Microsoft Enterprise Agreement

Stadtverwaltung Konstanz

Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze mit aktuellen Microsoft Lizenzierung der IT-Umgebung der Stadt Konstanz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-14 Auftragsbekanntmachung
2012-01-23 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang: 394 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 394 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Konstanz
Postanschrift: Kanzleistr. 13 - 15
Postleitzahl: 78462
Postort: Konstanz
Kontakt
Internetadresse: http://www.konstanz.de 🌏
E-Mail: bauere@stadt.konstanz.de 📧
Telefon: +49 7531900-450 📞
Fax: +49 7531900-234 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 242-392602
ABl. S-Ausgabe: 242

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze mit aktuellen Microsoft Lizenzierung der IT-Umgebung der Stadt Konstanz.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 22/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Konstanz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweis, dass der Bieter lizensierter Händler von Microsoft ist; Referenzen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Nach erteilen einer Einzugsermächtigung - keine Schecks -kann beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, DEUTSCHLAND, die Vergabeunterlagen angefordert werden. Siehe auch Ausschreibungs-abc unter www.Vergabe 24.de.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-02-10 📅
Öffnungsort: Konstanz, Hauptamt.
Ort des Eröffnungstermins: Konstanz, Hauptamt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hauptamt, Zentrale Vergabestelle
Frau Bauer
Internetadresse: www.konstanz.de 🌏
Postanschrift: Postfach 10 43 63
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70038
Kontaktperson: Staatsanzeiger Baden-Württemberg GmbH
Telefon: +49 71166601-45 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de 📧
Fax: +49 71166601-84 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 22/2011

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-4049 📞
Internetadresse: http://rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Rechtsbehelfsfristen des § 107 Abs. 3 GWB, d.h. der Antrag ist unzulässig wenn der Antragsteller nicht unverzüglich nach Erkennung des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber rügt (§ 107 Abs. 3 Nr. 1)); Verstöße gegen die Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe rügt (§ 107 Abs. 3 Nr.2), Verstöße die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügt (§ 107 Abs.3 Nr. 3) und länger als 15 Kalendertage nachdem der Auftraggeber mitgeteilt hat, dass er der Rüge nicht abhelfen wird, vergangen ist (§ 107 Abs. 3 Nr. 4).
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Quelle: OJS 2011/S 242-392602 (2011-12-14)
Ergänzende Angaben (2012-01-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 19-029489
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 242-392602
ABl. S-Ausgabe: 19
Quelle: OJS 2012/S 019-029489 (2012-01-23)