Werden die unter III.2.1, III.2.2 und III2.3 geforderten Nachweise/Erklärungen/Angaben mit dem Angebot nicht vorgelegt, wird das Angebot bei der Angebotswertung ausgeschlossen. Es ist möglich, dass die geforderten Nachweise und Angaben auch über die Liste vom "Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen" nachgewiesen werden. Derzeit ist eine elektronische Angebotsabgabe nicht möglich.