— Kesselhaus alukaschierte Mineralwolle für Heizleitungen. Zusätzlich mit Blechmantelisolierung in Zentralen bis 2 m Höhe und stoßgefährdeten Bereichen als Oberflächenschutz der Dämmung, Alugrobkornfolie in übrigen sichtbar bleibenden Bereichen bis DN 300, — Kellergeschoss (KG) BHKW-Gebäude. Dampfdiffusionsdicht verklebte Kältedämmung aus geschlossenzelligem Kautschuk an Klimakaltwasserleitungen. In stoßgefährdeten Bereichen zusätzlich Blechmantelverkleidung der Kältedämmung bis DN 150. — Erdgeschoss (EG) BHKW Gebäude Zentralenbereich alukaschierte Mineralwolle für Heizleitungen. Zusätzlich mit Blechmantelisolierung in Zentralen bis 2 m Höhe und stoßgefährdeten Bereichen als Oberflächenschutz der Dämmung, Alugrobkornfolie in übrigen sichtbar bleibenden Bereichen bis DN 80, — Kältezentrale Neubau. Dampfdiffusionsdicht verklebte Kältedämmung aus geschlossenzelligem Kautschuk an Klimakaltwasserleitungen. In stoßgefährdeten Bereichen zusätzlich Blechmantelverkleidung der Kältedämmung bis DN 300. — einzelne Gebäudeumschlüsse – Klimakaltwasser – Netz Festbauten. Dampfdiffusionsdicht verklebte Kältedämmung aus geschlossenzelligem Kautschuk an Klimakaltwasserleitungen. In stoßgefährdeten Bereichen zusätzlich Blechmantelverkleidung der Kältedämmung für Dämmung der Armaturen und Rohrleitungen von neu installierten Hausanschlüssen bis DN 100.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2011-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V, Generalverwaltung
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: stefan.baier@gv.mpg.de📧
Telefon: +49 8921081777📞
Fax: +49 8921081367 📠
Zu Ziffer I.1: Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich bei der im Abschnitt "Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen sind erhältlich bei" bezeichneten Adresse anzufordern.
Alle Angebote sind in geschlossener Umverpackung und die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet, der im Abschnitt "Angebote/ Teilnahmeanträge sind zu richten an" bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen- Angebot MPG_00175_VOB_ZUCH_41.1 "Isolierung/ Dämmung".
Zu Ziffer I.1: Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich bei der im Abschnitt "Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen sind erhältlich bei" bezeichneten Adresse anzufordern.
Alle Angebote sind in geschlossener Umverpackung und die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet, der im Abschnitt "Angebote/ Teilnahmeanträge sind zu richten an" bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen- Angebot MPG_00175_VOB_ZUCH_41.1 "Isolierung/ Dämmung".
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Kesselhaus alukaschierte Mineralwolle für Heizleitungen. Zusätzlich mit Blechmantelisolierung in Zentralen bis 2 m Höhe und stoßgefährdeten Bereichen als Oberflächenschutz der Dämmung, Alugrobkornfolie in übrigen sichtbar bleibenden Bereichen bis DN 300,
— Kesselhaus alukaschierte Mineralwolle für Heizleitungen. Zusätzlich mit Blechmantelisolierung in Zentralen bis 2 m Höhe und stoßgefährdeten Bereichen als Oberflächenschutz der Dämmung, Alugrobkornfolie in übrigen sichtbar bleibenden Bereichen bis DN 300,
— Kellergeschoss (KG) BHKW-Gebäude.
Dampfdiffusionsdicht verklebte Kältedämmung aus geschlossenzelligem Kautschuk an Klimakaltwasserleitungen. In stoßgefährdeten Bereichen zusätzlich Blechmantelverkleidung der Kältedämmung bis DN 150.
— Erdgeschoss (EG) BHKW Gebäude Zentralenbereich alukaschierte Mineralwolle für Heizleitungen. Zusätzlich mit Blechmantelisolierung in Zentralen bis 2 m Höhe und stoßgefährdeten Bereichen als Oberflächenschutz der Dämmung, Alugrobkornfolie in übrigen sichtbar bleibenden Bereichen bis DN 80,
— Erdgeschoss (EG) BHKW Gebäude Zentralenbereich alukaschierte Mineralwolle für Heizleitungen. Zusätzlich mit Blechmantelisolierung in Zentralen bis 2 m Höhe und stoßgefährdeten Bereichen als Oberflächenschutz der Dämmung, Alugrobkornfolie in übrigen sichtbar bleibenden Bereichen bis DN 80,
— Kältezentrale Neubau.
Dampfdiffusionsdicht verklebte Kältedämmung aus geschlossenzelligem Kautschuk an Klimakaltwasserleitungen. In stoßgefährdeten Bereichen zusätzlich Blechmantelverkleidung der Kältedämmung bis DN 300.
Dampfdiffusionsdicht verklebte Kältedämmung aus geschlossenzelligem Kautschuk an Klimakaltwasserleitungen. In stoßgefährdeten Bereichen zusätzlich Blechmantelverkleidung der Kältedämmung für Dämmung der Armaturen und Rohrleitungen von neu installierten Hausanschlüssen bis DN 100.
Dampfdiffusionsdicht verklebte Kältedämmung aus geschlossenzelligem Kautschuk an Klimakaltwasserleitungen. In stoßgefährdeten Bereichen zusätzlich Blechmantelverkleidung der Kältedämmung für Dämmung der Armaturen und Rohrleitungen von neu installierten Hausanschlüssen bis DN 100.
Referenznummer: 00175_VOB_ZUCH_41.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Institutse für Pflanzenzüchtungsforschung Köln, Carl-von-Linné-Weg 10, 50829 Köln, DEUTSCHLAND.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— gemäß § 6 (3) VOB/A (2009),
— gemäß § 6a (1) VOB/A (2009).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— gemäß § 6 (3) VOB/A (2009),
— gemäß § 6a (1) VOB/A (2009).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— gemäß § 6 (3) VOB/A (2009)
— gemäß § 6a (1) VOB/A (2009).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung gemäß § 17 VOB/B 2009:
Für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Für Mängelansprüche 5 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwendete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) ist nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn:
— auf der Überweisung der Verwendungszweck (siehe Aktenzeichen) angegeben wurde,
— gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei bieterfragen@de.ey.com angefordert wurden,
— das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das Entgelt wird nicht erstattet.
Zahlungsweise: Banküberweisung.
Empfänger: Ernst & Young GmbH.
BLZ, Geldinstitut: 60070070, Deutsche Bank Stuttgart.
Kontonummer: 145313302.
Verwendungszweck: MPG_00175_VOB_ZUCH_41.1.
IBAN: DE37600700700145313302.
BIC-Code: DEUTDESSXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-12-15 📅
Öffnungsort:
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnulfstraße 59, 80636 München, (der Submissionsraum ist am Empfang zu erfragen).
Ort des Eröffnungstermins: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnulfstraße 59, 80636 München, (der Submissionsraum ist am Empfang zu erfragen).
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter oder Ihre Bevollmächtigten, maximal zwei Personen pro Bieter, nach vorheriger Anmeldung mittels dem LV beiliegendem Formblatt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Generalverwaltung -(Finanzabteilung)
Stefan Baier
Internetadresse: www.mpg.de🌏
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Arnulfstraße 59
Postleitzahl: 80636
Kontaktperson: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
00175_VOB_ZUCH_41.1
Telefon: +49 8914331-45889📞
E-Mail: bieterfragen@de.ey.com📧
Fax: +49 1813943-45889 📠
URL für weitere Informationen: Bitte bei Fragen unbedingt die oben genannte Referenznummer angeben. Fragen sind zu richten an die genannte Mail-Adresse. 🌏
Kontaktperson: Ref.Nr_MPG_00175_VOB_ZUCH_41.1
URL der Dokumente: Bitte bei Anforderung der Vergabeunterlagen unbedingt die oben genannte Referenznummer angeben. Die Unterlagen sind per E-Mail unter oben genannter Mail-Adresse anzufordern 🌏
URL der Teilnahme: Bitte unbedingt die oben genannte Referenznummer angeben! 🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-02-20 📅
Datum des Endes: 2012-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 00175_VOB_ZUCH_41.1
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 61-098521
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.1: Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich bei der im Abschnitt "Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen sind erhältlich bei" bezeichneten Adresse anzufordern.
Alle Angebote sind in geschlossener Umverpackung und die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet, der im Abschnitt "Angebote/ Teilnahmeanträge sind zu richten an" bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen- Angebot MPG_00175_VOB_ZUCH_41.1 "Isolierung/ Dämmung".
Alle Angebote sind in geschlossener Umverpackung und die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet, der im Abschnitt "Angebote/ Teilnahmeanträge sind zu richten an" bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen- Angebot MPG_00175_VOB_ZUCH_41.1 "Isolierung/ Dämmung".
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3).
Quelle: OJS 2011/S 213-347659 (2011-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Institutse für Pflanzenzüchtungsforschung Köln
Carl-von-Linné-Weg 10
50829 Köln
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 - 3).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 - 3).