Personensonderbeförderung (Straße) - Schülerspezialverkehr und Sonderfahrten im Kaarster Stadtgebiet
Stadt Kaarst, Der Bürgermeister
Beförderung innerhalb des Kaarster Stadtgebietes der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der Kaarster Grundschulen, Sonderfahrten der Grund- und weiterführenden Schulen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-01.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-03-01 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2011-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Postleitzahl: 41564
Postort: Kaarst
Kontakt
Internetadresse: http://www.kaarst.de 🌏
E-Mail: andrea.jansen@kaarst.de 📧
Telefon: +49 2131987-304 📞
Fax: +49 21319877-304 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 44-072813
ABl. S-Ausgabe: 44
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 42 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 40.50.01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41564 Kaarst.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Rechnungszahlung mit möglichem Abschlag zur Monatsmitte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-05-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Regionaler Bezug (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kaarst, Der Bürgermeister
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Schule, Sport und Soziales
Frau Andrea Jansen
Name: Stadt Kaarst - Der Bürgermeister
Kontaktperson: Bereich 10, Zentrale Submissionsstelle
Frau Sandra Benninghoven
Telefon: +49 2131987-519 📞
E-Mail: sandra.benninghoven@kaarst.de 📧
Fax: +49 21319877-519 📠
URL der Dokumente: http://www.kaarst.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.kaarst.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40.50.01
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 211475-3637 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 211475-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2011/S 044-072813 (2011-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Postleitzahl: 41564
Postort: Kaarst
Kontakt
Internetadresse: http://www.kaarst.de 🌏
E-Mail: andrea.jansen@kaarst.de 📧
Telefon: +49 2131987-304 📞
Fax: +49 21319877-304 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 44-072813
ABl. S-Ausgabe: 44
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung innerhalb des Kaarster Stadtgebietes der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der Kaarster Grundschulen, Sonderfahrten der Grund- und weiterführenden Schulen.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Vertrages um 3 Jahre.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 42 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 40.50.01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41564 Kaarst.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung, dass nachfolgende Bedingungen gewährleistet sind:
Das Unternehmen ist in einem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen, in dem es ansässig ist.
Der Unternehmer ist Mitglied in einer Berufsgenossenschaft.
Der Unternehmer ist Fahrzeughalter im Sinne des StVG.
Der Unternehmer und seine Fahrerinnen und Fahrer haften für alle Schäden, die sich unmittelbar und mittelbar aus der Beförderung ergeben.
Der Unternehmer stellt die Stadt Kaarst insoweit von allen Ansprüchen Dritter einschließlich aller Prozess- und Vergleichskosten frei.
Der Unternehmer ist gegen Schäden aller Art ausreichend versichert (§ 29 a StVZO).
Ferner sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A.
Eigenerklärung des Bieters zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung.
Die vorstehenden Nachweise sind nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bei Vertragsschluss sind vom Bieter folgende Nachweise einzureichen:
Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister.
Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz.
Die Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bei der Abgabe des Angebotes sind vom Bieter folgende Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber (der AG behält sich eine Nachfrage bzw. die Vorlage einer Bescheinigung vor).
Eigenerklärung, dass das Unternehmen:
— der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde und,
— die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
Die Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bei der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung, dass nachfolgende technische Anforderungen und Bedingungen gewährleistet sind:
Für die Schülerbeförderung werden Kraftomnibusse (KOM) eingesetzt, die eine Zulassung für den Linienverkehr besitzen.
Die Kapazität der einzusetzenden Busse unterschreitet 100 Personen jeweils nicht und verfügt über mindestens 50 Sitzplätze.
Für die Linie Büttgen wird ein Zehner-Personenbus eingesetzt.
Die KOM genügen mindestens den Anforderungen der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung genügen.
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Es werden während der gesamten Vertragslaufzeit keine Fahrzeuge eingesetzt, die älter als 15 Jahre sind.
Die KOM sind den vorgeschriebenen Zwischen-, Haupt- und Bremssonderuntersuchungen unterzogen worden.
Die Fahrzeuge verfügen über eine geeignete Kommunikationseinrichtung, die eine ständige Erreichbarkeit durch die Einsatzstelle des Unternehmens gewährleistet.
Die Fahrzeuge sind in sauberem, sowie verkehrs- und betriebssicherem Zustand, der den Vorschriften der StVZO und der BOKraft entspricht.
Die Bestimmungen des § 34 a der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.9.1988 (BGBL. I S. 1793) werden eingehalten.
Die Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung des Anforderungskataloges für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, werden eingehalten.
Die Stadt Kaarst ist jederzeit berechtigt, sich das Prüfbuch und die Untersuchungsberichte vorlegen zu lassen.
Die Stadt Kaarst ist berechtigt, durch ihre Beauftragten Betriebs- und Verkehrskontrollen durchzuführen.
Es wird der Stadt Kaarst während der Betriebsstunden jederzeit der Zutritt zum Betriebsgelände gestattet.
Die Stadt ist berechtigt, diese Aufsichtsfunktion auf einen Dritten zu übertragen.
Die vorstehenden Nachweise sind nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bei Vertragsschluss sind für vom Bieter für alle eingesetzten Fahrzeuge folgende Nachweise einzureichen:
Zulassungsbescheid.
Fahrzeugscheine der einzusetzenden Fahrzeuge.
Gutachten darüber, dass die einzusetzenden Fahrzeuge den o.g. technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen (nur zutreffend, wenn Fahrzeuge nicht in Deutschland zugelassen sind).
Nachweis über die Durchführung der vorgeschriebenen Zwischen-, Haupt- und Bremssonderuntersuchung.
Die Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Rechnungszahlung mit möglichem Abschlag zur Monatsmitte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Rechtsform ist nicht vorgegeben.
Bietergemeinschaften haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. In dem Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
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Bei der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung, dass nachfolgende Bedingungen für die Ausführung des Auftrages gewährleistet sind:
Für die Schülerbeförderung werden nur zuverlässige und geeignete Fahrerinnen und Fahrer eingesetzt.
Die eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer sind mit den deutschen Verkehrsbestimmungen vertraut.
Die Fahrerinnen und Fahrer beherrschen die deutsche Sprache sicher und verhalten sich besonders umsichtig mit den anvertrauten Fahrgästen.
Ein hohes Maß an Flexibilität bei der Durchführung des Schülerspezialverkehrs und der Sport-, Kirch- und Schulfahrten aufgrund von stundenplantechnischen Änderungen und sonstigen Verschiebungen wird geboten.
Eine reibungslose Beförderung an den allgemeinen Schultagen (ca. 190 Tage/Jahr) wird sichergestellt.
Bei einem unvorhersehbaren Fahrzeug-/Fahrerausfall wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Stunde, gleichwertiger Ersatz gestellt.
Die Abwicklung des Schrift- und Fernsprechverkehrs erfolgt in deutscher Sprache.
Es wird ein Ansprechpartner innerhalb des Rhein-Kreises Neuss oder angrenzenden Städten bestimmt, der die deutsche Sprache fließend beherrscht.
Dieser Ansprechpartner ist zumindest telefonisch erreichbar und nimmt in Einzelfällen kurzfristig an vom Schulverwaltungsamt anberaumten Terminen, die die Schülerbeförderung betreffen, teil.
Sollte eine Fahrt nicht ausgeführt werden, obwohl hierzu eine vertragliche Verpflichtung besteht, wird unentgeltlich und rechtzeitig für eine Ersatzgestellung der entsprechenden Beförderungskapazität gesorgt.
Bei Vertragsschluss sind für vom Bieter für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Nachweise einzureichen:
Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß Art. 1 § 48 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 a Abs. 1 Nr. 2a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG).
Schriftliche Benennung eines Ansprechpartners und Vorlage einer Kopie des Personalausweises.
Nachunternehmer:
Ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A ist erst nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen.
Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen:
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können durch den Auftraggeber nachgefordert werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dann vom Bieter / von der Bieterin innerhalb von 6 Kalendertagen beim Auftraggeber einzureichen. Sofern die Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlungen bei der Sparkasse Neuss, Kontonummer: 200097; Bankleitzahl: 30550000.
Bei Auslandsüberweisung BIC-Code: WELA DE DN IBAN: DE 14 3055 0000 0000 2000 97.
Verwendungszweck: Kassenzeichen 30007569.0/1720, Vergabenummer: 40/2011/01.
Datum der Angebotseröffnung: 2011-05-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Regionaler Bezug (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kaarst, Der Bürgermeister
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Schule, Sport und Soziales
Frau Andrea Jansen
Name: Stadt Kaarst - Der Bürgermeister
Kontaktperson: Bereich 10, Zentrale Submissionsstelle
Frau Sandra Benninghoven
Telefon: +49 2131987-519 📞
E-Mail: sandra.benninghoven@kaarst.de 📧
Fax: +49 21319877-519 📠
URL der Dokumente: http://www.kaarst.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.kaarst.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40.50.01
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 211475-3637 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 211475-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 107 GWB entnommen werden.
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