Objektplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI (§ 33) als Teilleistungen. Gegenstand sind Planungsleistungen eines übergeordneten Projektarchitekten in Bezug auf das Dom-Römer-Projekt (Wiedererrichtung der Altstadt) im Dom-Römer-Areal in Frankfurt am Main (Deutschland)

DomRömer GmbH

Projekt:
Im Kernbereich der Frankfurter Altstadt zwischen Dom und Römerberg, Braubachstraße und der Kunsthalle Schirn entsteht nach dem Abbruch des Technischen Rathauses ein neues, mischgenutztes Quartier (bestehend aus etwa 35 einzelnen Parzellen), welches sich städtebaulich an der historischen Struktur des Ortes orientiert.
Die bestehende Tiefgarage bleibt bis auf deren oberstes Geschoss weitgehend erhalten und wird im Zuge der gesamten Neuplanung integriert.
Zur Entwicklung des Areals wurde von der Stadt Frankfurt am Main eine Entwicklungsgesellschaft gegründet, die DomRömer GmbH (im Folgenden, AG genannt). Diese erarbeitete mit verschiedenen Planern einen Masterplan, der als verbindliche Planungsleitlinie für alle Neubauten im DomRömer-Areal gilt. Insgesamt sind dies etwa 40 einzelne Objekte.
Um die Geschichte des Ortes künftig stärker erlebbar zu machen, werden einige der Neubauten als Rekonstruktionen errichtet (folgend als „schöpferische Nachbauten“ bezeichnet). Dies sind mindestens 8 und höchstens 17 Objekte auf verschiedenen Parzellen. Die restlichen Objekte werden in zeitgenössischer Architektursprache geplant und realisiert. Die endgültige Zahl der als Nachbauten und zeitgenössischen Neubauten errichteten Objekte klärt sich erst im Verlauf dieses Verfahrens.
Zuständig für weite Teile der Objektplanung der schöpferischen Nachbauten und zeitgenössischen Neubauten sind Architekten, die über separate VOF-Verfahren ermittelt wurden, bzw. derzeit noch ermittelt werden (folgend als Objektarchitekten bezeichnet). Diese Objektarchitekten werden auf der Ebene der Einzelhäuser große Teile der Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 (in Anlehnung an die HOAI) erbringen. Daneben wird ein übergeordnet tätiger Architekt (folgend als Projektarchitekt bezeichnet) auf der Ebene des Gesamtprojektes die Leistungen der Objektarchitekten ergänzen und zusammenführen bzw. in Teilbereichen verantwortlich erstellen.
Auftrag:
Gegenstand der hier bekanntgemachten freiberuflichen Leistungen sind Objektplanungsleistungen auf der integrativen Ebene des Gesamtprojektes (Projektarchitekt) in den Leistungsphasen 1-9 als Teilleistung in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Stand 2009. Diese beziehen sich auf das gesamte Vorhaben mit allen seinen etwa 40 Hochbauten, seinen öffentlichen Räumen, seinen Anschlüssen in die Tiefebenen (U-Bahn, Tiefgarage, etc.) sowie auf einige Kellerneubauten.
Während der einzelnen Leistungsphasen variieren die Aufgaben und Leistungsinhalte des Projektarchitekten.
In den Leistungsphasen 1 bis 3 liegt der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen auf einer Begleitung der Planungen und Beratung der Einzelarchitekten sowie auf der stetigen Zusammenführung der Einzelplanungen in einem kontinuierlich aktuell zu haltenden Gesamtplan. Aus diesem ergibt sich die integrative Gesamtschau auf das Projekt auch im Hinblick auf Nachbarprojekte und die Prüfungsmöglichkeit der gewünschten Ensemblewirkung.
Im Zuge der Erarbeitung des Gesamtplans hat der Projektarchitekt auch die Aufgabe der Prüfung aller übergeordneter Zusammenhänge der einzelnen Objektplanungen (u.a. gestalterische, bauliche, technische und genehmigungsrelevante Zusammenhänge). Da dabei dem Schnittstellenmanagement eine große Rolle zukommt hat der Projektarchitekt unter anderem auch die Aufgabe der Organisation, Leitung und Dokumentation von Planungsbesprechungen.
In der Leistungsphase 4 ist durch den Projektarchitekt vor allem die Zusammenführung sämtlicher Planunterlagen aller an der Planung Beteiligter (u.a. auch mit den Behördenvertretern) in einem ganzheitlichen Bauantrag umzusetzen, für welchen der Projektarchitekt als Entwurfsverfasser gilt.
In den Leistungsphasen 5 bis 9 erarbeitet der Projektarchitekt die Gesamtplanung, wobei die Objektarchitekten weiterhin Teile des Leistungsbilds nach § 33 HOAI übernehmen. Schwerpunkte der Leistungen liegen u.a. auf der Zusammenführung und Überprüfung der Einzelplanungen in einem Gesamtplan, der Untersuchung und Prüfung von Optimierungspotentialen für die Vergabe der Bauleistungen, der Beratung des AG und der Objektüberwachung. Näheres regeln die Verdingungsunterlagen.
Aufgrund der Komplexität des gesamten Vorhabens, die u.a. in der Vielzahl der zu koordinierenden Planer, der hohen öffentlichen Erwartungshaltung, der innerstädtischen Lage des Projektgebietes und in der Vielzahl einzelner Gebäude auf einer gemeinsamen Gründungsebene (Tiefgarage) gründet und der langen Vertragslaufzeit (bis in das Jahr 2016 bei Beauftragung aller Optionalleistungen) ist die Vor-Ort-Präsenz des Planungsteams mit einem Stellvertreter einschließlich des Projektleiters unumgänglich. Der Projektleiter hat dem AG während der gesamten Vertragslaufzeit als permanenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-17.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-17 Auftragsbekanntmachung