Die GEWOBAG will im Zuge der Optimierung des ganzheitlichen Energiemanagements und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. EU-Regulierung, CO2-Ziele, Atomausstieg) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Die Studie soll Effizienz- und Kostenoptimierungspotenziale im Energiemanagement identifizieren. Die Studie hat drei wesentliche Aufgaben: 1. Kostenoptimierung (Ökonomie), 2. Senkung der CO2-Emmissionen (Ökologie), 3. Steigerung der organisatorischen Effizienz. Die GEWOBAG erwartet insb. Vorschläge zu: 1. Ausgestaltung Geschäftsmodelle, 2. Organisatorische Ausgestaltungen, 3. Rechtliche Ausgestaltungen, 4. Erstellung Umsetzungsplanungen. Den Dialogteilnehmern werden grundsätzliche Informationen zum Energiemanagement der GEWOBAG zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2011-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦
1. Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag:
Die GEWOBAG wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
2. Terminplan:
— Ende der Frist zur Teilnahme: 7.11.2011, 10:00 Uhr,
— Aufforderung zur Teilnahme am Dialog: 14.11.2011,
— Erste Dialogrunde: 23/24.11.2011,
— Zweite Dialogrunde: 1/2.12.2011,
— Dritte Dialogrunde: 8/9.12.2011.
3. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die GEWOBAG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch GEWOBAG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die GEWOBAG wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
2. Terminplan:
— Ende der Frist zur Teilnahme: 7.11.2011, 10:00 Uhr,
— Aufforderung zur Teilnahme am Dialog: 14.11.2011,
— Erste Dialogrunde: 23/24.11.2011,
— Zweite Dialogrunde: 1/2.12.2011,
— Dritte Dialogrunde: 8/9.12.2011.
3. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die GEWOBAG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch GEWOBAG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GEWOBAG will im Zuge der Optimierung des ganzheitlichen Energiemanagements und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. EU-Regulierung, CO2-Ziele, Atomausstieg) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Die Studie soll Effizienz- und Kostenoptimierungspotenziale im Energiemanagement identifizieren. Die Studie hat drei wesentliche Aufgaben:
Die GEWOBAG will im Zuge der Optimierung des ganzheitlichen Energiemanagements und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. EU-Regulierung, CO2-Ziele, Atomausstieg) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Die Studie soll Effizienz- und Kostenoptimierungspotenziale im Energiemanagement identifizieren. Die Studie hat drei wesentliche Aufgaben:
1. Kostenoptimierung (Ă–konomie),
2. Senkung der CO2-Emmissionen (Ă–kologie),
3. Steigerung der organisatorischen Effizienz.
Die GEWOBAG erwartet insb. Vorschläge zu:
1. Ausgestaltung Geschäftsmodelle,
2. Organisatorische Ausgestaltungen,
3. Rechtliche Ausgestaltungen,
4. Erstellung Umsetzungsplanungen.
Den Dialogteilnehmern werden grundsätzliche Informationen zum Energiemanagement der GEWOBAG zur Verfügung gestellt.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: EM MBS 2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Die in den Ziffern III.2.1) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Fehlende oder unvollständige Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2.1) dieser Bekanntmachung führen ohne Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft.
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Die in den Ziffern III.2.1) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Fehlende oder unvollständige Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2.1) dieser Bekanntmachung führen ohne Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedient, hat er/sie diese in dem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die unter Ziff. III.2.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Angaben oder Erklärungen jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedient, hat er/sie diese in dem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die unter Ziff. III.2.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Angaben oder Erklärungen jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Beabsichtigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen –, haben sie diese Nachunternehmer im Teilnahmeantrag zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen und Erklärungen für diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Beabsichtigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen –, haben sie diese Nachunternehmer im Teilnahmeantrag zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen und Erklärungen für diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ferner sind spätestens bis zur Vergabeentscheidung – binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nach Verlangen des AG – Erklärungen der benannten Dritten und Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten und Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).Eine Vorlage der Verpflichtungserklärungen bereits mit Abgabe der Teilnahmeantrage ist nicht erforderlich.
Ferner sind spätestens bis zur Vergabeentscheidung – binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nach Verlangen des AG – Erklärungen der benannten Dritten und Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten und Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).Eine Vorlage der Verpflichtungserklärungen bereits mit Abgabe der Teilnahmeantrage ist nicht erforderlich.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie in dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist,
— er/sie alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu erbringenden Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 6 EG VOL/A genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten, die Vorgaben der §§ 1, 5, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 verbindlich einzuhalten,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
— ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Die GEWOBAG behält sich vor, vor der Entscheidung, welche Bewerber zur Dialogphase ausgewählt werden, geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch GEWOBAG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die GEWOBAG behält sich vor, vor der Entscheidung, welche Bewerber zur Dialogphase ausgewählt werden, geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch GEWOBAG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Achtung: die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter diesen Teilnahmeantrag als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
Achtung: die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter diesen Teilnahmeantrag als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der GEWOBAG geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen, sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der GEWOBAG geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen, sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend in den Ziffern III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar. Erzielt ein Bewerber weniger als 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend in den Ziffern III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar. Erzielt ein Bewerber weniger als 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
— Angaben zum durchschnittlicher Nettojahresgesamtumsatz der Geschäftsjahre 2008 bis 2010.
Mindeststandards:
Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend in den Ziffern III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar. Erzielt ein Bewerber weniger als 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend in den Ziffern III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar. Erzielt ein Bewerber weniger als 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt auĂźerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie bei den Abfragen zu den Referenzleistungen Ziffer III.2.3) 1. dieser vergabebekanntmachung insgesamt nachweisen kann, die dort geforderten Leistungen mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt auĂźerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie bei den Abfragen zu den Referenzleistungen Ziffer III.2.3) 1. dieser vergabebekanntmachung insgesamt nachweisen kann, die dort geforderten Leistungen mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Benennung von maximal 5 Referenzleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßstab ist Ziff. II.1.5) dieser Vergabebekanntmachung. Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die bedarfsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Es ist nicht zulässig, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufassen.
1. Benennung von maximal 5 Referenzleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßstab ist Ziff. II.1.5) dieser Vergabebekanntmachung. Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die bedarfsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Es ist nicht zulässig, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufassen.
Die GEWOBAG bewertet die Projektreferenzen anhand der vorgegebenen Abfragen und der angegebenen Punktebewertung.
Eine Projektreferenz ist nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung nicht vor 2007,
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber,
— Beratungsleistung für ein immobilienwirtschaftliches Unternehmen oder Kommunen erbracht.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt sich mit Benennung der Projektreferenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Folgende Referenzleistungen werden von der GEWOBAG je Referenzprojekt bewertet:
— Analyse des energetischen Ist-Zustandes,
— Erstellung Energiebilanz,
— Anlagenwertermittlung,
— Analyse der bestehenden Vertragssituation und Darstellung von Optimierungspotenzial,
— Beratung zu Contractingkonzepten einschl. vertragsrechtlicher Beratung,
— Prüfung eines bestehenden Controllingsystems und Beratung zu Optimierungsmaßnahmen,
— Beratung bei der Erarbeitung von Management- und Verfahrensanweisungen zu Energiemanagement 2.
Angaben zu Qualitätssicherungskonzept.
Die GEWOBAG erwartet insb. Ausführungen dazu, ob der Bewerber/die Bewerberge-meinschaft nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert ist oder ein eigenes Qualitätsmanagement aufgelegt hat; seine/ihre Maßnahmen zum Qualitätsmanagement sind ggf. näher zu erläutern. Diese Angaben und Erläuterungen werden von der GEWOBAG bewertet.
Die GEWOBAG erwartet insb. Ausführungen dazu, ob der Bewerber/die Bewerberge-meinschaft nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert ist oder ein eigenes Qualitätsmanagement aufgelegt hat; seine/ihre Maßnahmen zum Qualitätsmanagement sind ggf. näher zu erläutern. Diese Angaben und Erläuterungen werden von der GEWOBAG bewertet.
3. Mitarbeiterauswahl und –qualifikation, einschl. Führungskräfte.
Die GEWOBAG erwartet hier insb. Ausführungen zu Weiterbildung, Aufstiegschancen, Einstellungs- und Auswahlmethodik, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Aussagen zur Struktur, Organisation und Kenntnissen des Managementteams, Know-how des Managementteams. Diese Angaben und Erläuterungen werden von der GEWOBAG bewertet.
Die GEWOBAG erwartet hier insb. Ausführungen zu Weiterbildung, Aufstiegschancen, Einstellungs- und Auswahlmethodik, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Aussagen zur Struktur, Organisation und Kenntnissen des Managementteams, Know-how des Managementteams. Diese Angaben und Erläuterungen werden von der GEWOBAG bewertet.
Mindeststandards:
Eine Projektreferenz ist nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung nicht vor 2007,
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber,
— Beratungsleistung für ein immobilienwirtschaftliches Unternehmen oder eine Kommune erbracht.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt:
— Ich verfüge/Wir verfügen über mindestens…
… 15 Mitarbeiter, davon können mindestens 5 Mitarbeiter einen Abschluss als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) nachweisen,
… 1 Dipl.-Ing. mit Fachrichtung "Technik" und über mindestens 2 Dipl.-Wirtschaftsingenieure,
— Ich werde/Wir werden für das Projekt der GEWOBAG einen Projektleiter einsetzen, der über einen Abschluss als Dipl. – Ing. und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Beratung immobilienwirtschaftlicher Unternehmen zur Energieoptimierung verfügt.
— Ich werde/Wir werden für das Projekt der GEWOBAG einen Projektleiter einsetzen, der über einen Abschluss als Dipl. – Ing. und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Beratung immobilienwirtschaftlicher Unternehmen zur Energieoptimierung verfügt.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Deckungssummen (jeweils jährlich 2-fach maximiert).
— für Sach- und Personenschäden: 2 000 000,00 EUR,
— für sonstige Schäden (insb. Vermögensschäden, Umweltschäden und Verlust von Schlüssel bzw. Codekarten): 1 500 000,00 EUR.
Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen die GEWOBAG. Er ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach Projektfortschritt und Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt "Anlage 1" ist vollständig auszufüllen) abzugeben,
— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaftbenannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen GrĂĽnden die Bietergemeinschaft gebildet wurde.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Diaglogphase wird die GEWOBAG diejenigen drei Teilnehmer auffordern, deren wertungsfäghiger Teilnahmeantrag nach Abschluss der Bewertung aller Teilnahmeanträge auf der Grundlage der bekanntgemachten Kriterien (vgl. Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung) die höchsten Punktzahlen aufweisen.
Zur Diaglogphase wird die GEWOBAG diejenigen drei Teilnehmer auffordern, deren wertungsfäghiger Teilnahmeantrag nach Abschluss der Bewertung aller Teilnahmeanträge auf der Grundlage der bekanntgemachten Kriterien (vgl. Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung) die höchsten Punktzahlen aufweisen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Uwe Wilbrecht
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EM MBS 2011
Zusätzliche Informationen
1. Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag:
Die GEWOBAG wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
2. Terminplan:
— Ende der Frist zur Teilnahme: 7.11.2011, 10:00 Uhr,
— Aufforderung zur Teilnahme am Dialog: 14.11.2011,
— Erste Dialogrunde: 23/24.11.2011,
— Zweite Dialogrunde: 1/2.12.2011,
— Dritte Dialogrunde: 8/9.12.2011.
3. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die GEWOBAG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch GEWOBAG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die GEWOBAG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch GEWOBAG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.