Ordnungsbehördliche Bestattungen gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) und die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen (in Zuständigkeit der Polizei)

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin

Ordnungsbehördliche Bestattungen gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) und die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen (in Zuständigkeit der Polizei).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-01.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-01 Auftragsbekanntmachung