Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Auftraggeber), vergibt den Auftrag, im Rahmen des Ausbaus der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen zu erbringen. Hierbei sind von Mundhöhlenabstrichen nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus 17 DAD-Merkmalsystemen der bundesdeutschen DNA-Analyse-Datei zu erstellen. Es handelt sich hierbei um die derzeitigen 12 DAD-Merkmalsysteme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin) sowie den zusätzlichen fünf DAD-Merkmalsystemen (D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045). Grundlage hierfür ist der Beschluss der Europäischen Union.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2011-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Menge oder Umfang:
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen drei Jahre wird seitens des Landeskriminalamtes mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 10 000 Mundhöhlenabstrichen pro Jahr gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg, oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden.Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden.600 000,00
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen drei Jahre wird seitens des Landeskriminalamtes mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 10 000 Mundhöhlenabstrichen pro Jahr gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg, oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden.Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden.600 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 600 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Taubenheimstr. 85
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.lka-bw.de🌏
E-Mail: stuttgart.lka.120@polizei.bwl.de📧
Telefon: +49 7115401-2173/2131📞
Fax: +49 7115401-2125 📠
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Auftraggeber), vergibt den Auftrag, im Rahmen des Ausbaus der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen zu erbringen. Hierbei sind von Mundhöhlenabstrichen nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus 17 DAD-Merkmalsystemen der bundesdeutschen DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Auftraggeber), vergibt den Auftrag, im Rahmen des Ausbaus der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen zu erbringen. Hierbei sind von Mundhöhlenabstrichen nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus 17 DAD-Merkmalsystemen der bundesdeutschen DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
Es handelt sich hierbei um die derzeitigen 12 DAD-Merkmalsysteme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin) sowie den zusätzlichen fünf DAD-Merkmalsystemen (D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045). Grundlage hierfür ist der Beschluss der Europäischen Union.
Es handelt sich hierbei um die derzeitigen 12 DAD-Merkmalsysteme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin) sowie den zusätzlichen fünf DAD-Merkmalsystemen (D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045). Grundlage hierfür ist der Beschluss der Europäischen Union.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 1
Kurze Beschreibung:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.
Menge oder Umfang: Ca. 5000 Mundhöhlenabstriche.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bei den aufgeführten Losen 1 und 2 handelt es sich um Mengenlose, die sich am erwarteten Fallaufkommen, geografisch zugeordneter Dienststellen orientieren. Es wird durch gezielte Steuerung gewährleistet, dass den einzelnen Losen entsprechend Ihrer Größe die Fälle im gewünschten Zahlenverhältnis zugeteilt werden. Die Steuerung erfolgt in erster Näherung durch regionale Aufteilung, entsprechend der Losgröße. Sollte ein erhebliches Ungleichgewicht bei der Zuteilung der Fälle eintreten, wird dahingehend nachgesteuert, dass der Auftragnehmer mit den geringsten Fallzahlen anteilig mehr Fälle erhält, bis ein Gleichgewicht wieder hergestellt ist.
Bei den aufgeführten Losen 1 und 2 handelt es sich um Mengenlose, die sich am erwarteten Fallaufkommen, geografisch zugeordneter Dienststellen orientieren. Es wird durch gezielte Steuerung gewährleistet, dass den einzelnen Losen entsprechend Ihrer Größe die Fälle im gewünschten Zahlenverhältnis zugeteilt werden. Die Steuerung erfolgt in erster Näherung durch regionale Aufteilung, entsprechend der Losgröße. Sollte ein erhebliches Ungleichgewicht bei der Zuteilung der Fälle eintreten, wird dahingehend nachgesteuert, dass der Auftragnehmer mit den geringsten Fallzahlen anteilig mehr Fälle erhält, bis ein Gleichgewicht wieder hergestellt ist.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 2
Menge oder Umfang: Ca. 5 000 Mundhöhlenabstriche.
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen drei Jahre wird seitens des Landeskriminalamtes mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 10 000 Mundhöhlenabstrichen pro Jahr gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg, oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden.
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen drei Jahre wird seitens des Landeskriminalamtes mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 10 000 Mundhöhlenabstrichen pro Jahr gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg, oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden.
Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden.
Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dies spätestens 4 Monate vor Ende des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzeigt bzw. wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 4 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dies spätestens 4 Monate vor Ende des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzeigt bzw. wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 4 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 8 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: BWLKA-120-MHA-2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Bundeszentralregister oder - in Ermangelung eines solchen - gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des/der Geschäftsführer,
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen/der Auftragnehmer weder in Liquidation befindet, noch dass über das Vermögen des Unternehmens/des Auftragnehmers das Insolvenz- bzw. vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist,
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen/der Auftragnehmer weder in Liquidation befindet, noch dass über das Vermögen des Unternehmens/des Auftragnehmers das Insolvenz- bzw. vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist,
— Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden,
— Ggf. Eigenerklärung, dass bei Ausführung des Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit in entsprechender Form vorliegt bzw. einschlägige Rechtsgrundlagen dazu ermächtigen,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 500 000 EUR für Personenschäden und 250 000 EUR für Sachschäden über die gesamte Laufzeit des vorgesehenen Rahmenvertrages,
— Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ggf. Eigenerklärung, dass bei Durchführung des zukünftigen Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die erforderlichen Mittel zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung, dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Fachbereich Naturwissenschaften oder Medizin verfügen.
Eigenerklärung, dass das mit den Analysen betraute Laborpersonal über eine adäquate Assistentenausbildung in den oben genannten Fachgebieten oder einer nahe verwandte Fachrichtung verfügt.
Alle verfügbaren Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen lückenlos seit 2006 oder vergleichbare Zertifikate, bei denen einige oder alle der 17 DAD-Systeme lückenlos seit 2006 (die derzeitigen zwölf DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin sowie die zusätzlichen fünf DAD-Merkmalsysteme D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045) für Vergleichsproben geprüft wurden (Kopien).
Alle verfügbaren Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen lückenlos seit 2006 oder vergleichbare Zertifikate, bei denen einige oder alle der 17 DAD-Systeme lückenlos seit 2006 (die derzeitigen zwölf DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin sowie die zusätzlichen fünf DAD-Merkmalsysteme D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045) für Vergleichsproben geprüft wurden (Kopien).
Dies sind im Einzelnen:
— für 2007 mindestens die neun DAD-Merkmalsysteme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51 und Amelogenin,
— für 2008 und 2009 mindestens die zwölf DAD-Merkmalsysteme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin,
— für 2010 die zwölf DAD-Merkmalsysteme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin sowie die zusätzlichen fünf DAD-Merkmalsysteme D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045.
Falls die Zertifikate für 2010 bei Einreichen des Angebotes noch nicht vorliegen, ist mindestens die Erklärung über erfolgreiche Teilnahme in den benannten DAD-Systemen vorzulegen. Die Zertifikate sind dann unverzüglich nach Erhalt nachzureichen.
Maßgebend hierfür ist, dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler bei den entsprechenden Ringversuchen, entweder bei der Institution des Bieters oder bei einer anderen Institution, mitverantwortlich beteiligt waren.
Eine gültige Akkreditierung nach internationalem Standard, z.B. DIN EN I-SO/IEC 17025, für die zu beauftragende Tätigkeit: Urkunde oder Bescheinigung von DAKKS oder einer in der EU gleichwertigen Institution über eine erfolgreiche Begutachtung zum Ende der Angebotsfrist bzw. einer gesetzten Nachfrist (die Urkunde ist nach Erhalt vorzulegen, spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsbeginn). Die Gültigkeit der Akkreditierung muss während der gesamten Vertragsdauer gewährleistet sein.
Eine gültige Akkreditierung nach internationalem Standard, z.B. DIN EN I-SO/IEC 17025, für die zu beauftragende Tätigkeit: Urkunde oder Bescheinigung von DAKKS oder einer in der EU gleichwertigen Institution über eine erfolgreiche Begutachtung zum Ende der Angebotsfrist bzw. einer gesetzten Nachfrist (die Urkunde ist nach Erhalt vorzulegen, spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsbeginn). Die Gültigkeit der Akkreditierung muss während der gesamten Vertragsdauer gewährleistet sein.
Darlegung des Organisationsablaufes der gesamten Probenbearbeitung sowie die schriftliche, detaillierte Darlegung der technischen Ausstattung einschließlich aller Analyseparameter und verwendeter Analysekits. Es muss dargelegt werden, wie eine Probenvertauschung im Auftragslabor ausgeschlossen wird.
Darlegung des Organisationsablaufes der gesamten Probenbearbeitung sowie die schriftliche, detaillierte Darlegung der technischen Ausstattung einschließlich aller Analyseparameter und verwendeter Analysekits. Es muss dargelegt werden, wie eine Probenvertauschung im Auftragslabor ausgeschlossen wird.
Darlegung aller organisatorischen und technischen Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie der betriebsinternen Qualitätskontrolle (z.B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals), der Fehlervermeidung und der Vermeidung von Probenvertauschungen.
Darlegung aller organisatorischen und technischen Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie der betriebsinternen Qualitätskontrolle (z.B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals), der Fehlervermeidung und der Vermeidung von Probenvertauschungen.
Darstellung der routinemäßigen Validierung von…
… Sondertypen sowie das entsprechende Auswerteverfahren.
… Homozygotien sowie das entsprechende Auswerteverfahren.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-04-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-04-01 📅
Öffnungsort: Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Liebel / Fr. Prohaska
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BWLKA-120-MHA-2011
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2, 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: (siehe Ziffer I.1)
Wiederkehrender Auftrag
2015.
Quelle: OJS 2011/S 033-054776 (2011-02-14)