Neubeschaffung eines zentralen Storagesystems für das Rechenzentrum der Stadt Pforzheim (Hardware incl. Software und Wartung auf 4 Jahre). Die Stadt Pforzheim betreibt ein Rechenzentrum mit zwei zentralen hochverfügbaren Storagesystemen. Diese werden primär zur Speicherung von Datenobjekten aller physikalischen und virtuellen Serversysteme genutzt. Die Infrastruktur besteht im Kern aus zwei Cisco Nexus 5020 Datacenter Switchen und den über FibreChannel over Ethernet, FibreChannel und 10 GBit Ethernet konnektierten physikalischen Hosts mit einer VMware vSphere-Serverfarm. Eines der beiden Storagesysteme steht aufgrund auslaufender Leasing- und Serviceverträge, sowie veralteter Systemtechnik zur Neubeschaffung an. Das zu beschaffende Storagesystem muss unter Berücksichtigung der definierten Funktionsforderungen das in Betrieb befindliche System ersetzen. Hierbei ist insbesondere auf die Dimensionierung mit mindestens 40 TB nutzbarer Speicherkapazität (Nettokapazität) zu achten. Es sind Festplatten in SAS-Technologie mit 300 GB Bruttokapazität bei 15 000 rpm zu verwenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Speichermedien
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Speichermedien📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Stadt Pforzheim, Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de📧
Telefon: +49 723139-1332📞
Fax: +49 723139-2846 📠
Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich per Post, Fax oder Email bis zum 11.3.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim, Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf, Frau Christina Otto, Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, DEUTSCHLAND, Telefax: +49 723139-2846, Email:zentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden.
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten.
Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Ausschreibung wird auch über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt.
Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag der EU-Bekanntmachung kostenlos unter www.subreport.de, ELViS ID: E64699775 abrufbar.
Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung.
Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. Erste Informationen erhalten Sie unter: www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport:
Tel: +49 22198578-33.
Fax: +49 22198578-66.
Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich per Post, Fax oder Email bis zum 11.3.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim, Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf, Frau Christina Otto, Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, DEUTSCHLAND, Telefax: +49 723139-2846, Email:zentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden.
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten.
Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Ausschreibung wird auch über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt.
Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag der EU-Bekanntmachung kostenlos unter www.subreport.de, ELViS ID: E64699775 abrufbar.
Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung.
Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. Erste Informationen erhalten Sie unter: www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport:
Tel: +49 22198578-33.
Fax: +49 22198578-66.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubeschaffung eines zentralen Storagesystems für das Rechenzentrum der Stadt Pforzheim (Hardware incl. Software und Wartung auf 4 Jahre).
Die Stadt Pforzheim betreibt ein Rechenzentrum mit zwei zentralen hochverfügbaren Storagesystemen. Diese werden primär zur Speicherung von Datenobjekten aller physikalischen und virtuellen Serversysteme genutzt. Die Infrastruktur besteht im Kern aus zwei Cisco Nexus 5020 Datacenter Switchen und den über FibreChannel over Ethernet, FibreChannel und 10 GBit Ethernet konnektierten physikalischen Hosts mit einer VMware vSphere-Serverfarm. Eines der beiden Storagesysteme steht aufgrund auslaufender Leasing- und Serviceverträge, sowie veralteter Systemtechnik zur Neubeschaffung an.
Die Stadt Pforzheim betreibt ein Rechenzentrum mit zwei zentralen hochverfügbaren Storagesystemen. Diese werden primär zur Speicherung von Datenobjekten aller physikalischen und virtuellen Serversysteme genutzt. Die Infrastruktur besteht im Kern aus zwei Cisco Nexus 5020 Datacenter Switchen und den über FibreChannel over Ethernet, FibreChannel und 10 GBit Ethernet konnektierten physikalischen Hosts mit einer VMware vSphere-Serverfarm. Eines der beiden Storagesysteme steht aufgrund auslaufender Leasing- und Serviceverträge, sowie veralteter Systemtechnik zur Neubeschaffung an.
Das zu beschaffende Storagesystem muss unter Berücksichtigung der definierten Funktionsforderungen das in Betrieb befindliche System ersetzen. Hierbei ist insbesondere auf die Dimensionierung mit mindestens 40 TB nutzbarer Speicherkapazität (Nettokapazität) zu achten. Es sind Festplatten in SAS-Technologie mit 300 GB Bruttokapazität bei 15 000 rpm zu verwenden.
Das zu beschaffende Storagesystem muss unter Berücksichtigung der definierten Funktionsforderungen das in Betrieb befindliche System ersetzen. Hierbei ist insbesondere auf die Dimensionierung mit mindestens 40 TB nutzbarer Speicherkapazität (Nettokapazität) zu achten. Es sind Festplatten in SAS-Technologie mit 300 GB Bruttokapazität bei 15 000 rpm zu verwenden.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: POA-IUK 1/2011
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen:
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers),
Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen:
Kalkulation zum Angebot,
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Lieferleistungen (jeweils Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen:
Qualitäts-, Gütenachweise, Zertifikate über Waren.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Verrechnungsscheck vorab, aber nur bei Anforderung der Ausschreibungsunterlagen in Papierform.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-03-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Kontakt
Kontaktperson: Christina Otto
Internetadresse: www.pforzheim.de🌏
Name: Stadt Pforzheim
Telefon: +49 72311332📞
Fax: +49 72312846 📠
URL für weitere Informationen: www.pforzheim.de🌏
Name: E-Vergabe-Plattform subreport
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Telefon: +49 22198578-33📞
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: HTTP://www.subreport.de🌏
Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich per Post, Fax oder Email bis zum 11.3.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim, Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf, Frau Christina Otto, Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, DEUTSCHLAND, Telefax: +49 723139-2846, Email:zentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden.
Rückfragen zur Ausschreibung können nur schriftlich per Post, Fax oder Email bis zum 11.3.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim, Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf, Frau Christina Otto, Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, DEUTSCHLAND, Telefax: +49 723139-2846, Email:zentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden.
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten.
Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Ausschreibung wird auch über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt.
Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag der EU-Bekanntmachung kostenlos unter www.subreport.de, ELViS ID: E64699775 abrufbar.
Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung.
Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung.
Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. Erste Informationen erhalten Sie unter: www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport:
Tel: +49 22198578-33.
Fax: +49 22198578-66.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://rp-karlsruhe.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt aufgeführt sind:
§ 107 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Festlegung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen an dem Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen an dem Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2011/S 029-047965 (2011-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 158 824,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-04-11 📅
Postort: Empfingen
Postleitzahl: 72186
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http:/www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.