Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Teilnetz OST-WEST des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpom

Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG, der Prignitzer Eisenbahn GmbH, der RegioInfra Gesellschaft mbH, der Torsten Meincke Eisenbahn GmbH und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen im Teilnetz "Ost-West" zur Betriebsaufnahme ab dem Jahresfahrplan 2015 mit ca. 5,4 Mio. Zugkm p.a. in Dieseltraktion über eine Laufzeit von 15 Jahren (Vertragsgrundlage Netto-Anreizvertrag), zur Vergabe sind folgende Linien in zwei Losen vorgesehen:
Los "Güstrow" mit Lübeck - Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk; Pasewalk - Grambow (- Szczecin); Lübeck - Bad Kleinen; Bützow - Pasewalk; Pasewalk - Ueckermünde.
Los "Parchim" mit Schwerin - Hagenow Stadt; Rehna - Schwerin - Parchim; Hagenow Stadt - Ludwigslust - Parchim - Waren (Müritz) - Neustrelitz, saisonal Teillinie Plau am See - Waren (Müritz).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-09 Auftragsbekanntmachung
2012-03-13 Ergänzende Angaben
2013-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Rund 81 000 000 Zugkm im Leistungszeitraum von Dez. 2014 bis Dez. 2029.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
E-Mail: vergabe@vmv-mbh.de 📧
Telefon: +49 38559087-0 📞
Fax: +49 38559087-44 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 240-389513
Verweist auf Bekanntmachung: 2010/S 226-345639
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 umgesetzt. Es handelt sich gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung (VgV) um einen Auftrag, dessen Gegenstand Dienstleistungen nach Anhang I Teil B der VOL/A sind. Damit gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7. Die Bezeichnung unter Punkt IV. 1.1) in dieser Bekanntmachung als Offenes Verfahren ist nur in diesem Sinne zu verstehen. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter Ziffer III.2) genannten Nachweise und Erklärungen geschehen, die in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen sind. Hierfür entstehende Kosten sind von den Bietern zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf der Grundlage der von den Bietern übersandten Nachweise. In diesem Sinne sind Nachweise auch dann erneut schriftlich vorzulegen, wenn sie bereits Gegenstand eines früheren Angebotes an die Vergabestelle waren. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings aus, wenn nur dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Es ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Sofern Bieter einzelne Nachweise nicht vorlegen, ist die Vergabestelle berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Sie behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls von einem Ausschluss abzusehen und einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch besteht. Der Nachweis der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG ist in jedem Fall zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen mit Ausnahme der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG und solcher Bescheinigungen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren erstellt werden (z.B. Jahresabschlüsse) vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als drei Monate sein, soweit sich aus den vorstehenden Angaben nichts anderes ergibt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG, der Prignitzer Eisenbahn GmbH, der RegioInfra Gesellschaft mbH, der Torsten Meincke Eisenbahn GmbH und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen im Teilnetz "Ost-West" zur Betriebsaufnahme ab dem Jahresfahrplan 2015 mit ca. 5,4 Mio. Zugkm p.a. in Dieseltraktion über eine Laufzeit von 15 Jahren (Vertragsgrundlage Netto-Anreizvertrag), zur Vergabe sind folgende Linien in zwei Losen vorgesehen:
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Los "Güstrow" mit Lübeck - Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk; Pasewalk - Grambow (- Szczecin); Lübeck - Bad Kleinen; Bützow - Pasewalk; Pasewalk - Ueckermünde.
Los "Parchim" mit Schwerin - Hagenow Stadt; Rehna - Schwerin - Parchim; Hagenow Stadt - Ludwigslust - Parchim - Waren (Müritz) - Neustrelitz, saisonal Teillinie Plau am See - Waren (Müritz).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Teilnetz OST-WEST Los "Güstrow"
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen zur Betriebsaufnahme ab dem Jahresfahrplan 2015 mit ca. 3 500 000 Zugkm p.a. in Dieseltraktion über eine Laufzeit von 15 Jahren (Vertragsgrundlage Netto-Anreizvertrag), zur Vergabe sind in diesem Los folgende Linien
vorgesehen:Lübeck - Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk; Pasewalk - Grambow (- Szczecin); Lübeck - Bad Kleinen; Bützow - Pasewalk; Pasewalk - Ueckermünde.Die Fahrzeuganforderungen verlangen den Einsatz von Neufahrzeugen spätestens ab 1.1.2017.
vorgesehen:
Lübeck - Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk; Pasewalk - Grambow (- Szczecin); Lübeck - Bad Kleinen; Bützow - Pasewalk; Pasewalk - Ueckermünde.
Die Fahrzeuganforderungen verlangen den Einsatz von Neufahrzeugen spätestens ab 1.1.2017.
Menge oder Umfang: Rund 52 500 000 Zugkm im Leistungszeitraum von Dez. 2014 bis Dez. 2029.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Für den Abschnitt Herrnburg/Landesgrenze - Lübeck ist die unter I.1) benannte Kontaktstelle federführend für die Umsetzung der Vergabe im Zuständigkeitsbereich des Landes Schleswig-Holstein tätig.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Teilnetz OST-WEST Los "Parchim"
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG, der Prignitzer Eisenbahn GmbH, der RegioInfra Gesellschaft mbH, der Torsten Meincke Eisenbahn GmbH und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen im Teilnetz "Ost-West" zur Betriebsaufnahme ab dem Jahresfahrplan 2015 mit ca. 1 900 000 Zugkm p.a. in Dieseltraktion über eine Laufzeit von 15 Jahren (Vertragsgrundlage Netto-Anreizvertrag), zur Vergabe sind in diesem Los folgende Linien
vorgesehen:Schwerin - Hagenow Stadt; Rehna - Schwerin - Parchim; Hagenow Stadt - Ludwigslust - Parchim - Waren (Müritz) - Neustrelitz, saisonal Teillinie Plau am See - Waren (Müritz).Die Fahrzeuganforderungen lassen den Einsatz von Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeugen zu.
vorgesehen:
Schwerin - Hagenow Stadt; Rehna - Schwerin - Parchim; Hagenow Stadt - Ludwigslust - Parchim - Waren (Müritz) - Neustrelitz, saisonal Teillinie Plau am See - Waren (Müritz).
Die Fahrzeuganforderungen lassen den Einsatz von Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeugen zu.
Menge oder Umfang: Rund 28 500 000 Zugkm im Leistungszeitraum von Dez. 2014 bis Dez. 2029.
Referenznummer: 15.13 Ost-West.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eisenbahnstrecken Lübeck - Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk - Grambow - Staatsgrenze, Pasewalk - Ueckermünde, Rehna - Schwerin - Parchim, Schwerin - Hagenow Stadt, Hagenow Stadt - Ludwigslust - Parchim - Neustrelitz, Plau am See - Karow (Meckl).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften bzw. sonstiger Rechtsvorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegen.
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Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn keine von den zuständigen Gerichten oder Behörden bestandskräftig festgestellten schweren oder wiederholten Verstöße gegen:
(i) arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten;
(ii) im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften;
(iii) Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen;
(iv) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten;
(v) umweltschützende Vorschriften;
(vi) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder/und Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind.
Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch eine Eigenerklärung abgeben, aus der sich ergibt, dass die o.g. Verstöße nicht vorliegen. Auch die Eigenerklärung muss sich auf die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen.
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Ferner legt der Bieter zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, sowie eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vor.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen.
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Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
—— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
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—— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) Eigenkapital;
(iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten;
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggfs. Negativerklärung;
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
(vi) Ergebnis des Unternehmens;
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
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Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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b) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
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c) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet;
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d) Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass beim Bieter im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung keine erheblichen Rückstände an Steuern und Abgaben oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
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Die hier unter lit. a) bis d) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.1.2012 datieren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als fachlich und technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit wie folgt:
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1. Vorlage der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG. Die Zulassung muss der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen;
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2. Vorlage von Referenzen über die von ihm in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zur Art und zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen drei Jahren ist nicht erforderlich);
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3. Alternativ zu 2. Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter 2. genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des vom Bieter verschiedenen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (3.) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
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Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesen Fällen die fachliche und technische Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
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Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht zwingend erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1 750 0000 EUR für das Los „Güstrow“ und/oder 1 250 000 EUR für das Los „Parchim“ zu erbringen. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält für die vereinbarten Verkehrsleistungen Ausgleichsbeträge in EUR je Zugkm in monatlichen Abschlagszahlungen. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter, eine Erklärung der Bietergemeinschaft über ihre kartellrechtliche Zulässigkeit ist erforderlich.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen oder belegen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG. Die Zulassung muss der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Voraussetzung für den Versand der Vergabeunterlagen ist der Eingang des vorgenannten Betrages auf dem Konto 130119340, Bankleitzahl 25050000 (Nord/LB). Eine Barzahlung ist nicht möglich. Interessenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten klären weitere Einzelheiten vor der Zahlung mit der unter I.1) genannten Stelle ab. Der Versand der Unterlagen erfolgt nach Zahlungseingang ab dem 19.12.2011.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-05-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wissenschaft, Wrtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWV-SH)
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführer Detlef Lindemann
E-Mail: abst@abst-mv.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-13 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-11-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15.13 Ost-West.
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 226-345639
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 umgesetzt. Es handelt sich gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung (VgV) um einen Auftrag, dessen Gegenstand Dienstleistungen nach Anhang I Teil B der VOL/A sind. Damit gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7. Die Bezeichnung unter Punkt IV. 1.1) in dieser Bekanntmachung als Offenes Verfahren ist nur in diesem Sinne zu verstehen.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter Ziffer III.2) genannten Nachweise und Erklärungen geschehen, die in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen sind. Hierfür entstehende Kosten sind von den Bietern zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
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Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf der Grundlage der von den Bietern übersandten Nachweise. In diesem Sinne sind Nachweise auch dann erneut schriftlich vorzulegen, wenn sie bereits Gegenstand eines früheren Angebotes an die Vergabestelle waren.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings aus, wenn nur dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Es ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Sofern Bieter einzelne Nachweise nicht vorlegen, ist die Vergabestelle berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Sie behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls von einem Ausschluss abzusehen und einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch besteht. Der Nachweis der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG ist in jedem Fall zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen.
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Die Nachweise dürfen mit Ausnahme der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG und solcher Bescheinigungen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren erstellt werden (z.B. Jahresabschlüsse) vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als drei Monate sein, soweit sich aus den vorstehenden Angaben nichts anderes ergibt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19048
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 38558858-14/15 📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Hagenower Straße 73
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 3853993250 📞
Internetadresse: http://www.abst-mv.de 🌏
Fax: +49 3853993252 📠
Quelle: OJS 2011/S 240-389513 (2011-12-09)
Ergänzende Angaben (2012-03-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 54-087334
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 240-389513
ABl. S-Ausgabe: 54
Quelle: OJS 2012/S 054-087334 (2012-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 385590870 📞
Fax: +49 3855908744 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 050-080996
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 durchgeführt. Es handelt sich gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge –Vergabeverordnung (VgV) um einen Auftrag, dessen Gegenstand Dienstleistungen nach Anhang I Teil B derVOL/A sind. Damit gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7. Die Bezeichnung unter Punkt IV. 1.1) in dieser Bekanntmachung als Offenes Verfahren ist nur in diesem Sinne zu verstehen. Als Vergabegegenstand waren - wie im TED unter dem Az. 2012/S054-087334 vom 17.03.2012 bekannt gemacht - nach der zwischenzeitlichen Teilaufhebung des Loses "Parchim" nur die Verkehrsleistungen des ehemaligen Loses "Güstrow" im Vergabeverfahren verblieben. Der Verfahrensabschluss hat sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens verzögert. Die Auftraggeber beabsichtigen, nach Vertragsschluss Leistungsänderungen und damit verbundene Anpassungen gemäß § 20 des Verkehrsvertrags i.V.m. § 2 Nr. 3 VOL/B vorzunehmen. Die Änderungen werden gesondert bekannt gemacht werden.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eisenbahnstrecken Lübeck - Bützow - Neubrandenburg - Pasewalk - Grambow - Staatsgrenze und Pasewalk - Ueckermünde.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (8 Unterkriterien) (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-07 📅
Name: DB Regio AG, Regio Nordost
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 54-087334

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Abs. 3 und § 101 b GWB treffen zu Rechtsbehelfen folgende Regelungen:
§ 107 Abs. 3 GWB:
"Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabever-fahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
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§ 101 b GWB:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Un-ternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach-prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Eckdrift 97
Telefon: +49 38561738110 📞
Fax: +49 38561738120 📠
Quelle: OJS 2013/S 050-080996 (2013-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-15)
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Schloßstraße 37

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 056-091685
ABl. S-Ausgabe: 56

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. siehe Begründung Anhang D1 (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-14 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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Quelle: OJS 2013/S 056-091685 (2013-03-15)