Miet- und Wartungsvertrag für Kopier- und Drucksysteme

Kreisverwaltung Neuwied

Abschluss eines Miet- und Wartungsvertrages - Lieferung und Installation von Druck- und Kopiersystemen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-08 Auftragsbekanntmachung
2011-08-10 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopiergeräte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopiergeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 9
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-neuwied.de 🌏
E-Mail: andreas.dasbach@kreis-neuwied.de 📧
Telefon: +49 2631803482 📞
Fax: +49 2631803481 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 153-254396
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Miet- und Wartungsvertrages - Lieferung und Installation von Druck- und Kopiersystemen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Abt. 9/2-92
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: diverse Schulstandorte im Landkreis Neuwied.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass: keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach dem AEntG vorliegen, der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt; Angaben zur Rechtsform des Bieters und zu verbundenen Unternehmen,
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— Auf Verlangen des Auftraggebers: aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1) als auch nach III.2.2) und III.2.3)): Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Zusätzlich behält sich die Vergabestelle vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf Verlangen zu fordern.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, von den Unterauftragnehmern für diese Leistungen die verbindliche, schriftliche Erklärung des/der Unterauftragsnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichert, sowie Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers zur Zuverlässigkeit und Tariftreue zu fordern. Der Auftraggeber kann die Vorlage weiterer Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer verlangen.
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Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier unter III.2.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, Eigenerklärung des Bieters, dass er sich nicht in Liquidation befindet, Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen, Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen, Tariftreueerklärung des Bieters gemäß § 4 Abs. 1 des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz, Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Nachweis einer aktuellen (d.h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in der im Entsorgungsvertrag genannten Höhe. Soweit die bestehende Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung nicht die im Entsorgungsvertrag genannten Deckungssummen aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bieters, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist), Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate); aktueller, d.h.bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Schutzgebühr ist bei der Kreiskasse Neuwied, Konto-Nr. 9076 bei der Sparkasse Neuwied, BLZ 57450120 einzuzahlen.
Bareinzahlung beim Bürgerbüro im Hause ist möglich. Eine Erstattung des Betrages erfolgt nicht. Bei der Einzahlung ist der folgende Verwendungszweck anzugeben: „LV Kopierer, Debitoren-Nr. 102327“.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-09-30 📅
Öffnungsort:
Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied, DEUTSCHLAND, Raum 153 - Raiffeisenzimmer.
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied, DEUTSCHLAND, Raum 153 - Raiffeisenzimmer.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. TEC-Wert Gesamt (10)
2. Preis (90)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Neuwied
Kontakt
Kontaktperson: Andreas Dasbach
Internetadresse: www.kreis-neuwied.de 🌏
Name: Kreisverwaltung Neuwied
Kontaktperson: Frau Daniela Benner
Telefon: +49 2631803252 📞
E-Mail: daniela.benner@kreis-neuwied.de 📧
Fax: +49 263180393252 📠
URL für weitere Informationen: www.kreis-neuwied.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Abt. 9/2-92

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwklel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass eine Rüge, die später als 7 Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergabeverstoßes erhoben wird, nicht mehr unverzüglich erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der ADD Trier
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧
Telefon: +49 6519494512 📞
Internetadresse: http://www.add.rlp.de 🌏
Fax: +49 6519494541 📠
Quelle: OJS 2011/S 153-254396 (2011-08-08)
Ergänzende Angaben (2011-08-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 154-255026
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 153-254396
ABl. S-Ausgabe: 154
Quelle: OJS 2011/S 154-255026 (2011-08-10)