Personalkapazitäten durch Dritte (Beratungs- und Unterstützungsleistungen) bei der Bearbeitung von Zertifizierungsverfahren von Transportnetzbetreibern
Personalkapazitäten durch Dritte (Unterstützungsleistungen) bei der Bearbeitung von Zertifizierungsverfahren von Transportnetzbetreibern.
Durch das 3. Energiebinnenmarktpaket der EU (insbesondere Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG) wurden die Regelungen zur Entflechtung geändert. Unter anderem bedürfen danach Transportnetzbetreiber einer Zertifizierung durch die Regulierungsbehörde. Aktuell wird die gesetzliche Umsetzung in deutsches Recht im Bundestag beraten. Die gesetzliche Grundlage für das Zertifizierungsverfahren findet sich in den §§ 4a ff und 8 ff EnWG (Stand: Bundestagsdrucksache 17/6072).
Den Transportnetzbetreibern stehen gem. den Richtlinien 3 unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Modelle zur Ausgestaltung ihres Unternehmens zur Auswahl, wobei die Richtlinien als Grundlage das Modell der eigentumsrechtlichen Entflechtung vorsehen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Modelle des sog. Independent System Operator (ISO) und des Independent Transmission Operator (ITO) zulässig. Alle 3 Modelle bedürfen künftig der Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur. Innerhalb des Zertifizierungsverfahrens werden daher zahlreiche rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Fragen zu klären sein. Ausgehend von den in der Richtlinie festgelegten Verfahren, wird der Zertifizierungsprozess je Unternehmen ungefähr 10 Monate dauern. Dabei hat die Bundesnetzagentur 4 Monate Zeit, um der Europäischen Kommission einen Entscheidungsentwurf vorzulegen. Nachdem die Kommission gegenüber der Bundesnetzagentur Stellung genommen hat, stehen erneut 2 Monate zur Verfügung die Entscheidung zu überprüfen, ggf. abzuändern und dann eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Unterstützung der Bundesnetzagentur bei der Bearbeitung einzelner Fragen im Rahmen der Zertifizierungsverfahren, insbesondere in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftrechts. So z.B. in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des Arbeitsrechts, des Bilanzrechts oder des Finanzrechts. Die größte Intensität des Zertifizierungsprozesses ist in der ersten Hälfte des Jahres 2012 zu erwarten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-12.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-07-12
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Auftragsbekanntmachung
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