Es ist vorgesehen, den Wirtschaftsteilnehmern der engeren Wahl die erforderliche Aufgabenstellung zur Erarbeitung eines vorentwurfsähnlichen Lösungskonzepts zukommen zu lassen. Gemäß VOF § 13 (3) wird für diese Ausarbeitung ein Honorar von 5 000 EUR gezahlt. Der eingereichte Lösungsansatz darf einem noch genau benannten Gremium vorgestellt werden.