Norderweiterung Hafen Brake - Erd- und Nassbaggerarbeiten 2. Liegeplatz

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG - Niederlassung Brake

Ausführung von Erd- und Nassbaggerarbeiten.
Im Zuge der Herstellung eines 2. Liegeplatzes für die Norderweiterung des Hafens Brake ist die wasserseitige Zufahrt entsprechend auszubauen, die Liegewanne im Bereich des 2. Liegeplatzes herzustellen sowie die Liegewanne im Bereich des 1. Liegeplatzes zu vertiefen.
Zunächst ist das vorhandene Spülfeld südlich der Fährstraße entsprechend für die Aufnahme des anfallenden Baggergutes herzurichten.
Danach sind die erforderlichen Nassbaggerarbeiten im Bereich der wasserseitigen Zufahrt sowie der Liegewannen unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs und Umschlagbetriebes im Bereich des 1. Liegeplatzes auszuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-06-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nassbager- und Pumparbeiten für Wasseraufbereitungsanlagen
Menge oder Umfang:
Für die Nassbaggerarbeiten (Eimerkettenbaggerarbeiten) sind ca. 240 000 m³ zu baggern, zu fördern und zu verspülen. Der verbleibende Zwickel (ca. 450 m) vor der Kaianlage ist durch einen geeigneten Schwimmgreifer o.ä. abzutragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nassbager- und Pumparbeiten für Wasseraufbereitungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Brommystr. 2
Postleitzahl: 26919
Postort: Brake (Unterweser)
Kontakt
Internetadresse: http://www.nports.de/standorte/brake/ 🌏
E-Mail: brake@nports.de 📧
Telefon: +49 44019250 📞
Fax: +49 44013272 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2011-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 126-209671
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf 4 Teilnehmer zu begrenzen. Sollte der Auftraggeber die Anzahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf 4 begrenzen wollen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die gestellten Eignungsvoraussetzungen zur technischen Leistungsfähigkeit am besten erfüllen. Um diese Bewerber zu ermitteln, wird der Auftraggeber die von den Bewerbern eingereichten Referenzen sowie die sonstigen Angaben zur Technischen Leistungsfähigkeit gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber die folgenden Kriterien anwenden. a) Bewertung der Referenzen, die im Sinne der Vergabeunterlagen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind; b) Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit bezogen auf Qualifikation des Personals, Geräteausstattung sowie deren jeweilige Verfügbarkeit (garantierte Angaben des Bieters, Formblatt C); c) Bewertung der Angabe, ob sich ein Unternehmen hinsichtlich seiner eigenen Eignung auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Drittunternehmen beruft oder insbesondere auch auf deren Referenzen zurückgreift; d) Sollte es wider Erwarten zu einer Punktegleichheit mehrerer Bewerber kommen, behält sich der Auftraggeber vor, unter diesen Bewerbern zu losen. Zur Vorbereitung der Teilnahme am Teilnahmewettbewerb sollen die Bewerber bei der Vergabestelle ein Teilnahmewettbewerb-Informationsmemorandum (TW-Infomemo) mit weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Ablauf des Verhandlungsverfahrens und den örtlichen Gegebenheiten anfordern und zur Kenntnis nehmen. Das TW-Infomemo kann spätestens bis zum 15.7.2011 - 10:00 Uhr zum postalischen Versand angefordert werden. Eine persönliche Abholung bei dem Auftraggeber sowie die Anforderung der Übersendung des TW-Infomemo per E-Mail ist auch noch bis zum 20.7.2011 - 10:00 Uhr möglich. Der Auftraggeber wird allerdings ausschließlich solche Rückfragen zu dem Teilnahmewettbewerb sowie zu dem Inhalt der Bekanntmachung und des TW-Infomemo beantworten, wenn diese schriftlich bis zum 18.7.2011 bei dem Auftraggeber eingegangen sind. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Der Teilnahmeantrag ist in schriftlicher Form einzureichen. Elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Erd- und Nassbaggerarbeiten.
Im Zuge der Herstellung eines 2. Liegeplatzes für die Norderweiterung des Hafens Brake ist die wasserseitige Zufahrt entsprechend auszubauen, die Liegewanne im Bereich des 2. Liegeplatzes herzustellen sowie die Liegewanne im Bereich des 1. Liegeplatzes zu vertiefen.
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Zunächst ist das vorhandene Spülfeld südlich der Fährstraße entsprechend für die Aufnahme des anfallenden Baggergutes herzurichten.
Danach sind die erforderlichen Nassbaggerarbeiten im Bereich der wasserseitigen Zufahrt sowie der Liegewannen unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs und Umschlagbetriebes im Bereich des 1. Liegeplatzes auszuführen.
Es werden Varianten akzeptiert
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE 26919 Brake, DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Eigenerklärung des Bewerbers:
— dass keine Person aus dem Unternehmen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines nachstehenden Deliktes rechtskräftig verurteilt worden ist:
—— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
—— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
—— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder im Auftrag der EG verwaltet werden,
—— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder im Auftrag der EG verwaltet werden,
—— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des Bundesbestechungsgesetztes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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—— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
—— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt:
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— dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder die Tätigkeit eingestellt hat oder sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
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— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
— dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat,
— dass er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und abgeben wird oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt,
— über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für das jeweilige Unternehmen sowie seine geschäftsführenden natürlichen Personen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Angaben zum Gesamtumsatz "Nassbaggerarbeiten" in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
b) Angabe der Umsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit diese Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen der Erd- und Nassbaggerarbeiten mittels Eimerkettenbagger vergleichbar sind. Die (Mindest-) Vergleichbarkeit der Leistung ist gegeben, wenn sich der Umsatz auf Erd- und Nassbaggerarbeiten mittels Eimerkettenbagger mit einem Anteil von Nassbaggerarbeiten von mind. 50 000 m³ Nassbaggergut und einer Mindestbaggertiefe von 15 m bezieht, bei denen der Wirtschaftsteilnehmer selbst Hauptverantwortlicher (entweder unmittelbarer Auftragnehmer oder für die entsprechende Leistung hauptverantwortlicher Nachunternehmer) war.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften wie folgt einzureichen: Je Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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a) Vorlage von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren über die Ausführung von Leistungen im Tätigkeitsbereich Erd- und Nassbaggerarbeiten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die (Mindest-) Vergleichbarkeit der Referenzleistung ist gegeben, wenn sich die Referenz auf Erd- und Nassbaggerarbeiten mittels eines Eimerkettenbaggers mit einem Anteil von Nassbaggerarbeiten von mind. 50 000 m³ Nassbaggergut und eine Mindestbaggertiefe von 15 m bezieht, bei denen der Wirtschaftsteilnehmer selbst Hauptverantwortlicher (entweder unmittelbarer Auftragnehmer oder für die entsprechende Leistung hauptverantwortlicher Nachunternehmer) war;
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b) Erklärung zur fachlichen Eignung des einzusetzenden Personals und zur Verfügbarkeit des einzusetzenden Personals und der Nassbaggergeräte;
c) Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen, soweit sich ein Unternehmen hinsichtlich seiner eigenen Eignung auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Drittunternehmen beruft oder insbesondere auch auf deren Referenzen zurückgreift;
d) Mustererklärung Niedersächsisches Landesvergabegesetz.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei einem Zusammenschluss müssen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Baggerarbeiten sind mit einem Eimerkettenbagger oder gleichwertigem Baggergerät, bei dem eine Unterschneidung der Baggersohle sicher ausgeschlossen werden kann, fachgerecht auszuführen. Aus statischen Gründen sind Unterschneidungen/Übertiefen zwingend auszuschließen.
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Erfahrungen bei der Herstellung der vorläufigen Wassertiefen im Bereich des 1. Liegeplatzes haben gezeigt, dass z.B. beim Einsatz eines Schneidkopfsaugbaggers nicht hinnehmbare Störungen der statisch erforderlichen Hafensohle eintreten. Aufgrund der Erfahrungen des AG hinsichtlich der Unterschneidung der Baggersohle sind Schneidkopfsaugbagger, Laderaumsaugbagger, o.ä. daher nicht geeignet und nicht zugelassen.
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Sollte ein Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes den Nachweis führen, dass ein anderes, vorstehend nicht genanntes Baggergerät gleichwertig zum Eimerkettenbagger ist, so dass eine Unterschneidung der Baggersohle sicher ausgeschlossen werden kann, so wird der AG dieses Baggergerät zulassen und als grundsätzlich geeignet erklären.
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Der Zwickel vor der Kaianlage ist durch einen geeigneten Schwimmgreifer o.ä. abzutragen.
Die verwendeten Baggergeräte müssen so ausgestattet sein, dass Position und Arbeitstiefe jederzeit und lückenlos in elektronischer Form (ASC-Format) dokumentiert werden.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG - Niederlassung Brake
Haupttätigkeit: Port_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ludwig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-0 📞
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18 🌏
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 126-209671 (2011-06-30)