 2 000 Tagen angesetzt.
Das Passagierteam wird voraussichtlich im Zeitraum von Anfang Januar 2012 bis Mitte Mai 2012 für den Probebetrieb benötigt. Hierfür sind 10 Personen vorgesehen und der notwendige Manntagebedarf des Passagierteams ist mit ca. 450 Tagen angesetzt.
Optional wird bei zusätzlichem Bedarf das Logistikteam durch sogenannte Springer ergänzt, welche voraussichtlich von Ende November 2011 bis Ende Mai 2012 sowohl das Gepäckteam als auch das Passagierteam bedarfsweise ergänzen. Der maximale Bedarf an Manntagen für Springer beläuft sich auf ca. 1 800 Tage.
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Darüber hinaus sollen auch optional bei zusätzlichem Bedarf einzelne Mitarbeiter auf Stundenbasis voraussichtlich ab Ende des Probebetriebes bis Ende Juni 2012 abgerufen werden können.
Zu den o.g Personentagen sind die für die Vorbereitung und Abstimmung des Projekts notwendige Aufwände miteinzuplanen.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: bei zusätzlichem Bedarf wird das Logistikteam durch sogenannte Springer ergänzt, welche voraussichtlich von Ende November 2011 bis Ende Mai 2012 sowohl das Gepäckteam als auch das Passagierteam bedarfsweise ergänzen. Der maximale Bedarf an Manntagen für Springer beläuft sich auf ca. 1 800 Tage.
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Option 2: Voraussichtlich ab Ende des Probebetriebes bis Ende Juni 2012: bis 30.6.2012 ist der Einsatz einzelner Teammitarbeiter auf Stundenbasis möglich. Die Abrufe werden mit ca. einer Woche Vorlauffrist angekündigt.
Referenznummer: EA-2011-057
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg (BER).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben.
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3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) „Ich / Wir erkläre/n,
— dass über mein / unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich / wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich / wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine / unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich / wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
b) Ich / Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
Mir / Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber / Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers / Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist.
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Ich / Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre gegen mich / uns nicht verhängt worden sind.“;
c) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme;
d) Nachweis der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der jeweils zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit;
e) Erklärung der Bezahlung der Mitarbeiter nach einem innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche mit Angabe der Tarifvertragsparteien.
Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärungen“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung.
4.) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm / ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziff. III.2.1), III.2.2 und III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er / sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm / ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3.C. dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens 3 500 000 EUR/Jahr,
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Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestsanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3.C. dieser Bekanntmachung.
2.) Angaben zum Umsatz (netto) mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 endeten.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm / ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem / seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziff. III.2.2) 1) und 2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise / Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er / sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm / ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3.C. dieser Bekanntmachung.
Auf Ziffer VI.3)J. 1). der Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1) Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Einsätze im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung, welche Projektleiter- und / oder Koordinatorentätigkeiten beinhalten. Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenz) zu machen. Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat in Tabellenform mit nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Eine geeignete Tabelle kann bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de schriftlich angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen):
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1.1 Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu;
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1.2. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu:
Auftragsinhalt und –umfang in Tagen und Mitarbeiteranzahl,
Ausführungsort,
Ausführungszeitraum.
1.3 Erbrachte Eigenleistung und / oder Koordinierungsleistung (ggfls. Arbeitsgemeinschafts- oder Nachunternehmeranteil in %).
1) Bei Vorlage von weniger als 3 Unternehmensreferenzen, führt dies zum Auschluss aus dem Verfahren. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung gemäß Ziff. VI.3) J. 2. sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen und Wertung gemäß VI.3. J.2. zu verwenden sind.2) Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein, wobei alle 3 Voraussetzungen für jede der 3 Referenzen erfüllt sein muss. Erfüllt eine der 3 zur Wertung und zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichten Referenz eine oder mehrere der Voraussetzungen nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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a) die Referenzen dürfen nicht länger als bis in das Jahr 2006 zurückreichen; maßgeblich ist der Ausführungsbeginn der erbrachten Leistungen;
b) bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge mit einem Mindestumsatz von 500 000 EUR gehandelt haben bzw. handeln;
c) bei den Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge mit dem Einsatz von mindestens 20 Personen gehandelt haben bzw. handeln.
Bei diesen Unternehmensreferenzen kann es sich jeweils um vergleichbare Aufträge gehandelt haben bzw. handeln. Was als vergleichbarer Auftrag von der Vergabestelle akzeptiert wird, ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Sofern die u.g. Leistungen (gemäß III.2.3) 1.3) I bis V nicht nachgewiesen werden, führt dies nicht zum Auschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) J. 2.
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I) Nachweis in der Durchführung / Koordination von Aufträgen mit mehr als 30 Personen im Einsatz.
II) Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern im Bereich Flughafen.
III) Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern auf Baustellen.
IV) Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern im Sicherheitsbereich von Flughäfen.
V) Nachweis von erfüllten Aufträgen mit flexiblem Personaleinsatz bei kurzfristigen Bedarfsschwankungen bzw. Abdeckung von zusätzlichen 70 % Personalbedarf mit einer Woche Bekanntmachungsfrist.
2) Nennung der 4 Koordinatoren, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Tätigkeit vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft vorgesehen sind.
Der Bewerber / die Bewergemeinschaft wird aufgefordert, mit seiner / ihrer Bewerbung eindeutig anzugeben, welcher Koordinator für welche Tätigkeit vorgesehen ist. Eine nicht eindeutige Zuordnung des Koordinators zu einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter II.1.5).kann zu einem Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen. Eine Zuordnung eines Koordinators zu mehreren Tätigkeiten gleichzeitig ist ausgeschlossen. Bei Benennung von mehr als 4 Koordinatoren hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Koordinatoren eindeutig kenntlich zu machen, die für die Bewertung gemäß Ziff. VI.3) J. 3). sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen berücksichtigt werden sollen.
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Anzugeben sind dabei außerdem Referenzen je benanntem Koordinator.
Als Nachweis der Erfahrung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt die Vorlage von mindestens einer, jedoch maximal 3 Referenzen im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen pro Koordinator. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Einsätze, die die Koordination von Mitarbeitern, Arbeitsverteilung und Abarbeitung von Einsatzplänen beinhaltet haben. Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenz) zu machen. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat in Tabellenform mit nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Eine geeignete Tabelle kann bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de schriftlich angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen):
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2.1 Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu;
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2.2. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu:
Auftragsinhalt und –umfang in Tagen und Anzahl an koordinierten Mitarebeitern,
2.3 Erbrachte Eigenleistung und / oder Koordinierungsleistung (ggfls. Arbeitsgemeinschafts- oder Nachunternehmeranteil in %).
Die Vorlage von mindestens einer, jedoch weniger als 3 Referenzen pro Koordinator führt nicht zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) J. 3. Bei Vorlage von mehr als drei Referenzen hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung gemäß Ziff. VI.3) J. 3). sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind. Sofern für einen oder mehrere Koordinatoren keine Referenz eingereicht wird führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb.
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Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:
b) die Referenzen müssen Erfahrungen im Hinblick auf die Koordination von Mitarbeitern, Arbeitsverteilung und Abarbeitung von Einsatzplänen nachweisen.
Bei diesen Koordinatorenreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge gehandelt haben bzw. handeln. Was als vergleichbarer Auftrag von der Vergabestelle akzeptiert wird, ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Sofern die u.g. Leistungen (gemäß III.2.3) 2.3) I bis IV) nicht nachgewiesen werden, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) J. 3.
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I. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass der für die Tätigkeit vorgesehene Koordinator eine Mindestanzahl an 15 Mitarbeitern, in einem Zeitraum von mindestens 3 Monaten geführt hat.
II. Nachweis in der selbstständigen Strukturierung und Verteilung von Aufgaben und die Einteilung von Personalressourcen und Tätigkeitsbereichen.
III. Nachweis der Durchführung einer Tätigkeit, die die Kommunikation und Abstimmung mit dritten Unternehmen beinhaltete.
IV. Nachweis der Erfahrung im Flughafenbereich.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm / ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem / seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziff. III.2.3) 1) und 2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise / Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er / sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm / ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3.C. dieser Bekanntmachung.
Auf Ziffern VI.3.J.2 und VI.3.J.3 der Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein;
b) die einzusetzenden Mitarbeiter müssen in der Lage sein, körperliche Aktivitäten auszuführen, wie z.B. das Aufheben und Tragen von Gepäckstücken von im Durchschnitt 20Kg Gewicht zum Grossgepäckwagen, das Schieben von Grossgepäckwagen mit etwa 30 Gespäckstücken für max 2 km, das Abladen der genannten Gepäckstücke und Zurückschieben des leeren Grossgepäckwagens, mehrmals pro Tag. Zudem erfordert die Tätigkeit langes Stehen;
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c) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden incl. 500 000,- EUR für Vermögensschäden;
d) das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums und über den gesamten Leistungszeitraum hinweg über Sicherheitsausrüstung verfügen. Unter Sicherheitsausrüstung sind Sicherheitsschuhe, Warnwesten und Baustellenhelm zu verstehen;
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e) Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der jeweils zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit;
f) Bezahlung der Mitarbeiter nach einem innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraum vorliegen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-10-24 📅
Datum des Endes: 2012-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2011/S 060-097613 (2011-03-21)