Mobile Kontrollgeräte (Handterminals)

Rhein-Main-Verkehrsverbund Service GmbH

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von mobilen Kontrollgeräten (Handterminals) zur Kontrolle des eTicket RheinMain sowie deren Einrichtung/Installation vor Ort, so dass die Handterminals betriebsbereit sind. Die Handterminals müssen KA-fähig sein. Darüber hinaus sollen vom AN Schulungen zur Bedienung der Handterminals durchgeführt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-11 Auftragsbekanntmachung
2011-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Peripheriegeräte
Menge oder Umfang:
Die Anzahl der zu liefernden Geräte beträgt 178 Stück. Weitere Einzelheiten vgl. Anlage E 06 der Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Peripheriegeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt
Kontakt
E-Mail: handterminals@rms-consult.de 📧
Fax: +49 6927307-477 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 32-052791
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
(1) Fragen und Hinweise von Bietern sowie die Auskünfte des Auftraggebers dazu werden allen Bietern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, soweit diese wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten. Die Bereitstellung dieser zusätzlichen Informationen an alle Bieter erfolgt ausschließlich über die in Absatz 2 beschriebene Webseite; (2) Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabeverfahrens stellt der Auftraggeber folgende Informationen über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung: — Vergabeunterlagen (Stand Bekanntmachung der Ausschreibung), — Zusätzliche Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformationen). Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. Erst nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Information der Bieter wieder (ausschließlich) in schriftlicher Form. Vgl. auch Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 6 Abs. 4+5. Nachr. HAD-Ref.: 2106/18. Nachr. V-Nr/AKZ: mobileKG.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von mobilen Kontrollgeräten (Handterminals) zur Kontrolle des eTicket RheinMain sowie deren Einrichtung/Installation vor Ort, so dass die Handterminals betriebsbereit sind. Die Handterminals müssen KA-fähig sein. Darüber hinaus sollen vom AN Schulungen zur Bedienung der Handterminals durchgeführt werden.
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Referenznummer: mobileKG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene; siehe Anlage E 06 der Vergabeunterlagen,

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben die auf Grundlage des § 6 EG und § 7 EG VOL/A i. V. m. § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geforderten und nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen. Nachweise und Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht älter als 3 Monate sein. Hierfür entstehende Kosten sind von den Bietern zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
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Bei diesen Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen. Dem Auftraggeber steht es frei, auch nach Einreichung des Angebots Auskünfte einzuholen und/oder den Bieter aufzufordern, die vorgelegten Unterlagen zu vervollständigen und zu erläutern. Im Anschluss daran entscheidet der Auftraggeber über die Eignung.
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Angebote, die unvollständig sind und/oder die den genannten Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden.
Als Nachweis dafür, dass keine rechtskräftige Verurteilung aufgrund der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Fälle vorliegt, legt der Bieter einen Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des jeweiligen Herkunftslandes mit seinem Angebot vor. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslandes erfolgen.
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Der Bieter legt weiterhin mit seinem Angebot eine Eigenerklärung vor, in der er bestätigt, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist sowie die Eröffnung nicht beantragt ist sowie die Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde;
b) er sich nicht in Liquidation befindet;
c) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen;
d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (jeweils nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des AG) ordnungsgemäß erfüllt hat;
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e) er keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung im Vergabeverfahren abgegeben hat sowie, dass;
f) gegen ihn keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen kartellrechtliche, arbeits- oder sozialrechtliche oder umweltschützende Vorschriften vorliegen.
Ausländische Unternehmen erklären, dass sie sich nicht in Verhältnissen befinden, die nach den Rechtsvorschriften ihres Landes mit den zuvor beschriebenen Verhältnissen vergleichbar sind.
Die Eigenerklärung ist rechtverbindlich zu unterschreiben.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Bescheinigungen nach:
1. Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre; bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschaftsgründer, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist;
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2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Die Erklärung ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen. Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen;
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3. Prüfbericht oder andere geeignete Unterlage einer Bank, einer öffentlichen Sparkasse, eines Wirtschaftsprüfers, eines Steuerberaters oder eines vereidigten Buchprüfers, der den Nachweis enthält, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
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4. Bestätigung eines Kreditinstituts, dass die geforderten Sicherheiten zeitgerecht und in entsprechender Höhe gegeben werden können;
5. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung; eine Versicherung über die Haftung bei Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 000 000,00 EUR sowie eine Versicherung über die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 000 000,00 EUR (vgl. auch D Vertrag § 2);
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6. Vorlage einer Bankauskunft der letzten 3 Jahre.
Zudem erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (Eigenerklärung),
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die Lieferungen und Leistungen fristgerecht zu tätigen sowie die geforderten Sicherheiten zu leisten;
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit seinem Angebot legt der Bewerber als Nachweis seiner fachlichen Eignung eine aussagekräftige Referenzliste vor, die erkennen lässt, dass der Bieter (Projekt-) Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat:
— Einführung/Umsetzung von eTicketing-Projekten, die nach den Richtlinien der VDV-Kernapplikation (Stufe I bis III) umgesetzt wurden oder sonstige Erfahrungen mit der VDV-Kernapplikation,
— Herstellung und Lieferung von mobilen Kontroll- und Vertriebsterminals (Handterminals; inkl. Kommunikations-software, z.B. externes Hintergrundsystem) Die Terminals müssen bereits erfolgreich in Betrieb genommen sein,
— ISO Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung, Umfang/Mengenangaben, Einsatzgebiet, Zeitrahmen in dem das Projekt abgewickelt wurde, Auftraggeber, Höhe des Auftragswertes.
Die Referenzen sollten nicht älter als 3 Jahre sein.
Sofern ein Bieter nicht über die oben genannten Referenzen in ausreichendem Umfang verfügt, hat er glaubhaft darzulegen, dass seine fachliche Eignung sowie seine technischen Möglichkeiten ausreichend sind, um die zu vergebende Leistung erfolgreich erfüllen zu können.
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Weiterhin macht der Bieter folgende Angaben:
— Angabe der Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Jahren,
— Angaben über die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die für das Projekt vorgesehen sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen und der Durchsetzung etwaiger Mängelansprüche des AG hat der AN eine uneingeschränkte und selbstschuldnerische (Erfüllungs- und Gewährleistungs-)Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder einer sonstigen, als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Bank unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage in Höhe von 5 % des (Gesamt-)Auftragswertes zu leisten (vgl. Ziff.13 AzA + § 13 Vertrag). Das Vorliegen der Bürgschaft im Original ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Anlage E 04 Zahlungsplan der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
(1) Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig;
(2) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen.
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Für die o.g. Erklärung über die Bietergemeinschaft kann der Vordruck in Anlage E 05 der Vergabeunterlagen verwendet werden.
(3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die Regelungen gemäß Ziffer 20.4 AzA zu beachten;
(4) Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-06-17 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (90 %)
2. Benutzerführung (Konzept) (10 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund Service GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Gunilla Kiock / Ingolf Hetzel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-06-01 📅
Datum des Endes: 2011-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: mobileKG
Zusätzliche Informationen
(1) Fragen und Hinweise von Bietern sowie die Auskünfte des Auftraggebers dazu werden allen Bietern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, soweit diese wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten. Die Bereitstellung dieser zusätzlichen Informationen an alle Bieter erfolgt ausschließlich über die in Absatz 2 beschriebene Webseite;
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(2) Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabeverfahrens stellt der Auftraggeber folgende Informationen über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung:
— Vergabeunterlagen (Stand Bekanntmachung der Ausschreibung),
— Zusätzliche Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformationen).
Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. Erst nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Information der Bieter wieder (ausschließlich) in schriftlicher Form.
Vgl. auch Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 6 Abs. 4+5.
Nachr. HAD-Ref.: 2106/18.
Nachr. V-Nr/AKZ: mobileKG.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (0:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 032-052791 (2011-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt am Main

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 103-168192
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 32-052791
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 2106/23 nachr. V-Nr/AKZ: mobile KG.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: mobile KG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene (RMV-Gebiet),

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-05-18 📅
Postanschrift: Wielandstr. 12
Postort: Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Quelle: OJS 2011/S 103-168192 (2011-05-26)