Ostbach - Sanierung des Abwasserkanals und Schaffung einer Ersatzdrainage

Emschergenossenshaft Abteilung 22-GM

Durch die Überleitung des Oberlaufes in den Sodinger Bach verliert der Ostbach seinen Reinwasserzufluss und somit seine Gewässereigenschaften.
Dementsprechend verbleibt für die verrohrte Gewässerstrecke durch die Herner Innenstadt künftig die Funktion eines Mischwasserkanals zur Ableitung der Zuflüsse aus dem Kanalnetz der Stadt Herne sowie vereinzelten Direkteinleitungen. Gleiches gilt für den Westbach. Der Zufluss von natürlichen Flächen erfolgt lediglich über den Abfluss aus zwei Quellteichen, die in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werden.
Aufgrund der sehr geringen Quellwassermenge soll von einer Entflechtung abgesehen und stattdessen ebenso die Aufhebung des Status als Gewässer erfolgen.
Eine Bestandserfassung des Kanals zeigte zahlreiche Undichtigkeiten im Mauerwerk und in den Fugen, des Weiteren sind weite Teile des Kanals mäßig bis stark versintert.
Anhand dieser Ergebnisse wurden die Grundwasserverhältnisse im Einflussbereich der Kanäle untersucht und festgestellt, dass Ost- und Westbach eine signifikant drainierende Wirkung auf das Gewässerumfeld haben.
Nach der Aufhebung des Gewässerstatus und der Umwidmung in einen Mischwasserkanal gelten Ost- und Westbach als Abwasseranlagen und sind gemäß den Grundsätzen aus § 60 (1) WHG zu betreiben und zu unterhalten. Dies erfordert die Sanierung des Ost- und Westbaches sowie vorlaufend den Bau eines Ersatzdrainagesystems zum Ausgleich der daraus resultierenden Grundwasserstandsanhebungen.
Hiermit sollen die Objektplanung und Besondere Leistungen für die Sanierung des Ost- und Westbachkanals sowie für den Bau eines Ersatzdrainagesystems ausgeschrieben werden. Die Maßnahmenplanung erfolgt in Zusammenhang mit der Entflechtung und der ökologischen Umgestaltung des Ostbachgebietes.
Die Kanalsanierung erstreckt sich über die verrohrte Gewässertrasse des Ostbaches von km 0,46 (Ausmündung nahe der Forellstraße) bis km 3,56 (Beginn der Verrohrung unter der Schillerstraße) und die 1,4 km lange Verrohrung des Westbaches.
Die Planung des Ersatzdrainagesystems umfasst die notwendigen Drainagen, die infolge der Abdichtung der o.g. Verrohrungsstrecken benötigt werden sowie die dazu erforderlichen Ableitungsstrecken. Bei der Bemessung der grundwasserbürtigen Zuflüsse, die abzuleiten sind, werden erforderliche Ersatzsysteme für die Sanierung der angeschlossenen städtischen Kanäle berücksichtigt. Die städtischen Kanäle sind jedoch nicht Bestandteil des Planungsauftrages.
Folgende Leistungen sind erforderlich:
— Ingenieurleistungen HOAI §42, Leistungsphasen 1-4,
— Ingenieurleistungen HOAI §42, Leistungsphasen 5-9 (optionale Leistungen),
— Leistungen für die örtliche Bauüberwachung HOAI Anlage 2.8.8 (optionale Leistungen),
— Leistungen Tragwerksplanungen HOAI §49, Leistungsphasen 1-4,
— Leistungen Tragwerksplanungen HOAI §49, Leistungsphasen 5-6 (optionale Leistungen),
— Leistungen Technische Ausrüstung HOAI §53, Leistungsphasen 1-4,
— Leistungen Technische Ausrüstung HOAI §53, Leistungsphasen 5-9 (optionale Leistungen),
— RIV EG/LV Phasen 1-4,
— RIV EG/LV Phasen 5-10 (optionale Leistungen),
— besondere Leistungen: fachliche und terminliche Koordination.
Verlängerung der fachlichen und terminlichen Koordination (optionale Leistung), Erstellen von Anträgen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-21 Auftragsbekanntmachung
2012-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge