Ökologische Baubegleitung für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für den Flughafen München

Flughafen München GmbH

Von der Flughafen München GmbH durchzuführende landschaftspflegerischen Maßnahmen im Flughafenumland sind im Hinblick auf die mit ihnen verfolgten Zielsetzungen Gegenstand einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB).
Die ÖBB wird für den Zeitraum von Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen von der FMG eingerichtet, um die Einhaltung von Natur und Landschaft schützenden Vorschriften und die einschlägigen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses gegenüber den an der Vorhabenausführung Beteiligten durchzusetzen.
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen haben insgesamt einen Umfang von 800 ha. In der ersten Stufe sind die landschaftspflegerischen Maßnahmen mit Relevanz für Gebiets- und Artenschutz zu begleiten. In der darauf folgenden Phase folgen Planung und Bau der übrigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Die ÖBB stellt sicher, dass sich die Eingriffe in Natur und Landschaft auf die prognostizierten, beschriebenen und planfestgestellten Eingriffe beschränken. Sie hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten unter naturschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Aspekten zu begleiten und zu überwachen, so dass Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt durch die Abwicklung der Baumaßnahme so weit als möglich vermieden werden. Sie gewährleistet die Beachtung der naturschutzrechtlichen Auflagen, berät naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich bei der Aufstellung von Ausführungsplanungen und Leistungsverzeichnissen, unterstützt in Fragen der Baustelleneinrichtung und bei Fragen des Bauablaufs und begleitet die bauliche Umsetzung in allen auftretenden Fragen mit Wirkungen auf Natur und Landschaft.
Die ÖBB dokumentiert die plan- und auflagenkonforme Baudurchführung in “Bautagebüchern“ oder vergleichbaren Dokumenten und wirkt bei den Behördenabnahmen, dem Berichtswesen, dem Monitoring und dem Risikomanagement mit. Soweit sie während der baulichen Umsetzung des Vorhabens Erkenntnisse zum Zustand naturschutzrechtlich relevanter Arten- bzw. Artengruppen im Einwirkbereich der Baumaßnahmen erlangt, werden diese ebenfalls dokumentiert.
Die Vermeidungsmaßnahmen zur Begrenzung der baubedingten Auswirkungen sind in den Maßnahmenblättern des Landschaftspflegerischen Begleitplanes beschrieben. Dazu kommen ergänzend die Nebenbestimmungen. Die ÖBB stellt die Einhaltung aller Vermeidungsmaßnahmen gegenüber den an der Vorhabenausführung Beteiligten sicher und dokumentiert etwaige Abweichungen und getroffene Abhilfemaßnahmen. Zur Kontrolle der Wirksamkeit erfolgt während der Bauzeit eine Überwachung und Dokumentation des Zustandes naturschutzrechtlich.
Im Auftragsfall wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Auftragssumme besteht im Auftragsfall nicht.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (auf Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-22 Auftragsbekanntmachung
2012-01-04 Ergänzende Angaben
2012-10-25 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Menge oder Umfang:
Beauftragungsblock 1 als Festbeauftragung:Kompensationsmaßnahmen: Kohärenz- und Artenschutzmaßnahmen.Beauftragungsblock 2 als Option:Kompensationsmaßnahmen: übrige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf der obenstehenden Beauftragungsblöcke vor.Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber nach Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung übermittelt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25
Postleitzahl: 85356
Postort: München - Flughafen
Kontakt
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 8997561216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 247-402056
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „LV-Nr. U0463 - Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Ökologische Baubegleitung für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für den Flughafen München – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 400 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3°e) entfallen, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Derzeit besteht folgende Terminplanung: Kompensationsmaßnahmen, Kohärenz- und Artenschutzmaßnahmen: Sommer 2012-2017. Kompensationsmaßnahmen, übrige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: 2015-2019. Abschluss der Gesamtmaßnahme: 2019. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 13.1.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. l) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wieder-gegeben wird. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Wertungskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. n) Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen: Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1 – III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die vom Bewerber erstellten Unterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Bewertung ist gleichwohl ausschließlich die Papierfassung gültig und maßgeblich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Von der Flughafen München GmbH durchzuführende landschaftspflegerischen Maßnahmen im Flughafenumland sind im Hinblick auf die mit ihnen verfolgten Zielsetzungen Gegenstand einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB).
Die ÖBB wird für den Zeitraum von Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen von der FMG eingerichtet, um die Einhaltung von Natur und Landschaft schützenden Vorschriften und die einschlägigen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses gegenüber den an der Vorhabenausführung Beteiligten durchzusetzen.
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Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen haben insgesamt einen Umfang von 800 ha. In der ersten Stufe sind die landschaftspflegerischen Maßnahmen mit Relevanz für Gebiets- und Artenschutz zu begleiten. In der darauf folgenden Phase folgen Planung und Bau der übrigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
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Die ÖBB stellt sicher, dass sich die Eingriffe in Natur und Landschaft auf die prognostizierten, beschriebenen und planfestgestellten Eingriffe beschränken. Sie hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten unter naturschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Aspekten zu begleiten und zu überwachen, so dass Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt durch die Abwicklung der Baumaßnahme so weit als möglich vermieden werden. Sie gewährleistet die Beachtung der naturschutzrechtlichen Auflagen, berät naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich bei der Aufstellung von Ausführungsplanungen und Leistungsverzeichnissen, unterstützt in Fragen der Baustelleneinrichtung und bei Fragen des Bauablaufs und begleitet die bauliche Umsetzung in allen auftretenden Fragen mit Wirkungen auf Natur und Landschaft.
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Die ÖBB dokumentiert die plan- und auflagenkonforme Baudurchführung in “Bautagebüchern“ oder vergleichbaren Dokumenten und wirkt bei den Behördenabnahmen, dem Berichtswesen, dem Monitoring und dem Risikomanagement mit. Soweit sie während der baulichen Umsetzung des Vorhabens Erkenntnisse zum Zustand naturschutzrechtlich relevanter Arten- bzw. Artengruppen im Einwirkbereich der Baumaßnahmen erlangt, werden diese ebenfalls dokumentiert.
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Die Vermeidungsmaßnahmen zur Begrenzung der baubedingten Auswirkungen sind in den Maßnahmenblättern des Landschaftspflegerischen Begleitplanes beschrieben. Dazu kommen ergänzend die Nebenbestimmungen. Die ÖBB stellt die Einhaltung aller Vermeidungsmaßnahmen gegenüber den an der Vorhabenausführung Beteiligten sicher und dokumentiert etwaige Abweichungen und getroffene Abhilfemaßnahmen. Zur Kontrolle der Wirksamkeit erfolgt während der Bauzeit eine Überwachung und Dokumentation des Zustandes naturschutzrechtlich.
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Im Auftragsfall wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Auftragssumme besteht im Auftragsfall nicht.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (auf Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen).
Menge oder Umfang:
Beauftragungsblock 1 als Festbeauftragung:
Kompensationsmaßnahmen: Kohärenz- und Artenschutzmaßnahmen.
Beauftragungsblock 2 als Option:
Kompensationsmaßnahmen: übrige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf der obenstehenden Beauftragungsblöcke vor.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber nach Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung übermittelt werden.
Referenznummer: LV-Nr. U0463
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
— aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO,
— bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO,
— cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO,
— dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO,
— ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3.a) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht ausreichen.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
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c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/ konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/ konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Für die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen wird auf Ziffer VI.3 n) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig die Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht.
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b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, aufgeteilt auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
c) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen wird auf Ziffer VI.3 n) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Mitarbeiterstruktur dargestellt ist und er personenbezogen namentlich benennen muss, mit welcher Mitarbeiterstruktur er im Auftragsfall die Vertragsleistungen erbringen wird (vorgesehenes Projektteam). Für die Darstellung der Personalstruktur müssen zu den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern Nachweis über deren berufliche Qualifikation, Angaben zur Berufserfahrung in Form von persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Büro des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt dargestellt werden. Soweit der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern beabsichtigt, müssen die voranstehenden Angaben für den Subunternehmer dargestellt werden. Alle im Personaleinsatzkonzept benannten Mitarbeiter/-innen müssen ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsarchitektur, Forstwissenschaften, Umweltingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengänge nachweisen können.
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c) Schriftliche Angaben zum Unternehmen des Bewerbers, bezogen auf:
Maßnahmen zur Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement, beispielsweise Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Maßnahmen;
Bürostruktur mit Organigramm;
Technische Ausstattung;
d) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
e) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
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Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße;
Benennung der wesentlichen Leistungsträger sowie Beschreibung der Tätigkeiten dieser in den angegebenen Referenzen.
Benennung der Auftragssumme;
Zeitraum der Leistungserbringung;
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie der ggf. vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen von Auftraggebern (z. B. gemäß § 5 Abs. 5 b) der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu Referenzprojekten ersetzen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen wird auf Ziffer VI.3 n) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Siehe hierzu Ziffer III.2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Einkauf und Vergabe
Frau Dorothee Doranth

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie oben, Ziffer VI.4.a
Quelle: OJS 2011/S 247-402056 (2011-12-22)
Ergänzende Angaben (2012-01-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 3-003357
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 247-402056
ABl. S-Ausgabe: 3
Quelle: OJS 2012/S 003-003357 (2012-01-04)
Ergänzende Angaben (2012-10-25)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 209-342942
ABl. S-Ausgabe: 209
Quelle: OJS 2012/S 209-342942 (2012-10-25)