Menge oder Umfang
Am Standort der Hauptfeuerwache in Ludwigshafen soll eine Integrierte Leitstelle für die Gebietskörperschaften Stadt Ludwigshafen, Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim, Stadt Speyer, Stadt Frankenthal und Stadt Neustadt an der Weinstraße (Einwohnerzahl im Versorgungsbereich ca. 600 000, Fläche ca. 1 200 km²) errichtet werden. Die Einrichtung der Integrierten Leitstelle dient zur Alarmierung und zur Führungsunterstützung im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz sowie als Einsatzzentrale für den gesamten Rettungsdienst: Sie ist für die Entgegennahme aller nicht-polizeilichen Notrufe über die Notrufnummer 112 und die Funküberwachung für die Funkkanäle der im Rettungsdienst, im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz tätigen Einheiten und Einrichtungen zuständig. Hierzu muss die Integrierte Leitstelle mit den notwendigen technischen Ausstattungen auf der Grundlage des Pflichtenheftes für die Technische Ausstattung der Integrierten Leitstellen (ILtS) in Rheinland-Pfalz versehen sein. Neben einem Einsatzleitrechner muss sie daher über eine zweckentsprechende informationstechnische Ausstattung verfügen, damit die wichtigen zentralen Aufgaben der Notrufabfrage, der Alarmierung und auch der Führungsunterstützung sichergestellt sowie die gesamte nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr gesteuert werden kann.Für den Neubau der Integrierten Leitstelle ist ein dreigeschossiges Gebäude, bestehend aus KG, EG, OG und Flachdach vorgesehen. Die Nutzfläche soll ca. 1 100 m² betragen. Die Leitstelle soll auf 10 Leitstellenarbeitsplätze für die Notrufabfrage und weitere 6 Ausnahmearbeitsplätze ausgelegt werden. Weitere 3 Arbeitsplätze sind in separaten Räumen für die Administratoren sowie die Durchführung von Schulungen vorzusehen. Neben der Leitstelle sind die gemäß vorliegendem Raumprogramm erforderlichen Räume (Sanitär-, Umkleide-, Aufenthalts-, Schulungs- und Stabs-/Büro-/Administratorräume, Archiv, Küche) sowie ein Technikgeschoss mit zugehörigen Räumen (Lager, Mehrzweckraum, Archiv, Leitstellentechnik, HLS-Technik, Batterieraum, Netzersatzanlagenraum, Hausanschlussraum) sowie die zugehörige technische Gebäudeausrüstung, bestehend aus den Anlagengruppen 1 bis 8 des § 51 HOAI in dem Gebäude zu realisieren.Neben den Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnischen Anlagen (Kostengruppen 410 bis 430 nach DIN 276/2008), den Starkstromanlagen (KG 440) (Energieverteilung, Verlegetrassen, Beleuchtung, Notstromversorgung (USV), Netzersatzanlagen, strukturierte Verkabelung, Blitzschutz, Überspannungsschutz), der Förderanlagen (KG 460) (Aufzugsanlage) und der nutzungsspezifischen Anlagen (KG 470) (Feuerlöschanlagen) liegt der Schwerpunkt der Planung der technischen Gebäudeausrüstung ausdrücklich auf den umfangreichen und äußerst komplexen informations-, fernmelde- und kommunikationstechnischen Anlagen (KG 450) und der Gebäudeautomation (KG 480) in Bezug auf die Leitstelle. Deren Umfang kann wie folgt charakterisiert werden:— Kommunikationstechnik Draht (Telefonanlage, Anbindung Notruf 112, Servicenummer 19222 und weitere, Querverbindungen zu Haus- und/oder städtischen TK-Anlagen, Anbindung Arbeitsplatzrechner, Redundanz- und Rückfallbetrieb, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Brand-, Überfall-, Einbruchmeldeanlagen, Wächterkontrollanlagen, Zugangskontroll- und Raumbeobachtungsanlagen)),— Kommunikationstechnik Funk (Anbindung Analogfunk, Anbindung BOS-Digitalfunk, Digitale und/oder analoge Alarmgeber/-auswerter, Zusammenschaltung Analog- und Digitalfunk, Redundanz- und Rückfallbetrieb),— Anschaltung und Bedienung von Türsprechstellen und Haustechnik (Tür, Tor, Licht),— Anschaltung und Besprechung von ELA-Anlagen,— Einsatzleittechnik (Einsatzleittechnik-Server und Datenbanken, Einsatzleit-Arbeitsplätze, Einsatzleittechnik-Schnittstellen (u. a. zu Brandmeldeanlagen)),— Rechnersystemtechnik (Serverrechner für die Integrierte Leitstelle, Arbeitsplatzrechner inkl. Bildschirm, Touchscreens, Lautsprechern, Tastenfeldern und Bediengeräten, Vernetzungsstrukturen in der Integrierten Leitstelle),— Medientechnik (Video-/Großbildschirme, Projektionstechnik, Videoverteiler),— Systemmanagement und Störmeldesystem,— Einbindung der Integrierten Leitstelle in das Vernetzungskonzept der Integrierten Leitstellen in Rheinland-Pfalz (Vernetzung über das Landesnetz des LDI).Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 33 HOAI (Leistungsbild Gebäude), Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 49 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung), Beratungsleistungen nach Anlage 1.3.2 zu § 3 Absatz 1 HOAI (baulicher Schallschutz) und Anlage 1.3.5 zu § 3 Absatz 1 HOAI (Raumakustische Planung und Überwachung) (Los 1) sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 8 des § 51 HOAI (Los 2). Der Auftraggeber beabsichtigt gemäß der vorstehend genannten Leistungsbilder zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 zuvergeben. Die Leistungsphasen 4 ff der jeweiligen Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.Die Herstellkosten für den Neubau der Integrierten Leitstelle in Ludwigshafen - ohne Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 5 700 000 EUR, davon ca. 2 850 000 EUR in der KG 300 und ca. 2 850 000 EUR in der KG 400.