Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung:
1. Die Bewerbung ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und sollte möglichst einen Umfang von 60 DIN A 4 Seiten nicht überschreiten. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk "vertraulich" zu kennzeichnen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend,
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafürvorgesehenen Rubriken enthaltenen Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus,
3. Unter "Aktuell" in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z.B. Handelsregisterauszug) nicht älter als 3 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf,
4. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen des Vattenfall-Konzerns Auftraggeber wird,
5. Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern,
6. Im Sinne der vorherigen Ziffer 5 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte einamtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden,
7. Ein Bewerber kann sich - auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft - beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss der Bewerber für das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) vorlegen, wobei sich die Vorlagepflicht bei III.2.3) auf den Leistungsteil beschränkt, für den das andere Unternehmen einstehen soll. Der Bewerber hat zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel/Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem durch entsprechende eigenhändig unterschriebene Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen,
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht,
9. Eine Nichteinhaltung der als Mindestbedingungen gekennzeichneten Punkte führt - gegebenenfalls nach Nachforderung im Sinne der Ziffer 8 - zwingend zum Ausschluss.
B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in einem vierstufigen Verfahren:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Stufe: Prüfung des Vorliegens von vergaberechtlichen Ausschlussgründen (Mindestbedingungen):
— Aktueller Nachweis Finanzamt - siehe III.2.1) - 4 dieser Bekanntmachung,
— Aktueller Nachweis Sozialversicherungsträger - siehe III.2.1) - 5. dieser Bekanntmachung,
— Eigenerklärung § 21 Abs 1 Sekt VO - siehe III.2.1) - 6 dieser Bekanntmachung (an neues Muster anpassen),
— Bonitätsindex nicht höher als 3,5 - siehe III.2.2) - 1 dieser Bekanntmachung,
— Eigenerklärung § 21 Abs.4 SektVO - siehe III.2.2) - 3 dieser Bekanntmachung,
— Nachweis, keine längerfriste Bindung an Wettbewerber - siehe III.2.2) - 4. dieser Bekannmachung,
— Projektsprache Deutsch ohne Dolmetscher - siehe III.2.3) - III.1) dieser Bekanntmachung,
— Projektsprache Englisch ohne Dolmetscher - siehe III.2.3) - III.2) dieser Bekanntmachung,
— Mindestens 25 fest angestellte Mitarbeiter - siehe III.2.3) - VI- erster Anstrich dieser Bekanntmachung,
— Partner im Ausland siehe III.2.3) – VI dieser Bekanntmachung.
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und technischen Ausstattung an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 12 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zu Stufe 4 der Eignungsprüfung zugelassenen Bewerber (maximal 12) auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Kriterien am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Referenzen und Angaben nach dem folgendem Punktesystem bewerten. Es wird darauf hingewiesen, dass die erreichten Punkte jeweils mit der angegebenen Gewichtung multipliziert wird.
(1) Mitarbeiterzahl (fest angestellt) - siehe III.2.3) - VI - erster Anstrich:
kleiner 25 Mitarbeiter = Ausschluss (Mindestbedingung):
— 25-80 feste Mitarbeiter 10 Punkte,
— 81-90 feste Mitarbeiter 8 Punkte,
— 91-100 feste Mitarbeiter 6 Punkte Gewichtung: 10,
— 100-150 feste Mitarbeiter 4 Punkte mögliche Punkte insgesamt: 100,
— 151-200 feste Mitarbeiter 2 Punkte,
— größer 200 feste Mitarbeiter 0 Punkte.
(2) Bankauskunft mit Angabe des Index - siehe III.2.2.1:
— Index 1,0 - 1,5 10 Punkte,
— Index 1,6 - 2,0 8 Punkte,
— Index 2,1 - 2,5 6 Punkte, Gewichtung: 7,
— Index 2,6 - 3,0 7 Punkte, mögliche Punkte insgesamt: 70,
— Index 3,1 - 3,5 3 Punkte.
Index größer 3,5 = Ausschluß [Mindestbedingung].
(3) angebotener Dienstleistungsumfang - siehe III.2.3. - (I.4)
— Fähigkeit zu Grafikarbeiten 10 Punkte, Gewichtung: 4,
— eigener Fundus, 10 Punkte, mögliche Punkte insgesamt: 160,
— eigener Fuhrpark (ab 2 Transportfahrzeuge), 10 Punkte,
— eigenes Lager, oder gemietete Lagerkapazitäten, 10 Punkte,
— dass ein Volumen von 700 m² aufnehmen kann.
(4) Umweltschutz - siehe III.2.3) - II:
— Umweltmanagementsystem existiert 10 Punkte, Gewichtung: 2,
— mögliche Punkte insgesamt: 20,
— Nachweis, CO2 neutrale Messestände 10 Punkte, Gewichtung: 2,
— umsetzen zu können mögliche Punkte insgesamt: 20.
(5) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Agenturen für Standdesign - siehe III.2.3) - (I.4)
ja = 10 Punkte, Gewichtung: 10; mögliche Punkte insgesamt: 100.
(6) Erfahrung mit fremdvergebenen Einzelgewerken - siehe III.2.3) -(I.4):
ja = 10 Punkte, Gewichtung: 8; mögliche Punkte insgesamt: 80.
(7) Wie viele Stände > 600 m² in den letzten 24 Monaten- siehe III.2.3) -(I.3)
— größer 8 Stände pro Jahr, 5 Punkte,
— 5-8 Stände pro Jahr, 10 Punkte,
— 3-4 Stände pro Jahr, 8 Punkte,
— 1-2 Stände pro Jahr..., 2 Punkte Gewichtung: 5,
— 0 Stände pro Jahr, 0 Punkte, mögliche Punkte insgesamt: 50.
(8) Referenzen - siehe III.2.3) - (I),
Die Bewertung erfolgt nach Anzahl, Vergleichbarkeit und Aktualität.
Je Referenz 1 Punkt, maximal 10 Punkte, Gewichtung 10, mögliche Punkte insgesamt: 100.
(9) Anzahl der Kunden aus den aufgeführten Branchen - siehe III.2.3) - (I.2)
Pro Branche 1 Punkt, Gewichtung: 3 auch wenn mehr Kunden nachgewiesen wurden. mögliche Punkte insgesamt: 30.
(10) Erfahrungen Projektleiter für Vattenfall - siehe II.2.3) - (VI)
Erfahrungen mit konventionellen Messeständen 50 m² bis mindestens 350 m² im Baukastensystem mit mind. 10 Ständen im Jahr.
— Ab 10 Stände, 10 Punkte, Gewichtung: 8,
— 9 Stände, 9 Punkte mögliche Punkte insgesamt: 80,
— 8 Stände, 8 Punkte,
— 7 Stände, 7 Punkte,
— 6 Stände, 6 Punkte,
— 5 Stände, 5 Punkte,
— 4 Stände, 4 Punkte,
— 3 Stände, 3 Punkte,
— < 3 Stände, 0 Punkte.
(11) Erfahrung mit "elektronischen Planungs-, Logistik,- und Lagerhaltungsprogrammen" ja = 10 Punkte, Gewichtung 4
Insgesamt können auf der 3. Stufe maximal 850 Punkte erreicht werden. Anhand der erreichten Punktezahl wird eine Rangliste der Bewerber aufgestellt. Der Bewerber mit der höchsten Punktezahl erhält die Rangstelle 1 der Liste, Bewerber mit geringeren Punktezahlen ensprechend niedrigere Rangstellen (Rang 2., 3., 4. [....]).
Maximal die Bewerber mit den Rangstellen 1-12 werden zur Stufe 4 zugelassen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, auch weniger Bewerber zuzulassen, wenn die erreichte Punktezahl so gering ist, dass eine Eignung nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Die Bekanntgabe wird spätestens am 1.2.2012 erfolgen.
Verpflichtender Ortstermin.
Für die Bewerber der Rangstellen 1-12 der dritten Stufe gibt es einen verpflichtenden Ortstermin. Dieser beinhaltet die Besichtigung des Vattenfall Messestandes beim Aufbau im Rahmen der E-world energy & water in Essen (Messegelände Essen, Halle 3) am 3.2.2012 oder 4.2.2012 jeweils um 13:00 Uhr. Dieser Termin soll dem Bieter ermöglichen, sich einen Eindruck vom Material und Standbau des vorhandenen und zu übernehmenden Messestandes zu verschaffen. Fragen sind möglich, werden inklusive der Antworten dokumentiert und am 6.2.2012 an alle Bieter der 4. Stufe versendet. Sollte bis zum 10.2.2012 kein Bieter seine Bewertung zurück ziehen, werden die Bieter der Rangliste mit den Plätzen 1-10 zur 4. Stufe zugelassen.
4. Stufe: Weitere Eignungsprüfung durch persönliche Besuche von Vertretern der Vergabestelle und deren Berater bei den Bewerbern. Aufgrund der bei den Besuchen geprüften, nachstehend aufgeführten Kriterien, ermittelt die Vergabestelle maximal 6 Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Besuche sind für den Zeitraum vom 22.2.2012. bis zum 29.2.2012 geplant. Die Vergabestelle wird die konkreten Daten den ausgewählten Bewerbern voraussichtlich am 14.2.2012 bekannt geben.
Bei den Besuchen der ausgewählten Bewerber werden folgende Kriterien jeweils anhand von einer Skala von 1-10 (10= beste Bewertung 1 = schlechteste Bewertung) bewertet. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert.
— Reisezeit vom Ort der Vergabestelle zum Beweber (Werkstätten) (1-2 Stunden: 10 Punkte; 2-3 Stunden: 8 Punkte; 3-4 Stunden: 5 Punkte; 4-5 Stunden: 0 Punkte; Gewichtung: 5, mögliche Punkte insgesamt: 50),
— allgemeiner Eindruck der Räumlichkeiten (Gewichtung: 6, mögliche Punkte insgesamt: 60),
— Präsentation des Bewerbers (Gewichtung: 10, mögliche Punkte insgesamt: 100),
— Ausstattung + Sauberkeit + Ordnung + Zustand + Organisation der Werkstätten (Gewichtung: 7, mögliche Punkte insgesamt: 70),
— Ordnung + Organisation + Zustand + Ausstattung des Lagers (Gewichtung: 5, mögliche Punke insgesamt: 50),
— Anwesenheit der potentiellen Projektleitung und seiner Vertretung (Gewichtung: 10, mögliche Punkte insgesamt: 100),
— Anwesenheit der Vertretung des Projektleiters (Gewichtung: 5, mögliche Punktzahl 50),
— allg. Freundlichkeit, Wissen über die Vergabestelle (Gewichtung: 8, mögliche Punkte insgesamt: 80),
— Darstellung der Kompetenz des Vattenfallprojektteams des Bieters (Gewichtung: 7, maximale Punktzahl 70).
Insgsamt können in der 4. Stufe 630 Punkte erreicht werden.
Diejenigen maximal 6 Bewerber mit der besten (= höchsten) Endpunktezahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich vor, auch weniger Bewerber zuzulassen, wenn die erreichte Punktezahl so niedrig ist, dass eine Eignung nicht ausreichend nachgewiesen wurde.
14. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Abrufberechtigte des Rahmenvertrages sämtliche verbundenen Unternehmen der Vattenfall Europe AG gemäß § 15 ff Aktiengesetz und VAB sind.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers,
2. Die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer beträgt nach § 107 Abs.3 Nr.4 GWB höchstens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen.