Die Grundschule Deisenhofen soll um einen Neubau sowie um eine Mehrfachsporthalle erweitert werden. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI für diese Bauvorhaben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Das Raumprogramm sieht für die Grundschule Deisenhofen eine Gesamtfläche von 2 357 m² vor. Für den geplanten Neubau ergibt sich unter Abzug der Flächen eines Bestandsbaus (552 m²), der ohne erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz auch künftig weiter genutzt werden soll, eine zu errichtende Nutzfläche von insgesamt 1 805 m². Ein weiterer Bestandsbau (ca. 1 350 m²) soll im Zuge der Errichtung des Neubaus abgerissen werden, wobei der laufende Schulbetrieb auf dem Gelände während der Baumaßnahmen mit einem möglichst geringen Eingriff zu gewährleisten ist. Für die Mehrfachsporthalle ist im Raumprogramm eine wettkampftaugliche 3-fach Schulporthalle samt erforderlicher Nebenräume mit einer Gesamtfläche von 2 234 m² (1 269 m² Primär- und 965 m² Sekundärflächen) vorgesehen. Alternativ wird eine Sanierung der bestehenden Schulturnhalle (unter Abbruch der vorhandenen Nebenräume) mit Angliederung einer wettkampftauglichen 2 ½-fach Schulsporthalle untersucht. Ferner wird die Angliederung einer untergeordneten Tribünenanlage geprüft. Die Mehrfachsporthalle wird möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Bauabschnitt errichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2011-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Menge oder Umfang:
Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI sowie evtl. besondere Leistungen nach § 3 Abs. 3 HOAI (s. Ziffer II.2.2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Oberhaching
Postanschrift: Alpenstraße 11
Postleitzahl: 82041
Postort: Oberhaching
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhaching.de🌏
E-Mail: gerhard.jaeger@oberhaching.de📧
Fax: +49 8961377230 📠
Die für den Teilnahmeantrag zu verwendenden Bewerbungsbögen einschließlich Formblätter können unter der e-mail Adresse "Kathrin.Wagner@oberhaching.de" angefordert werden. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung: "Teilnahmeantrag Grundschule Deisenhofen- Tragwerksplanung" bei der unter Ziffer I.1) Anschrift per Post oder persönlich einzureichen. Das Einreichen von Teilnahmeanträgen oder Bewerbungsunterlagen per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
Die für den Teilnahmeantrag zu verwendenden Bewerbungsbögen einschließlich Formblätter können unter der e-mail Adresse "Kathrin.Wagner@oberhaching.de" angefordert werden. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung: "Teilnahmeantrag Grundschule Deisenhofen- Tragwerksplanung" bei der unter Ziffer I.1) Anschrift per Post oder persönlich einzureichen. Das Einreichen von Teilnahmeanträgen oder Bewerbungsunterlagen per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Deisenhofen soll um einen Neubau sowie um eine Mehrfachsporthalle erweitert werden. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI für diese Bauvorhaben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Grundschule Deisenhofen soll um einen Neubau sowie um eine Mehrfachsporthalle erweitert werden. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI für diese Bauvorhaben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Das Raumprogramm sieht für die Grundschule Deisenhofen eine Gesamtfläche von 2 357 m² vor. Für den geplanten Neubau ergibt sich unter Abzug der Flächen eines Bestandsbaus (552 m²), der ohne erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz auch künftig weiter genutzt werden soll, eine zu errichtende Nutzfläche von insgesamt 1 805 m². Ein weiterer Bestandsbau (ca. 1 350 m²) soll im Zuge der Errichtung des Neubaus abgerissen werden, wobei der laufende Schulbetrieb auf dem Gelände während der Baumaßnahmen mit einem möglichst geringen Eingriff zu gewährleisten ist.
Das Raumprogramm sieht für die Grundschule Deisenhofen eine Gesamtfläche von 2 357 m² vor. Für den geplanten Neubau ergibt sich unter Abzug der Flächen eines Bestandsbaus (552 m²), der ohne erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz auch künftig weiter genutzt werden soll, eine zu errichtende Nutzfläche von insgesamt 1 805 m². Ein weiterer Bestandsbau (ca. 1 350 m²) soll im Zuge der Errichtung des Neubaus abgerissen werden, wobei der laufende Schulbetrieb auf dem Gelände während der Baumaßnahmen mit einem möglichst geringen Eingriff zu gewährleisten ist.
Für die Mehrfachsporthalle ist im Raumprogramm eine wettkampftaugliche 3-fach Schulporthalle samt erforderlicher Nebenräume mit einer Gesamtfläche von 2 234 m² (1 269 m² Primär- und 965 m² Sekundärflächen) vorgesehen. Alternativ wird eine Sanierung der bestehenden Schulturnhalle (unter Abbruch der vorhandenen Nebenräume) mit Angliederung einer wettkampftauglichen 2 ½-fach Schulsporthalle untersucht. Ferner wird die Angliederung einer untergeordneten Tribünenanlage geprüft. Die Mehrfachsporthalle wird möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Bauabschnitt errichtet.
Für die Mehrfachsporthalle ist im Raumprogramm eine wettkampftaugliche 3-fach Schulporthalle samt erforderlicher Nebenräume mit einer Gesamtfläche von 2 234 m² (1 269 m² Primär- und 965 m² Sekundärflächen) vorgesehen. Alternativ wird eine Sanierung der bestehenden Schulturnhalle (unter Abbruch der vorhandenen Nebenräume) mit Angliederung einer wettkampftauglichen 2 ½-fach Schulsporthalle untersucht. Ferner wird die Angliederung einer untergeordneten Tribünenanlage geprüft. Die Mehrfachsporthalle wird möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Bauabschnitt errichtet.
Beschreibung der Optionen:
Es werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 nach § 49 HOAI beauftragt. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen erfolgt stufenweise; ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung besteht jeweils nicht.
Nach Bedarf können auch besondere Leistungen nach § 3 Abs. 3 HOAI beauftragt werden (Anhang 2 Ziffer 2.10 HOAI sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der beschriebenen Maßnahme).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhaching.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Name, Anschrift und Rechtsform des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder und Angabe des vertretungsberechtigten Mitglieds).
(2) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF); Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Ansprechpartner des vertretungsberechtigten Mitglieds zu benennen; die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären; es ist ferner anzugeben, welches Mitglied welche Teilleistung übernimmt; Angabe, ob und in welchem Umfang beabsichtigt ist, Unteraufträge zu vergeben.
(2) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF); Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Ansprechpartner des vertretungsberechtigten Mitglieds zu benennen; die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären; es ist ferner anzugeben, welches Mitglied welche Teilleistung übernimmt; Angabe, ob und in welchem Umfang beabsichtigt ist, Unteraufträge zu vergeben.
(3) verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die geforderten Angaben Bewerbungsbögen zur Verfügung (Näheres siehe Ziffer VI.3)
(3) verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die geforderten Angaben Bewerbungsbögen zur Verfügung (Näheres siehe Ziffer VI.3)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR für Sachschäden, 1 500 000 EUR für Personenschäden und € 1,5 Mio. für Vermögensschäden (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR für Sachschäden, 1 500 000 EUR für Personenschäden und € 1,5 Mio. für Vermögensschäden (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
(2) Erklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (Leistungen nach § 49 HOAI für Schulgebäude und Mehrfachsporthallen), in den Jahren 2009, 2010, 2011, für jedes Jahr gesondert (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil). Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die geforderten Angaben Bewerbungsbögen zur Verfügung (Näheres siehe Ziffer VI.3)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Erklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (Leistungen nach § 49 HOAI für Schulgebäude und Mehrfachsporthallen), in den Jahren 2009, 2010, 2011, für jedes Jahr gesondert (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil). Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die geforderten Angaben Bewerbungsbögen zur Verfügung (Näheres siehe Ziffer VI.3)
Mindeststandards:
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. Versicherbarkeit ist Mindestbedingung für die Teilnahme.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A) Benennung der/des für die Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI vorgesehenen Planer/s und dessen/deren Stellvertreter jeweils unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung, der Betriebszugehörigkeit, der Berufserfahrung
(2) persönlicher Referenzprojekte in den Bereichen "Schulgebäude" und "Mehrfachsporthallen" nach folgender Maßgabe:
(a) Benennung von maximal 3 in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekten, bei denen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI bei Schulgebäuden erbracht wurden,
(b) Benennung von maximal 3 in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekten, bei denen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI bei Mehrfachsporthallen erbracht wurden.
Die Referenzobjekte nach (a) und (b) sind jeweils unter Angabe (aa) einer Beschreibung des Projektes sowie Art und Nutzung des Gebäudes, (bb) der Projektgröße (cc) der Leistungszeit, (dd) der Kosten für Bauwerk-Baukonstruktion (Kostengruppe 300), (ee) der persönlichen Zuständigkeit, (ff) etwaiger besonderer Anforderungen an die Tragwerksplanung und (gg) des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen.
Die Referenzobjekte nach (a) und (b) sind jeweils unter Angabe (aa) einer Beschreibung des Projektes sowie Art und Nutzung des Gebäudes, (bb) der Projektgröße (cc) der Leistungszeit, (dd) der Kosten für Bauwerk-Baukonstruktion (Kostengruppe 300), (ee) der persönlichen Zuständigkeit, (ff) etwaiger besonderer Anforderungen an die Tragwerksplanung und (gg) des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen.
(B) Zudem ist eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass die für die Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI benannten Planer ab März 2012 bereit und in der Lage sind, die Leistungen persönlich vollständig zu erbringen.
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die geforderten Angaben Bewerbungsbögen zur Verfügung (Näheres siehe Ziffer VI.3).
Mindeststandards:
Mindestbedingung ist, dass der/die für die Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI benannten hauptverantwortlichen Planer in den Bereichen Schulbau und Mehrfachsporthalle jeweils mindestens zwei in den letzten 5 Jahren abgeschlossene oder noch laufende Referenzprojekte vorweisen können, die mit den vorliegenden Projekten vergleichbar sind.
Mindestbedingung ist, dass der/die für die Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI benannten hauptverantwortlichen Planer in den Bereichen Schulbau und Mehrfachsporthalle jeweils mindestens zwei in den letzten 5 Jahren abgeschlossene oder noch laufende Referenzprojekte vorweisen können, die mit den vorliegenden Projekten vergleichbar sind.
Weitere Mindestbedingung ist, dass die benannten Planer mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben.
Weitere Mindestbedingung ist die Abgabe der verbindlichen Erklärung zur rechtzeitigen Leistungsfähigkeit der für die Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 49 HOAI benannten Planer.
Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Qualifikation gemäß § 19 VOF.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den Bewerbern, die die Mindestbedingungen erfüllen und nach den vorgelegten Unterlagen (siehe oben Ziffer III.2) grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Referenzen des benannten hauptverantwortlichen Planers im Bereich Schulgebäude (Gewichtung 40 %);
(2) Referenzen des benannten Stellvertreters im Bereich Schulgebäude (Gewichtung 10 %);
(3) Referenzen des benannten hauptverantwortlichen Planers im Bereich Mehrfachsporthalle (Gewichtung 40 %);
(4) Referenzen des benannten Stellvertreters im Bereich Mehrfachsporthalle (Gewichtung 10 %) Bei jedem Kriterium können 0 bis 5 Punkte erreicht werden.
Dabei kommt das umgekehrte Schulnotensystem zur Anwendung (5 = sehr gut/ 0 = ungenügend). Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei ermittelten Werte zu einem Gesamtwert summiert. Die drei Bewerber mit dem höchsten Gesamtwert werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Dabei kommt das umgekehrte Schulnotensystem zur Anwendung (5 = sehr gut/ 0 = ungenügend). Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei ermittelten Werte zu einem Gesamtwert summiert. Die drei Bewerber mit dem höchsten Gesamtwert werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Oberhaching - Bauverwaltung
Herrn Gerhard Jäger
Internetadresse: www.oberhaching.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB).