Mit der Einführung eines multimedialen Redaktions- und Planungssystems soll ein mehrstufiges und flexibles Planungswerkzeug für Hörfunk, Fernsehen und Online geschaffen werden. Das Konzept geht von einer unternehmensweiten Agenda aller relevanten Informationen und Ereignisse aus, in die neben einer Themen- und Ereignisvorschau alle journalistischen Abteilungen des Hauses redaktionellen Input liefern. Daraus leiten sich die redaktionelle Planung und die Sendeabwicklung ab. Durch das gemeinsame Redaktionssystem soll der gesamte Workflow von der Planung über die Produktion, zum Ausspiel bis hin zur Archivierung unterstützt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Masurenallee 8-14
Postleitzahl: 14057
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.rbb-online.de/unternehmen/unternehmen/unternehmen.html🌏
E-Mail: einkauf@rbb-online.de📧
Fax: +49 309799343519 📠
Zu I.1) Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten der Vergabestelle (I.1)) unter Angabe des Vergabeverfahrens des AG (siehe IV.1.1)) unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail, Adresse) bekannt zu geben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
Zu III.2) Teilnahmebedingungen: Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3)). Sie haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich aber grundsätzlich nicht um Mindestbedingungen.
Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen, (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der genannten Kontaktstelle, Sekretariat Einkauf, 7. Etage, Raum 05.07.635) – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Umschlag ist geschlossen an die genannte Kontaktstelle zu senden. Weiterhin ist der Umschlag wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag - "Multimediales Redaktions- und Planungssystem".
Achtung! Bitte nicht öffnen!
Geforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)),
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewerbungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 80 Punkte erreichen kann.
Von diesen 80 Punkten entfallen:
— Max. 50 Punkte auf die Bewertung der Referenzen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen und die Anzahl der Referenzprojekte) und max. 30 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Lage, gemäß III.2.1) und III.2.2).
Die Bewertungsmatrix zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb kann auf Nachfrage von der Vergabestelle bezogen werden.
Zu IV.2.1) Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (siehe IV.2.1)).
Es werden 2 Zuschlagskriterien angewandt.
1. Bewertung der Workflows (67 %). Dabei wird die Umsetzungsqualtiät ausgewählter Arbeitsabläufe bewertet,
2. Bewertung des Neuentwicklungsaufwands (33 %). Der rbb hat ein Interesse bei einem derart komplexen System auf eine bewährte Software zurückzugreifen. Je weniger Neuentwicklung notwendig ist, desto niedriger das entstehende Risiko. Für beide Kriterien werden Leistungspunkte vergeben.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Qualität der Leistung und des Preises erteilt. Hierfür wird die Leistung ins Verhältnis zum Preis gesetzt. Anhand der sich ergebenden Kennzahl wird der Rang ermittelt.
Sofern die nach der "Einfachen Richtwertmethode" (nach UfAB V) gebildete Kennzahl verschiedener Angebote absolut identisch ist, wird das preisgünstigste Angebot berücksichtigt.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden für alle zugänglich auf der Internetseite des rbb unter http://www.rbb-online.de/unternehmen/eu_weite_vergaben/eu_weite_vergaben.html veröffentlicht.
Zu I.1) Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten der Vergabestelle (I.1)) unter Angabe des Vergabeverfahrens des AG (siehe IV.1.1)) unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail, Adresse) bekannt zu geben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
Zu III.2) Teilnahmebedingungen: Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3)). Sie haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich aber grundsätzlich nicht um Mindestbedingungen.
Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen, (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der genannten Kontaktstelle, Sekretariat Einkauf, 7. Etage, Raum 05.07.635) – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Umschlag ist geschlossen an die genannte Kontaktstelle zu senden. Weiterhin ist der Umschlag wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag - "Multimediales Redaktions- und Planungssystem".
Achtung! Bitte nicht öffnen!
Geforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)),
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewerbungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 80 Punkte erreichen kann.
Von diesen 80 Punkten entfallen:
— Max. 50 Punkte auf die Bewertung der Referenzen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen und die Anzahl der Referenzprojekte) und max. 30 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Lage, gemäß III.2.1) und III.2.2).
Die Bewertungsmatrix zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb kann auf Nachfrage von der Vergabestelle bezogen werden.
Zu IV.2.1) Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (siehe IV.2.1)).
Es werden 2 Zuschlagskriterien angewandt.
1. Bewertung der Workflows (67 %). Dabei wird die Umsetzungsqualtiät ausgewählter Arbeitsabläufe bewertet,
2. Bewertung des Neuentwicklungsaufwands (33 %). Der rbb hat ein Interesse bei einem derart komplexen System auf eine bewährte Software zurückzugreifen. Je weniger Neuentwicklung notwendig ist, desto niedriger das entstehende Risiko. Für beide Kriterien werden Leistungspunkte vergeben.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Qualität der Leistung und des Preises erteilt. Hierfür wird die Leistung ins Verhältnis zum Preis gesetzt. Anhand der sich ergebenden Kennzahl wird der Rang ermittelt.
Sofern die nach der "Einfachen Richtwertmethode" (nach UfAB V) gebildete Kennzahl verschiedener Angebote absolut identisch ist, wird das preisgünstigste Angebot berücksichtigt.
Mit der Einführung eines multimedialen Redaktions- und Planungssystems soll ein mehrstufiges und flexibles Planungswerkzeug für Hörfunk, Fernsehen und Online geschaffen werden. Das Konzept geht von einer unternehmensweiten Agenda aller relevanten Informationen und Ereignisse aus, in die neben einer Themen- und Ereignisvorschau alle journalistischen Abteilungen des Hauses redaktionellen Input liefern. Daraus leiten sich die redaktionelle Planung und die Sendeabwicklung ab. Durch das gemeinsame Redaktionssystem soll der gesamte Workflow von der Planung über die Produktion, zum Ausspiel bis hin zur Archivierung unterstützt werden.
Mit der Einführung eines multimedialen Redaktions- und Planungssystems soll ein mehrstufiges und flexibles Planungswerkzeug für Hörfunk, Fernsehen und Online geschaffen werden. Das Konzept geht von einer unternehmensweiten Agenda aller relevanten Informationen und Ereignisse aus, in die neben einer Themen- und Ereignisvorschau alle journalistischen Abteilungen des Hauses redaktionellen Input liefern. Daraus leiten sich die redaktionelle Planung und die Sendeabwicklung ab. Durch das gemeinsame Redaktionssystem soll der gesamte Workflow von der Planung über die Produktion, zum Ausspiel bis hin zur Archivierung unterstützt werden.
Dauer: 21 Monate
Referenznummer: VE 10.01.025
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angaben über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bieter hat mit der Bewerbung eine Eigenerklärung nach folgendem Muster einzureichen.
Eigenerklärung:
Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptauftragnehmer als auch von allen Sub- bzw. Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben!
Erklärung der Frau/des Herrn.
... handelnd für das Unternehmen ... (vollständige Anschrift).
Telefon:...
Telefax:...
E-Mail:... als:
— Bewerber/Bieter,
— Sub- bzw. Nachunternehmer des Bieters,
— Mitglied der Bietergemeinschaft ... (zutreffendes bitte ankreuzen und die Bezeichnung des Bieters bzw. der BIGE ergänzen!).
Ich erkläre,
1. dass wir im Handelsregister bei dem Amtsgericht ... (vom Bieter auszufüllen) zu der Nr. ... (vom Bieter auszufüllen) eingetragen sind,
2. dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen,
3. dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden sind.
Ich erkläre ferner,
1. dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenz oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
3. dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt,
4. dass eine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen den Haushalt richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder;
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen die Vorschriften gleichgestellt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen die Vorschriften gleichgestellt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten.
Person vorliegt. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben.
Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe in der vorstehenden Erklärung:
1. den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann ... Unterschriften. ... Datum.
Ein Muster dieser Erklärung kann auf der Internetadresse http://www.rbb-online.de/ unternehmen/eu_weite_vergaben/ eu_weite_vergaben.html heruntergeladen werden.
Die Vorlage der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
2. Bonitätsprüfung
Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern.
Diese Vorlage ist eine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten bei öffentlichen oder kommerziellen Rundfunkveranstaltern mit vergleichbarem Inhalt und einem Finanzvolumen von mindestens 500 000 Euro seit dem Jahr 2006. Es gilt der Zeitpunkt der Beauftragung.
Es sind max. 5 Referenz-Projekte anzuführen.
Bei der Auswahl sind die Projekte, die der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang am nächsten kommen, zu berücksichtigen.
Die Darstellung soll in Tabellenform wie folgt angelegt werden:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners und der zuständige Projektleiter beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Auftrags-/Planungssumme gesamt und ggf. Anteil des Bewerbers,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beschreibung der Leistung in technischer Hinsicht sowie den Umfang der erbrachten Leistung.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt.
Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen.
Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach einem Punktesystem (vgl. dazu die Ausführungen unter VI.3) "Sonstige Informationen").
Die Vorlage der Referenzen ist eine Mindestanforderung.
2. Personelle Ausstattung:
Im Rahmen der Eignungsprüfung ist die durchschnittliche Anzahl der beschäftigen Arbeitskräfte pro Jahr für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für Vorauszahlungen und Nacherfüllungsansprüche sind die Vorlagen von unbefristeten selbstschuldnerischen für den rbb kostenfreien Bürgschaften nach dem Muster des rbb vorgesehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen grundsätzlich nach VOL/B. Davon abweichend gilt hier: 20 % nach Auftragsbestätigung, 20 % nach Freigabe der Feinspezifikation, 20 % nach Freigabe zum Ausrollen, 10 % nachdem die Hälfte aller Nutzer nachweislich am System arbeiten können, 30 % nach Abnahme des Gesamtsystems, 5 % Gewährleistungseinbehalt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungen erfolgen grundsätzlich nach VOL/B. Davon abweichend gilt hier: 20 % nach Auftragsbestätigung, 20 % nach Freigabe der Feinspezifikation, 20 % nach Freigabe zum Ausrollen, 10 % nachdem die Hälfte aller Nutzer nachweislich am System arbeiten können, 30 % nach Abnahme des Gesamtsystems, 5 % Gewährleistungseinbehalt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Der Wechsel von Mitgliedern der Bietergemeinschaft nach der Eingangsfrist ist nicht zulässig.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertung Workflow - siehe Erläuterung unter VI.3) (67)
2. Bewertung Neuentwicklung - siehe Erläuterung unter VI.3) (33)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg
Kontakt
Kontaktperson: Sekretariat Einkauf 05.07.635
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE 10.01.025
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten der Vergabestelle (I.1)) unter Angabe des Vergabeverfahrens des AG (siehe IV.1.1)) unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail, Adresse) bekannt zu geben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
Zu I.1) Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten der Vergabestelle (I.1)) unter Angabe des Vergabeverfahrens des AG (siehe IV.1.1)) unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail, Adresse) bekannt zu geben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
Zu III.2) Teilnahmebedingungen: Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3)). Sie haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich aber grundsätzlich nicht um Mindestbedingungen.
Zu III.2) Teilnahmebedingungen: Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3)). Sie haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich aber grundsätzlich nicht um Mindestbedingungen.
Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss.
Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen, (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der genannten Kontaktstelle, Sekretariat Einkauf, 7. Etage, Raum 05.07.635) – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen, (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der genannten Kontaktstelle, Sekretariat Einkauf, 7. Etage, Raum 05.07.635) – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Umschlag ist geschlossen an die genannte Kontaktstelle zu senden. Weiterhin ist der Umschlag wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag - "Multimediales Redaktions- und Planungssystem".
Achtung! Bitte nicht öffnen!
Geforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)),
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewerbungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 80 Punkte erreichen kann.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewerbungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 80 Punkte erreichen kann.
Von diesen 80 Punkten entfallen:
— Max. 50 Punkte auf die Bewertung der Referenzen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen und die Anzahl der Referenzprojekte) und max. 30 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Lage, gemäß III.2.1) und III.2.2).
— Max. 50 Punkte auf die Bewertung der Referenzen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen und die Anzahl der Referenzprojekte) und max. 30 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Lage, gemäß III.2.1) und III.2.2).
Die Bewertungsmatrix zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb kann auf Nachfrage von der Vergabestelle bezogen werden.
Zu IV.2.1) Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (siehe IV.2.1)).
Es werden 2 Zuschlagskriterien angewandt.
1. Bewertung der Workflows (67 %). Dabei wird die Umsetzungsqualtiät ausgewählter Arbeitsabläufe bewertet,
2. Bewertung des Neuentwicklungsaufwands (33 %). Der rbb hat ein Interesse bei einem derart komplexen System auf eine bewährte Software zurückzugreifen. Je weniger Neuentwicklung notwendig ist, desto niedriger das entstehende Risiko. Für beide Kriterien werden Leistungspunkte vergeben.
2. Bewertung des Neuentwicklungsaufwands (33 %). Der rbb hat ein Interesse bei einem derart komplexen System auf eine bewährte Software zurückzugreifen. Je weniger Neuentwicklung notwendig ist, desto niedriger das entstehende Risiko. Für beide Kriterien werden Leistungspunkte vergeben.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Qualität der Leistung und des Preises erteilt. Hierfür wird die Leistung ins Verhältnis zum Preis gesetzt. Anhand der sich ergebenden Kennzahl wird der Rang ermittelt.
Sofern die nach der "Einfachen Richtwertmethode" (nach UfAB V) gebildete Kennzahl verschiedener Angebote absolut identisch ist, wird das preisgünstigste Angebot berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
— wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß innerhalb von maximal 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), insbesondere § 107 GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Quelle: OJS 2011/S 107-176486 (2011-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu I.1) Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten der Vergabestelle (I.1) unter Angabe des Vergabeverfahrens des AG (siehe IV.1.1) unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail, Adresse) bekannt zu geben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
Zu III.2) Teilnahmebedingungen: Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3). Sie haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich aber grundsätzlich nicht um Mindestbedingungen.
Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen, (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der genannten Kontaktstelle, Sekretariat Einkauf, 7. Etage, Raum 05.07.635) – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Umschlag ist geschlossen an die genannte Kontaktstelle zu senden. Weiterhin ist der Umschlag wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag - "Multimediales Redaktions- und Planungssystem"
Achtung! Bitte nicht öffnen!
Geforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3);
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen;
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewerbungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 80 Punkte erreichen kann.
Von diesen 80 Punkten entfallen:
— Max.50 Punkte auf die Bewertung der Referenzen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen und die Anzahl der Referenzprojekte) und max. 30 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Lage, gemäß III.2.1 und III.2.2). Die Bewertungsmatrix zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb kann auf Nachfrage von der Vergabestelle bezogen werden.
Zu IV.2.1) Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (siehe IV.2.1).
Es werden zwei Zuschlagskriterien angewandt.
1. Bewertung der Workflows (67 %). Dabei wird die Umsetzungsqualtiät ausgewählter Arbeitsabläufe bewertet;
2. Bewertung des Neuentwicklungsaufwands (33 %). Der rbb hat ein Interesse bei einem derart komplexen System auf eine bewährte Software zurückzugreifen. Je weniger Neuentwicklung notwendig ist, desto niedriger das entstehende Risiko. Für beide Kriterien werden Leistungspunkte vergeben.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Qualität der Leistung und des Preises erteilt. Hierfür wird die Leistung ins Verhältnis zum Preis gesetzt. Anhand der sich ergebenden Kennzahl wird der Rang ermittelt.
Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ (nach UfAB V) gebildete Kennzahl verschiedener Angebote absolut identisch ist, wird das preisgünstigste Angebot berücksichtigt.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden für alle zugänglich auf der Internetseite des rbb unter http://www.rbb-online.de/unternehmen/eu_weite_vergaben/eu_weite_vergaben.html veröffentlicht.
VI.
Zu I.1) Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten der Vergabestelle (I.1) unter Angabe des Vergabeverfahrens des AG (siehe IV.1.1) unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail, Adresse) bekannt zu geben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
Zu III.2) Teilnahmebedingungen: Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3). Sie haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich aber grundsätzlich nicht um Mindestbedingungen.
Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen, (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der genannten Kontaktstelle, Sekretariat Einkauf, 7. Etage, Raum 05.07.635) – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Umschlag ist geschlossen an die genannte Kontaktstelle zu senden. Weiterhin ist der Umschlag wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag - "Multimediales Redaktions- und Planungssystem"
Achtung! Bitte nicht öffnen!
Geforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3);
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen;
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewerbungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 80 Punkte erreichen kann.
Von diesen 80 Punkten entfallen:
— Max.50 Punkte auf die Bewertung der Referenzen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen und die Anzahl der Referenzprojekte) und max. 30 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Lage, gemäß III.2.1 und III.2.2). Die Bewertungsmatrix zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb kann auf Nachfrage von der Vergabestelle bezogen werden.
Zu IV.2.1) Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (siehe IV.2.1).
Es werden zwei Zuschlagskriterien angewandt.
1. Bewertung der Workflows (67 %). Dabei wird die Umsetzungsqualtiät ausgewählter Arbeitsabläufe bewertet;
2. Bewertung des Neuentwicklungsaufwands (33 %). Der rbb hat ein Interesse bei einem derart komplexen System auf eine bewährte Software zurückzugreifen. Je weniger Neuentwicklung notwendig ist, desto niedriger das entstehende Risiko. Für beide Kriterien werden Leistungspunkte vergeben.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Qualität der Leistung und des Preises erteilt. Hierfür wird die Leistung ins Verhältnis zum Preis gesetzt. Anhand der sich ergebenden Kennzahl wird der Rang ermittelt.
Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ (nach UfAB V) gebildete Kennzahl verschiedener Angebote absolut identisch ist, wird das preisgünstigste Angebot berücksichtigt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-20 📅
Name: ANNOVA Systems GmbH
Postanschrift: Dachauer Straße 124
Postort: München
Postleitzahl: 80637
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 039-062621 (2012-02-23)