Die Stadt Rathenow beabsichtigt zur Herstellung einer nachhaltigen touristischen Infrastruktur Investitionsvorhaben durchzuführen. Im Einzelnen ist geplant, eine neue Brücke über die Havel zu errichten, die das Optikparkgelände mit einem weiteren Stadtgelände "Weinberg" verbindet. Die Maßnahme wird von der im Jahr 2015 in der Stadt Rathenow stattfindenden Bundesgartenschau (BUGA) flankiert, einige Flächen sind auch in das BUGA-Konzept mit einbezogen. Es ist daher erforderlich, dass die Maßnahme bis 2014 umgesetzt wird. Das Bauvolumen für den Brückenneubau beträgt ca. 6 000 000,00 EUR (brutto). Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Planungs- und Mitwirkungsleistungen sowie Leistungen der Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke entsprechend der Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 42 HOAI (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanungen entsprechend der Leistungsphasen 4 und 5 entsprechend § 49 HOAI (Tragwerksplanung) auf der Grundlage der bereits vorliegenden Planungen entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Leistungen nach § 42 HOAI (Ingenieurbauwerke) und entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 3 für die Leistungen nach § 49 HOAI (Tragwerksplanung). Vom planenden Auftragnehmer werden ferner die erforderlichen Leistungen für die Brückenbeleuchtung entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 53 HOAI erwartet. Weiterhin sind Leistungen der Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung sowie alle erforderlichen Vermessungsleistungen einschließlich der Bauvermessung zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Menge oder Umfang: Vergleiche Angaben unter II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Berliner Straße 15
Postleitzahl: 14712
Postort: Rathenow
Kontakt
Internetadresse: http://www.rathenow.de🌏
E-Mail: hjlemle@rathenow.de📧
Telefon: +49 3385596400📞
Fax: +49 3385596103400 📠
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens erfolgt. D.h., es werden derzeit noch keine Vergabeunterlagen versandt. Vielmehr wird die Einreichung eines Teilnahmeantrages auf Grundlage der bekannt gemachten Informationen erwartet. Im Übrigen ist für die Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge Folgendes zu beachten:
1. Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: Planung einer Fußgängerbrücke vom Weinberg zur Schwedendammbrücke" bei der unter I.1) angegebenen Stelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
2. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden,
3. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung/Reihenfolge eingereicht werden. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Soweit zum Nachweis bzw. bezüglich der geforderten Erklärungen auf allgemeingültige Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o.ä. verwiesen wird, erwartet der Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis sowie die Kennzeichnung der betreffenden Stellen in solchen Unterlagen,
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen,
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, das insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können,
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für den Teilnahmeantrag notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zum Teilnahmeantrag bestehen, sind Bewerberfragen schriftlich und in deutscher Sprache unter Angabe des Aktenzeichens zu stellen. Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Teilnahmeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist sich über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
7. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, fordert der Auftraggeber unter Fristsetzung die Vervollständigung an. Unter den geeigneten Bewerbern werden sodann diejenigen ausgewählt, die zur weiteren Beteiligung am Verfahren durch Angebotsabgabe aufzufordern sind. Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand der nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) geforderten Erklärungen der Bewerber,
8. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Nachweise auch für das gegebenenfalls einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss daher der Auftraggeber zu späterer Zeit gegebenenfalls erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
9. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der angegebene Termin für den Beginn der Leistungen vorläufiger Natur ist und sich nach der Dauer des Vergabeverfahrens, insbesondere der Zuschlagserteilung richtet. Je nach Gang des Verfahrens kann der Leistungsbeginn auch auf einen früheren Zeitpunkt entfallen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens erfolgt. D.h., es werden derzeit noch keine Vergabeunterlagen versandt. Vielmehr wird die Einreichung eines Teilnahmeantrages auf Grundlage der bekannt gemachten Informationen erwartet. Im Übrigen ist für die Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge Folgendes zu beachten:
1. Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: Planung einer Fußgängerbrücke vom Weinberg zur Schwedendammbrücke" bei der unter I.1) angegebenen Stelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
2. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden,
3. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung/Reihenfolge eingereicht werden. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Soweit zum Nachweis bzw. bezüglich der geforderten Erklärungen auf allgemeingültige Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o.ä. verwiesen wird, erwartet der Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis sowie die Kennzeichnung der betreffenden Stellen in solchen Unterlagen,
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen,
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, das insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können,
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für den Teilnahmeantrag notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zum Teilnahmeantrag bestehen, sind Bewerberfragen schriftlich und in deutscher Sprache unter Angabe des Aktenzeichens zu stellen. Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Teilnahmeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist sich über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
7. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, fordert der Auftraggeber unter Fristsetzung die Vervollständigung an. Unter den geeigneten Bewerbern werden sodann diejenigen ausgewählt, die zur weiteren Beteiligung am Verfahren durch Angebotsabgabe aufzufordern sind. Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand der nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) geforderten Erklärungen der Bewerber,
8. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Nachweise auch für das gegebenenfalls einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss daher der Auftraggeber zu späterer Zeit gegebenenfalls erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
9. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der angegebene Termin für den Beginn der Leistungen vorläufiger Natur ist und sich nach der Dauer des Vergabeverfahrens, insbesondere der Zuschlagserteilung richtet. Je nach Gang des Verfahrens kann der Leistungsbeginn auch auf einen früheren Zeitpunkt entfallen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rathenow beabsichtigt zur Herstellung einer nachhaltigen touristischen Infrastruktur Investitionsvorhaben durchzuführen. Im Einzelnen ist geplant, eine neue Brücke über die Havel zu errichten, die das Optikparkgelände mit einem weiteren Stadtgelände "Weinberg" verbindet. Die Maßnahme wird von der im Jahr 2015 in der Stadt Rathenow stattfindenden Bundesgartenschau (BUGA) flankiert, einige Flächen sind auch in das BUGA-Konzept mit einbezogen. Es ist daher erforderlich, dass die Maßnahme bis 2014 umgesetzt wird.
Die Stadt Rathenow beabsichtigt zur Herstellung einer nachhaltigen touristischen Infrastruktur Investitionsvorhaben durchzuführen. Im Einzelnen ist geplant, eine neue Brücke über die Havel zu errichten, die das Optikparkgelände mit einem weiteren Stadtgelände "Weinberg" verbindet. Die Maßnahme wird von der im Jahr 2015 in der Stadt Rathenow stattfindenden Bundesgartenschau (BUGA) flankiert, einige Flächen sind auch in das BUGA-Konzept mit einbezogen. Es ist daher erforderlich, dass die Maßnahme bis 2014 umgesetzt wird.
Das Bauvolumen für den Brückenneubau beträgt ca. 6 000 000,00 EUR (brutto). Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Planungs- und Mitwirkungsleistungen sowie Leistungen der Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke entsprechend der Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 42 HOAI (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanungen entsprechend der Leistungsphasen 4 und 5 entsprechend § 49 HOAI (Tragwerksplanung) auf der Grundlage der bereits vorliegenden Planungen entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Leistungen nach § 42 HOAI (Ingenieurbauwerke) und entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 3 für die Leistungen nach § 49 HOAI (Tragwerksplanung). Vom planenden Auftragnehmer werden ferner die erforderlichen Leistungen für die Brückenbeleuchtung entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 53 HOAI erwartet. Weiterhin sind Leistungen der Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung sowie alle erforderlichen Vermessungsleistungen einschließlich der Bauvermessung zu erbringen.
Das Bauvolumen für den Brückenneubau beträgt ca. 6 000 000,00 EUR (brutto). Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Planungs- und Mitwirkungsleistungen sowie Leistungen der Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke entsprechend der Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 42 HOAI (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanungen entsprechend der Leistungsphasen 4 und 5 entsprechend § 49 HOAI (Tragwerksplanung) auf der Grundlage der bereits vorliegenden Planungen entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Leistungen nach § 42 HOAI (Ingenieurbauwerke) und entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 3 für die Leistungen nach § 49 HOAI (Tragwerksplanung). Vom planenden Auftragnehmer werden ferner die erforderlichen Leistungen für die Brückenbeleuchtung entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 53 HOAI erwartet. Weiterhin sind Leistungen der Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung sowie alle erforderlichen Vermessungsleistungen einschließlich der Bauvermessung zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rathenow.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1. schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen ist, aufgrund der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden ist,
2. schriftliche Erklärung des Unternehmens, dass kein in § 4 Abs. 9 VOF erwähnter Ausschlussgrund vorliegt,
3. Nachweis der Eintragung des Unternehmens in ein Berufs- oder Handelsregister und/oder der Mitgliedschaft in einer Kammer der freien Berufe, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate),
3. Nachweis der Eintragung des Unternehmens in ein Berufs- oder Handelsregister und/oder der Mitgliedschaft in einer Kammer der freien Berufe, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate),
4. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist,
5. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtiger Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren zu vertreten,
5. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtiger Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren zu vertreten,
6. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die unter Ziffer 1. bis 4. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
6. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die unter Ziffer 1. bis 4. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren und,
2. Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
3. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die Umsatzerklärungen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Umsatzerklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die Umsatzerklärungen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Umsatzerklärungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Verantwortlichen sowie der übrigen Personen, die Ingenieurleistungen im Auftragsfall erbringen werden, nebst Angaben zur beruflichen Erfahrung sowie Vorlage der Qualifikationsnachweise (z.B. Abschlusszeugnis),
1. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Verantwortlichen sowie der übrigen Personen, die Ingenieurleistungen im Auftragsfall erbringen werden, nebst Angaben zur beruflichen Erfahrung sowie Vorlage der Qualifikationsnachweise (z.B. Abschlusszeugnis),
2. Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen), d. h. Ingenieurleistungen entsprechend LP 5-8 nach § 42 HOAI, LP 4-5 entsprechend § 49 HOAI und entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 53 HOAI für nach Größe und Art vergleichbare Objekte, vorzugsweise im Bereich Brückenbau unter Angabe:
2. Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen), d. h. Ingenieurleistungen entsprechend LP 5-8 nach § 42 HOAI, LP 4-5 entsprechend § 49 HOAI und entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 53 HOAI für nach Größe und Art vergleichbare Objekte, vorzugsweise im Bereich Brückenbau unter Angabe:
— Art der Baumaßnahme (Größe, Nutzungszweck, Baukosten),
— Angabe der Auftraggeber,
— der wesentlichen vom Bewerber erbrachten Leistungen,
— Leistungszeitraum und Fertigstellungstermin,
— Angaben zur Zeit- und Baukostenentwicklung im Laufe des Projekts, d.h. ab Leistungsbeginn des Bewerbers bis zu Fertigstellung der Baumaßnahme,
— Umfang der örtlichen Präsenz und Verfügbarkeit,
— sowie Art und Umfang der Beteiligung der zu Ziffer 1 benannten Personen.
3. Liste zu Referenzen über Leistungen der Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung sowie Vermessungsleistungen einschließlich Bauvermessung,
4. Beschreibung der Erfahrungen des zu Ziffer 1 zu benennenden Verantwortlichen im Umgang mit Projekten, die über Fördermittel finanziert werden,
5. Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter mindestens aufgeteilt nach Ingenieuren und sonstigen Mitarbeitern,
6. Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen,
6. Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen,
7. Sofern der Bewerber beabsichtigt, Dritte/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zur Auftragsausführung heranzuziehen oder sich eine Bewerbergemeinschaft beteiligt, ist darzulegen, in welchem Umfang die einzelnen Unternehmen voraussichtlich Leistungen erbringen werden und wie die interne Koordination erfolgt, da der Auftraggeber nur mit einem einzigen Ansprechpartner, d.h. den nach Ziffer 1 zu benennenden Verantwortlichen, im Fall der Auftragsdurchführung zusammenarbeiten wird.
7. Sofern der Bewerber beabsichtigt, Dritte/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zur Auftragsausführung heranzuziehen oder sich eine Bewerbergemeinschaft beteiligt, ist darzulegen, in welchem Umfang die einzelnen Unternehmen voraussichtlich Leistungen erbringen werden und wie die interne Koordination erfolgt, da der Auftraggeber nur mit einem einzigen Ansprechpartner, d.h. den nach Ziffer 1 zu benennenden Verantwortlichen, im Fall der Auftragsdurchführung zusammenarbeiten wird.
Mindeststandards: Zu Ziffer 1. vgl. Angaben zu III.3.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Nach § 19 VOF werden alle natürlichen Personen zugelassen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind oder über eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation verfügen. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen im Sinne der Aufgabenstellung ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Personen die gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Nach § 19 VOF werden alle natürlichen Personen zugelassen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind oder über eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation verfügen. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen im Sinne der Aufgabenstellung ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Personen die gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.2) und III.3). Sind mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) geforderten Erklärungen der Bewerber.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.2) und III.3). Sind mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) geforderten Erklärungen der Bewerber.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-07-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rathenow
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Hans-Jürgen Lemle
Internetadresse: www.rathenow.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-10-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens erfolgt. D.h., es werden derzeit noch keine Vergabeunterlagen versandt. Vielmehr wird die Einreichung eines Teilnahmeantrages auf Grundlage der bekannt gemachten Informationen erwartet. Im Übrigen ist für die Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge Folgendes zu beachten:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens erfolgt. D.h., es werden derzeit noch keine Vergabeunterlagen versandt. Vielmehr wird die Einreichung eines Teilnahmeantrages auf Grundlage der bekannt gemachten Informationen erwartet. Im Übrigen ist für die Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge Folgendes zu beachten:
1. Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: Planung einer Fußgängerbrücke vom Weinberg zur Schwedendammbrücke" bei der unter I.1) angegebenen Stelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
1. Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: Planung einer Fußgängerbrücke vom Weinberg zur Schwedendammbrücke" bei der unter I.1) angegebenen Stelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
2. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden,
3. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung/Reihenfolge eingereicht werden. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Soweit zum Nachweis bzw. bezüglich der geforderten Erklärungen auf allgemeingültige Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o.ä. verwiesen wird, erwartet der Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis sowie die Kennzeichnung der betreffenden Stellen in solchen Unterlagen,
3. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung/Reihenfolge eingereicht werden. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Soweit zum Nachweis bzw. bezüglich der geforderten Erklärungen auf allgemeingültige Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o.ä. verwiesen wird, erwartet der Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis sowie die Kennzeichnung der betreffenden Stellen in solchen Unterlagen,
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen,
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, das insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können,
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, das insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können,
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für den Teilnahmeantrag notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zum Teilnahmeantrag bestehen, sind Bewerberfragen schriftlich und in deutscher Sprache unter Angabe des Aktenzeichens zu stellen. Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Teilnahmeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist sich über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für den Teilnahmeantrag notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zum Teilnahmeantrag bestehen, sind Bewerberfragen schriftlich und in deutscher Sprache unter Angabe des Aktenzeichens zu stellen. Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Teilnahmeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist sich über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
7. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, fordert der Auftraggeber unter Fristsetzung die Vervollständigung an. Unter den geeigneten Bewerbern werden sodann diejenigen ausgewählt, die zur weiteren Beteiligung am Verfahren durch Angebotsabgabe aufzufordern sind. Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand der nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) geforderten Erklärungen der Bewerber,
7. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, fordert der Auftraggeber unter Fristsetzung die Vervollständigung an. Unter den geeigneten Bewerbern werden sodann diejenigen ausgewählt, die zur weiteren Beteiligung am Verfahren durch Angebotsabgabe aufzufordern sind. Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand der nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) geforderten Erklärungen der Bewerber,
8. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Nachweise auch für das gegebenenfalls einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss daher der Auftraggeber zu späterer Zeit gegebenenfalls erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
8. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Nachweise auch für das gegebenenfalls einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss daher der Auftraggeber zu späterer Zeit gegebenenfalls erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
9. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der angegebene Termin für den Beginn der Leistungen vorläufiger Natur ist und sich nach der Dauer des Vergabeverfahrens, insbesondere der Zuschlagserteilung richtet. Je nach Gang des Verfahrens kann der Leistungsbeginn auch auf einen früheren Zeitpunkt entfallen.
9. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der angegebene Termin für den Beginn der Leistungen vorläufiger Natur ist und sich nach der Dauer des Vergabeverfahrens, insbesondere der Zuschlagserteilung richtet. Je nach Gang des Verfahrens kann der Leistungsbeginn auch auf einen früheren Zeitpunkt entfallen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2011/S 117-193604 (2011-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 672 957,61 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-20 📅
Name: Bietergemeinschaft Schlaich, Bergermann und Partner - sbp GmbH, Ingenieurbüro Küchler GmbH, vertreten durch die Schlaich, Bergermann und Partner - sbp GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 110c
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Hans-Jürgen Lemle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus § 107 GWB.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a ABs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden, § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB.