Outsourcing der Abwicklungsdienstleistung der Prozesse (inkl. IT-Betrieb) der Medienart Strom in den Marktrollen Verteilnetzbetreiber sowie grundzuständiger Messstellenbetreiber/Messdienstleister mit der Option zur Erweiterung um die Marktrolle Lieferant
Für ein räumlich und organisatorisch abgegrenztes Kundensegment mit ca. 30 000 Zählpunkten soll die IT-technische Prozessabwicklung (inkl. IT-Betrieb) insbesondere für die unten stehenden Prozesse an einen externen Dienstleister vergeben werden. Die zu vergebenden Aufgaben der Marktrollen Verteilnetzbetreiber (VBN) sowie grundzuständiger Messstellenbetreiber/Messdienstleister (MSB/MDL) umfassen insbesondere die Prozesse: a. Verwaltung von Lieferantenrahmen-/Anschluss-/Netznutzungsverträgen; b. Bilanzkreismanagement; c. Bilanzielle Abgrenzung; d. Fahrplanmanagement e. Abrechnung/Fakturierung (vor allem Netznutzung, Einspeisevergütungen, Mehr-/Mindermengen); f. Forderungsmanagement; g. Nebenbuchhaltung; h. Geräteverwaltung (IT); i. Störungsmanagement; j. Sperren/Entsperren; k. Zählwerterfassung (inkl. Ablesung) für SLP/RLM (ca. 150 Zählpunkte); l. Plausibilisierung; m. Druck und Versand (sämtliche Korrespondenzen inkl. Rechnungen); n. Archivierung; o. Reporting; p. Kundenbetreuung. I. Telefonisch, II. Schriftverkehr (Post, E-Mail), q. Prozesse zu GPKE/MaBiS/WiM. I. Marktkommunikation mit den vorgeschriebenen Formaten (EDIFACT). Der Auftraggeber geht von einem weitestgehenden Verständnis der Abwicklungsdienstleistung durch den Auftragnehmer für die Marktrollen VNB und MSB/MDL aus. Eine Integration in die vor- und nachgelagerten Prozesse des Auftraggebers ist dennoch erforderlich. Daher müssen die vom Dienstleister verantworteten Prozesse und IT-Systeme über definierte (zum Teil automatisierte) Schnittstellen zu den vom Auftraggeber betriebenen Prozessen und IT-Systemen (z.B. technisches Anlagenmanagement, Hausanschlusswesen, Hauptbuch,...) verfügen. Im Rahmen der zu vergebenden Leistungen hat der Dienstleister vor allem folgende Tätigkeiten durchzuführen: a. Erstellung der notwendigen Konzepte zur Definition des Sollprozesses; b. Implementierung der genutzten Schnittstellen von/zu den Subsystemen des Auftraggebers, Haltung der prozessrelevanten Daten und Erstellung der Dokumentation; c. Ausprägung der technischen Infrastruktur (inkl. Schnittstellen); d. Migration der Kundendaten; e. Sicherstellung des laufenden Betriebs (mind. 3 Jahre mit der Option der Verlängerung). I. Abwicklung der Prozesse und Betrieb der IT-Infrastruktur nach zu vereinbarendem Service Level und festzulegenden Key Performance Indikatoren (KPI). Die zu vergebenen Leistungen umfassen nicht die mit den Marktrollen verbundenen physischen, d.h. Vor-Ort-Tätigkeiten (z.B. (z.B. Durchführung von Zählerwechseln, Einholung von Ableseergebnissen, Durchführung von Sperrungen/Entsperrungen, etc.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-18.
Auftragsbekanntmachung (2011-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postleitzahl: 80287
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.swm.de🌏
Telefon: +49 892361-4860📞
Fax: +49 892361-4853 📠
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Aus dem Bewerbungsbogen können weitere Informationen zum Teilnahmeantrag entnommen werden.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist über das Lieferantenportal der Stadtwerke München, Adresse: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html möglich.
Nach erfolgreicher Registrierung mit Angabe des entsprechenden Aktenzeichens wird der Bewerbungsbogen zugeleitet.
Bewerbergemeinschaften müssen die Bewerbungsunterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Unternehmen können sich nicht zugleich als Einzelunternehmen und Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften bewerben bzw. anbieten.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit dem Teilnahmeantrag die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtliche und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Drittem nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Angaben, Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten auf gesondertes Verlangen des Auftraggeber zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Zahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen: Höchstens 5.
Die Auswahl der Bewerber wird anhand folgender Kriterien bewertet:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.1) und III.2.2): 20 %;
b) Technische Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.3): 80 %.
Sollten dem Teilnahmeantrag nach Ziffer III.2) geforderte Unterlagen/Erklärungen fehlen, werden diese einmalig unter Fristsetzung nachgefordert.
Die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist beabsichtigt.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Projektbeginn unverzüglich nach Auftragserteilung. Produktivbetrieb ab 1.1.2012.
IV.3.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Bieter und Ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise erfolgt nicht.
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Aus dem Bewerbungsbogen können weitere Informationen zum Teilnahmeantrag entnommen werden.
Nach erfolgreicher Registrierung mit Angabe des entsprechenden Aktenzeichens wird der Bewerbungsbogen zugeleitet.
Bewerbergemeinschaften müssen die Bewerbungsunterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Unternehmen können sich nicht zugleich als Einzelunternehmen und Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften bewerben bzw. anbieten.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit dem Teilnahmeantrag die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtliche und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Drittem nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Angaben, Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten auf gesondertes Verlangen des Auftraggeber zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Zahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen: Höchstens 5.
Die Auswahl der Bewerber wird anhand folgender Kriterien bewertet:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.1) und III.2.2): 20 %;
b) Technische Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.3): 80 %.
Sollten dem Teilnahmeantrag nach Ziffer III.2) geforderte Unterlagen/Erklärungen fehlen, werden diese einmalig unter Fristsetzung nachgefordert.
Die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist beabsichtigt.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Projektbeginn unverzüglich nach Auftragserteilung. Produktivbetrieb ab 1.1.2012.
IV.3.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Bieter und Ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise erfolgt nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Für ein räumlich und organisatorisch abgegrenztes Kundensegment mit ca. 30 000 Zählpunkten soll die IT-technische Prozessabwicklung (inkl. IT-Betrieb) insbesondere für die unten stehenden Prozesse an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Die zu vergebenden Aufgaben der Marktrollen Verteilnetzbetreiber (VBN) sowie grundzuständiger Messstellenbetreiber/Messdienstleister (MSB/MDL) umfassen insbesondere die Prozesse:
a. Verwaltung von Lieferantenrahmen-/Anschluss-/Netznutzungsverträgen;
b. Bilanzkreismanagement;
c. Bilanzielle Abgrenzung;
d. Fahrplanmanagement
e. Abrechnung/Fakturierung (vor allem Netznutzung, Einspeisevergütungen, Mehr-/Mindermengen);
f. Forderungsmanagement;
g. Nebenbuchhaltung;
h. Geräteverwaltung (IT);
i. Störungsmanagement;
j. Sperren/Entsperren;
k. Zählwerterfassung (inkl. Ablesung) für SLP/RLM (ca. 150 Zählpunkte);
l. Plausibilisierung;
m. Druck und Versand (sämtliche Korrespondenzen inkl. Rechnungen);
n. Archivierung;
o. Reporting;
p. Kundenbetreuung.
I. Telefonisch,
II. Schriftverkehr (Post, E-Mail),
q. Prozesse zu GPKE/MaBiS/WiM.
I. Marktkommunikation mit den vorgeschriebenen Formaten (EDIFACT).
Der Auftraggeber geht von einem weitestgehenden Verständnis der Abwicklungsdienstleistung durch den Auftragnehmer für die Marktrollen VNB und MSB/MDL aus. Eine Integration in die vor- und nachgelagerten Prozesse des Auftraggebers ist dennoch erforderlich. Daher müssen die vom Dienstleister verantworteten Prozesse und IT-Systeme über definierte (zum Teil automatisierte) Schnittstellen zu den vom Auftraggeber betriebenen Prozessen und IT-Systemen (z.B. technisches Anlagenmanagement, Hausanschlusswesen, Hauptbuch,...) verfügen.
Der Auftraggeber geht von einem weitestgehenden Verständnis der Abwicklungsdienstleistung durch den Auftragnehmer für die Marktrollen VNB und MSB/MDL aus. Eine Integration in die vor- und nachgelagerten Prozesse des Auftraggebers ist dennoch erforderlich. Daher müssen die vom Dienstleister verantworteten Prozesse und IT-Systeme über definierte (zum Teil automatisierte) Schnittstellen zu den vom Auftraggeber betriebenen Prozessen und IT-Systemen (z.B. technisches Anlagenmanagement, Hausanschlusswesen, Hauptbuch,...) verfügen.
Im Rahmen der zu vergebenden Leistungen hat der Dienstleister vor allem folgende Tätigkeiten durchzuführen:
a. Erstellung der notwendigen Konzepte zur Definition des Sollprozesses;
b. Implementierung der genutzten Schnittstellen von/zu den Subsystemen des Auftraggebers, Haltung der prozessrelevanten Daten und Erstellung der Dokumentation;
c. Ausprägung der technischen Infrastruktur (inkl. Schnittstellen);
d. Migration der Kundendaten;
e. Sicherstellung des laufenden Betriebs (mind. 3 Jahre mit der Option der Verlängerung).
I. Abwicklung der Prozesse und Betrieb der IT-Infrastruktur nach zu vereinbarendem Service Level und festzulegenden Key Performance Indikatoren (KPI).
Die zu vergebenen Leistungen umfassen nicht die mit den Marktrollen verbundenen physischen, d.h. Vor-Ort-Tätigkeiten (z.B. (z.B. Durchführung von Zählerwechseln, Einholung von Ableseergebnissen, Durchführung von Sperrungen/Entsperrungen, etc.).
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen: Laufzeitverlängerung sh. Ausschreibungsunterlagen.
Referenznummer: L 5989/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 SektVO vorliegen,
(2) Aktuelle Kopie eines Eintrages im Berufsregister (Handelsregisterauszug oder Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder über die IHK-Zugehörigkeit),
(3) Erklärung des Unternehmens, dass es die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß erfüllt,
(4) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung nach Vorgabe des dem Bewerbungsbogen beigefügten Formblattes.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
(2) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Referenzen über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Nur Referenzen in Deutschland, jeweils mit Angabe von:
a. Angabe der abgebildeten Marktrolle(n) pro Referenz;
b. Angabe der genutzten Schnittstellen für die Integration in die Prozesse des Kunden;
c. Anzahl der abgebildeten Zählpunkte sowie genutzte Medienarten;
d. Auftraggeber;
e. Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Nachunternehmer);
f. Ausführungszeit (Projektlaufzeit sowie Dauer der Outsourcing-Dienstleistung);
g. Angabe des Projektleiters;
h. Angaben zum Referenzgeber (genaue Adresse, Ansprechperson).
Die Abbildung bzw. Abwicklung der Prozesse des eigenen/assoziierten Verteilnetzbetreibers/Messstellenbetreibers werden nicht als Referenz anerkannt.
(2) Anzahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
(3) Benennung von Teilleistungen, welche durch Nachunternehmer/andere Unternehmen erbracht werden
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWM Infrastruktur Region GmbH
Haupttätigkeit: Production_transport_distribution_gas_heat
Electricity
Water
Urban_railway_tramway_trolleybus_bus_services
Kontakt
Kontaktperson: Zum Verfahren: Frauke Richter
Internetadresse: www.swm.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf.html🌏
Name: Stadtwerke München GmbH
Postleitzahl: 80992
Kontaktperson: Einkauf, Zi. B 3..92
Frauke Richter
E-Mail: richter.frauke@swm.de📧
Fax: +49 892361-4819 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Bayerstraße 30
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Telefon: +49 895143-647📞
Fax: +49 895143-767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 083-136850 (2011-04-18)
Ergänzende Angaben (2011-07-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben