Neubau eines Schulgebäudes für das Stefan - Andres - Gymnasium Schweich. Neubau einer Mensa für das Stefan - Andres - Schulzentrum Schweich. Neubau Bürgerzentrum der Stadt Schweich mit Bürgersaal, Generationentreff und Gruppenräumen. BGF ca. 6 600 m². BRI ca. 26 800 m³. VE - 0240 Fliesen- und Plattenarbeiten. Fliesen für WC-Räume: ca. 265 m² Bodenfliesen, 30 x 60 cm; ca. 305 m² Wandfliesen, 20 x 60 cm; Fliesen für Küchen- und Lagerbereiche: ca. 145 m² Bodenfliesen, R11, R12, 20 x 20 cm; ca. 125 m² Wandfliesen, 20 x 20 cm. Diverse Anschlüsse und Verfugungsarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Menge oder Umfang:
VE - 0240 Fliesen- und Plattenarbeiten.Fliesen für WC-Räume: ca. 265 m² Bodenfliesen, 30 x 60 cm; ca. 305 m² Wandfliesen, 20 x 60 cm;Fliesen für Küchen- und Lagerbereiche: ca. 145 m² Bodenfliesen, R11, R12, 20 x 20 cm; ca. 165 m² Wandfliesen, 20 x 20 cm.Diverse Anschlüsse und Verfugungsarbeiten.
VE - 0240 Fliesen- und Plattenarbeiten.Fliesen für WC-Räume: ca. 265 m² Bodenfliesen, 30 x 60 cm; ca. 305 m² Wandfliesen, 20 x 60 cm;Fliesen für Küchen- und Lagerbereiche: ca. 145 m² Bodenfliesen, R11, R12, 20 x 20 cm; ca. 165 m² Wandfliesen, 20 x 20 cm.Diverse Anschlüsse und Verfugungsarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch Herrn Landrat Günther Schartz
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.trier-saarburg.de🌏
E-Mail: ulrike.stein@trier-saarburg.de📧
Telefon: +49 651715416📞
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Auftraggeber 1: Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch Herrn Landrat Günther Schartz; Auftraggeber 2: Stadt Schweich, vertreten durch Herrn Bürgermeister Otmar Rößler.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Schulgebäudes für das Stefan - Andres - Gymnasium Schweich.
Neubau einer Mensa für das Stefan - Andres - Schulzentrum Schweich.
Neubau Bürgerzentrum der Stadt Schweich mit Bürgersaal,
Generationentreff und Gruppenräumen.
BGF ca. 6 600 m².
BRI ca. 26 800 m³.
VE - 0240 Fliesen- und Plattenarbeiten.
Fliesen für WC-Räume: ca. 265 m² Bodenfliesen, 30 x 60 cm; ca. 305 m² Wandfliesen, 20 x 60 cm;
Fliesen für Küchen- und Lagerbereiche: ca. 145 m² Bodenfliesen, R11, R12, 20 x 20 cm; ca. 125 m² Wandfliesen, 20 x 20 cm.
Diverse Anschlüsse und Verfugungsarbeiten.
Menge oder Umfang:
VE - 0240 Fliesen- und Plattenarbeiten.
Fliesen für WC-Räume: ca. 265 m² Bodenfliesen, 30 x 60 cm; ca. 305 m² Wandfliesen, 20 x 60 cm;
Fliesen für Küchen- und Lagerbereiche: ca. 145 m² Bodenfliesen, R11, R12, 20 x 20 cm; ca. 165 m² Wandfliesen, 20 x 20 cm.
Diverse Anschlüsse und Verfugungsarbeiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
54338 Schweich.
Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB – Bund-Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010) vorzulegen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Bestätigungen zu den in Formblatt 124 EG geforderten Erklärungen in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB – Bund-Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010) vorzulegen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Bestätigungen zu den in Formblatt 124 EG geforderten Erklärungen in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB – Bund-Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB – Bund-Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010) vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB – Bund-Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010) vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt 236 EG (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB – Bund-Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010) vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt 236 EG (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme zzgl. der jeweils in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer sofern die Auftragssumme mindestens 250 000,00 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Netto Abrechungssumme zzgl. der jeweils in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme zzgl. der jeweils in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer sofern die Auftragssumme mindestens 250 000,00 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Netto Abrechungssumme zzgl. der jeweils in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB / B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter (kaufmännisch und technisch) bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn:
— auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
— gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder per E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt I) genannten Stelle angefordert wurden,
— das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-12-19 📅
Öffnungsort:
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, DEUTSCHLAND, Sitzungssaal.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Der Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Eröffnung anwesend sein.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-05-07 📅
Datum des Endes: 2012-06-22 📅
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Auftraggeber 1: Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch Herrn Landrat Günther Schartz; Auftraggeber 2: Stadt Schweich, vertreten durch Herrn Bürgermeister Otmar Rößler.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160📞
Fax: +49 6131162100 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (8 Kalendertage) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nr. 2GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 213-347649 (2011-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 53 169,08 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch Herrn Landrat Günther Schartz (Auftraggeber 1); Stadt Schweich, vertreten durch Herrn Bürgermeister Otmar Rößler (Auftraggeber 2)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-07 📅
Name: Fliesen & Bau A. Hüsch
Postanschrift: Fronertsweg 11
Postort: Mülheim-Kärlich
Postleitzahl: 56218
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (8 Kalendertage) gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;